DAS QUARTAL 1.2017 - page 20

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it dem Beginn des neuen Jahres
möchten wir Ihnen die wichtigsten
Änderungen präsentieren, die am 1. Januar
2017 in Kraft treten sollen (Stand Dezember
2016). Bereits in den vorherigen Ausgaben
skizzierte Gesetzesänderungen werden hier
nicht erneut dargestellt.
Grundfreibetrag
Der Grundfreibetrag wurde bereits in 2015
von 8.354 Euro um 118 Euro auf 8.472 Euro
erhöht und stieg im Jahr 2016 um 180 Euro
auf 8.652 Euro. Eine weitere Steigerung soll
in 2017 um 168 Euro auf 8.820 Euro sowie
in 2018 um weitere 180 Euro auf 9.000 Euro
erfolgen. Zudem soll die „kalte Progression“
ausgeglichen werden. Eine entsprechende
Formulierungshilfe für den Bundestag hat
das Bundeskabinett am 12. Oktober 2016
beschlossen.
Unterhaltsfreibetrag
Unterhaltspflichtige Steuerzahler können
für 2017 einen Betrag von bis zu 8.820 Euro
jährlich als außergewöhnliche Belastung
absetzen. In gleichemMaß wie der Grund-
freibetrag steigt der Unterhaltsfreibetrag
im Jahr 2018 auf 9.000 Euro.
Kindergeld, Kinderfreibetrag und
Kinderzuschlag
Die Kinderfreibeträge wurden in 2015 von
2.184 Euro um 72 Euro auf 2.256 Euro je
Elternteil an die gestiegenen Lebenshal-
tungskosten angepasst. In 2016 wurden
die Kinderfreibeträge in einem zweiten
Schritt von 2.256 Euro um 48 Euro auf
2.304 Euro erhöht. Die oben erwähnte
Formulierungshilfe des Bundeskabinetts
beinhaltet eine Anhebung des Kinderfrei-
betrags je Elternteil um 54 Euro auf 2.358
Euro (2017) und um weitere 36 Euro auf
2.394 Euro (2018). Der zusätzliche Freibe-
trag für den Betreuungs- und Erziehungs-
oder Ausbildungsbedarf mit 1.320 Euro je
Kind bleibt unverändert.
Das Kindergeld wurde in 2015 je Kind und
Monat um 4 Euro erhöht. Wie 2016 wird
eine weitere Erhöhung um 2 Euro je Kind
in 2017 und 2018 erfolgen: Das monatliche
Kindergeld beträgt dann für das 1. und 2.
Kind jeweils 192 Euro (2017) und 194 Euro
(2018). Für das 3. Kind steigt das Kinder-
geld auf 198 Euro (2017) und 200 Euro
(2018). Für das 4. und jedes weitere Kind
wird das Kindergeld auf 223 Euro (2017)
und 225 Euro (2018) erhöht. Ab 1. Januar
2017 ist zudem eine Erhöhung des Kinder-
zuschlags von 160 Euro um 10 Euro auf
170 Euro geplant.
Modernisierung des Besteuerungs-
verfahrens
Das Besteuerungsverfahren in Deutschland
wird nach dem am 22. Juli 2016 verkün-
deten Gesetz zur Modernisierung des Be-
steuerungsverfahrens modernisiert. Zu den
wichtigsten Änderungen im Steuergesetz
gehören die Verlängerung der Abgabefrist
für die Steuererklärung und die Festsetzung
eines Verspätungszuschlags. Außerdem
sollen Steuererklärungen (v. a. Einkom-
mensteuererklärungen) künftig soweit wie
möglich automatisiert geprüft und nur bei
Auffälligkeiten manuell kontrolliert werden.
Ab dem Steuerjahr 2018 gilt eine neue Frist
für alle Steuererklärungen: Die Steuererklä-
rungsfrist nicht beratener Steuerpflichtiger
wird um 2 Monate verlängert (= 31. Juli des
Folgejahres statt bisher 31. Mai). In soge-
nannten Beraterfällen wird die Steuererklä-
rungsfrist um weitere 2 Monate verlängert
(= 28. Februar. des Zweitfolgejahres statt
bisher 31. Dezember des Folgejahres).
Mit der Verlängerung der Abgabefristen
wird auch der Verspätungszuschlag im
Steuergesetz neu geregelt. Bei Jahres-
steuererklärungen beträgt dieser für je-
den angefangenen Monat der Verspätung
0,25 % der Steuernachzahlung, mindestens
jedoch 25 Euro je Monat.
Zweites Bürokratieentlastungsgesetz
(BEG II)
Mit dem zweiten Bürokratieentlastungsge-
setz sollen vor allem sehr kleine Betriebe
bis drei Mitarbeiter entlastet werden. Nach
dem Gesetzesentwurf, nach dem das Ge-
setz am 1. Januar 2017 in Kraft treten soll,
ist eine Anhebung der oberen Grenze zur
vierteljährlichen Abgabe der Lohnsteuer-
Anmeldungen von 4.000 Euro auf 5.000
Euro geplant.
Darüber hinaus sollen die Pauschalierungs-
grenzen für Rechnungen über Kleinbeträge
von 150 Euro auf 200 Euro angehoben wer-
den. Bei Lieferscheinen soll die bisherige
Aufbewahrungsfrist der empfangenen und
abgesandten Handels- oder Geschäfts-
Wichtige Steueränderungen 2017
Der Gesetzgeber hat uns – wie jedes Jahr – viele Änderungen im Steuerrecht
beschert. Traditionell geben wir in der ersten Ausgabe von DAS QUARTAL einen
Überblick über die wichtigsten Änderungen:
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