DAS QUARTAL 1.2017 - page 16

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er Gedanke an die letzten Betriebs-
prüfungen lässt Elmar Fedderke kalt. „Es
fanden sich keine Mängel, wir hatten keine
Nachzahlung“, so der Geschäftsführer des
KüchenstudiosW. Walgenbach GmbH& Co.
KG in Düsseldorf. Das ist beachtlich – im
Einzelhandel entdecken Finanzbeamte oft
Fehler in der Kassenbuchführung. „Unsere
Mitarbeiter sind gut im Umgang mit dem
Kassensystemgeschult und wissen genau,
worauf sie achten müssen“, sagt Fedderke.
Die Firma nutzt aktuelle Software und erhält
von den Herstellern regelmäßige Updates.
Den souveränen Umgang mit dem Thema
Betriebsprüfung erleichtert die Tatsache,
dassFedderkeundseineCo-Geschäftsführer
sich regelmäßigmit demSteuerberater aus-
tauschen: „Er informiert uns über wichtige
Neuerungen, und an seine Empfehlungen
halten wir uns.“
SCHON WIEDER NEUE VORGABEN
Das ist eine weise Entscheidung, denn im
Steuerdschungel mit seinem Gewirr aus
Gesetzen, Verordnungen, Urteilen und An-
wendungserlassen verlieren Firmenchefs
ohne kundigen Führer leicht die Orientie-
rung. Ein Beispiel für überraschende Re-
geländerungen sind die Kassensysteme.
Seit Jahresbeginn dürfen nur elektronische
Lösungen genutzt werden, die jede Einzel-
bewegung aufzeichnen und zehn Jahre
unveränderbar speichern. Tagesendsum-
men und Einzelbewegungen sind täglich zu
sichern und in maschinell lesbarer Form zu
archivieren. Die Anforderungen waren be-
kannt, Unternehmer konnten sich vorberei-
ten. Dann stellte die Bundesregierung kurz
vor Ende der Übergangsfrist den Entwurf
für eine weitere Gesetzesänderung vor, die
Manipulationen verhindern und strengere
Regeln für Betriebe mit Registrierkassen
vorgeben soll. Ärgerlich für alle, die gerade
in neue Technik investiert hatten, um die
ab 2017 geltenden Vorgaben zu erfüllen:
Möglicherweise müssen sie die Kasse bis
2020 oder zum Ende einer Übergangsfrist
am 1. Januar 2022 schon wieder austau-
schen oder aufrüsten. Ob sie betroffen
sind und wie die Neuerungen sich auf die
Organisation der Kassenführung oder die
Aufzeichnungspflichten auswirken, sollten
Firmenchefs mithilfe eines Experten klären.
„Wir empfehlen jedem, der mit einer elek-
tronischen Registrierkasse arbeitet, ein
Gespräch mit dem Steuerberater“, unter-
streicht deshalb Lothar Herrmann, Präsi-
dent der Steuerberaterkammer Hessen.
ANFORDERUNG IST ZU ERFÜLLEN
Der kann plötzliche Gesetzesänderungen
nicht ahnen – aber er weiß, wie darauf zu
reagieren ist. So ärgerlich überraschende
Neuregelungen auch sein mögen, sie sind
zu beachten. Mit dem Einsatz einer seit
Januar verpflichtenden Lösung zu warten
und später ein System zu kaufen, das die
ab 2020 geltenden Vorgaben erfüllt, ist
keine Option. Entdeckt der Betriebsprüfer
beim nächsten Besuch eine veraltete Kas-
se, sind bestenfalls hohe Zuschätzungen
fällig. Zudem ist noch nicht absehbar, wann
die detaillierten Anforderungen in Sachen
Manipulationssicherheit feststehen.
Klar ist nur, was sich grundsätzlich ändert.
Ein Sicherheitszertifikat für elektronische
Kassen soll Veränderungen an Aufzeich-
nungen im Nachhinein ausschließen.
Kassensysteme –
Papierrollen sind Geschichte
Seit Jahresbeginn müssen alle elektronischen Kassen höhere Anforderungen an
die Archivierung erfüllen, spätestens ab 2022 auch an die Manipulationssicher-
heit. Wer Organisation und Technik nicht anpasst, riskiert scharfe Sanktionen.
Text: Eva-Maria Neuthinger
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Themen im Fokus
HINTERGRUND
Das müssen Sie zum Thema Kasse wissen
AUFBEWAHRUNGSPFLICHT:
Seit Jahresbeginn müssen elektronische Kassensyste-
me detaillierte Verkaufsdaten unveränderbar speichern. Die Informationen müssen
bei Prüfungen abrufbar sein.
MANIPULATIONSSICHERHEIT:
Elektronische Kassensysteme sollen ab spätestens
2022 zusätzlich eine „zertifizierte Sicherheitseinrichtung“ haben. Die technischen
Details werden noch entwickelt.
ALTSYSTEME:
Sind die Anforderungen nicht erfüllt, wird die Kassenführung bei der
Betriebsprüfung wahrscheinlich beanstandet. Einnahmen werden geschätzt, Zusatz-
prüfungen veranlasst.
AUSNAHMEN:
Das Finanzamt unterscheidet nicht nach Branchen oder Betriebs-
größen. Jedes Kassensystem muss die jeweils geltenden Anforderungen vollständig
erfüllen.
ALTERNATIVEN:
Wer statt der elektronischen Registrierkasse eine offene Ladenkasse
nutzt, muss mit häufigeren sowie intensiveren Prüfungen und eventuell Schätzungen
rechnen.
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