DAS QUARTAL 1.2017 - page 10

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DAS QUARTAL 1.17
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Themen im Fokus
letzten Willen im Todesfall durchsetzen soll,
steht bereits fest.
KRIEG UNTER ERBEN VERHINDERN
Thomas Terhaag vom Deutschen Steu-
erberaterverband in Berlin betrachtet das
als eine Lösung mit Zukunft: „Steuerbera-
ter werden immer mehr zum Lebensbe-
rater mittelständischer Unternehmer, als
ein Baustein der vertrauensvollen Bezie-
hung gehören hier Themen wie Testament
und dessen Vollstreckung dazu.“ Wichtig
sind aus seiner Sicht die Verwaltung und
der Schutz des Vermögens vor Erben, die
der Unternehmer vielleicht nicht bedacht
hat, aber auch die friedliche Abwicklung
seines Willens in der Familie, denn: „je grö-
ßer der Patriarch, desto größer das Vakuum
nach seinem Tod.“ Der Testamentsvoll-
Mandant mit dem Berater über den opti-
malen Jahresabschluss und Perspektiven
für die Firma, geht es schnell auch um die
Vorsorge für den Todesfall. Weil Mittel-
ständler ihren Betrieb sowie das private
Vermögen oft als miteinander verbunden
betrachten und der Steuerberater neben
den wichtigen Zahlen meistens auch die
Familienverhältnisse kennt, hält Mack ihn
für eine logische Wahl als Testamentsvoll-
strecker. Mit dem Vorteil, dass er bei der
späteren Verwaltung gleich stets die steu-
erlichen Auswirkungen berücksichtigt.
York Peuckert, Geschäftsführer der Zentex
Erkrath Wakayo Boden GmbH in Erkrath bei
Düsseldorf, sieht das genauso: „Ich kenne
meinen Steuerberater aus Studienzeiten,
er ist seit 2000 für mich privat und für die
Firma tätig – da liegt es auf der Hand, dass
er sich um meinen Nachlass kümmert.“
Peuckert betreibt das Geschäft mit Boden-
und Wandbelägen bereits in zweiter Gene-
ration. Und obwohl es noch zwei weitere
Geschäftsführer gibt, die sich im Todesfall
vertreten könnten, will er ein ganzheitliches
Betreuungskonzept für seine Anteile an der
Firma, sein Haus und für das weitere Privat-
vermögen. „Das setzen wir demnächst im
Testament um“, sagt der 48-jährige Selbst-
ständige, der für seine Frau und zwei Kinder
vorsorgen will. Dass sein Steuerberater den
strecker könne und solle über die Vermö-
gensfragen hinaus verhindern, dass Krieg
unter den Verwandten entsteht.
Dafür müssen die Weichen rechtzeitig
gestellt werden, wie bei Ute Ortlieb: „Ich
weiß, dass mein Steuerberater umfassend
meinen Nachlass in meinem Sinne regelt
– aber der Zeitpunkt der Testamentsvoll-
streckung darf natürlich gerne noch lange
auf sich warten lassen.“
Quelle: TRIALOG, Das Unternehmermagazin Ihrer
Berater und der DATEV, Herausgeber: DATEV eG,
Nürnberg, Ausgabe 01/2017
SICHERE AUFBEWAHRUNG BEVORZUGT
Die Zahl der Dokumente imZentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer
2015
16,5 Mio. Registrierungen*
12,6 Mio. Testamente, Erbverträge
* inklusive Änderungen registrierter Dokumente
Quelle: Bundesnotarkammer, 2016
2014
11,4 Mio. Registrierungen
7,7 Mio. Testamente, Erbverträge
1,2,3,4,5,6,7,8,9 11,12,13,14,15,16,17,18,19,20,...52