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DAS QUARTAL 1.17
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Themen im Fokus
„Das Stichwort ist ‚Unveränderbarkeit‘“,
so Herrmann. Die zertifizierte technische
Sicherheitseinrichtung könnte ein Modul,
ein Speicherstick, eine digitale Schnittstel-
le sein. Bis Mitte 2017, heißt es in Berlin,
bestimmt das Bundesamt für Sicherheit in
der Informationstechnik, was das Zertifikat
beinhaltet. „Übergangsfristen für die erfor-
derlichen Investitionen in neue Kassensys-
teme sind daher von großer Bedeutung“,
sagt Claudia Kalina-Kerschbaum, Ge-
schäftsführerin der Bundessteuerberater-
kammer. „Wir begrüßen die im Regierungs-
entwurf vorgesehene Regelung.“ Sie sollte
aber einfacher werden. Unternehmer, die
von 2010 bis 2016 eine bauartbedingt nicht
aufrüstbare Kasse angeschafft haben, dür-
fen sie bis Ende 2021 nutzen. Alle anderen
brauchen bereits ab 1. Januar 2020 ein
neues Gerät mit zertifizierter technischer
Sicherheitseinrichtung. „Es kann dadurch
zu Missverständnissen kommen, weil un-
terschieden werden muss, ob die Kasse
bauartbedingt aufrüstbar ist oder nicht“,
warnt Kalina-Kerschbaum.
BALD DROHT KASSEN-NACHSCHAU
Unmissverständlich sind schon jetzt die
Prüfmöglichkeiten des Fiskus in Form der
Kassen-Nachschau. Ab 2018 kann ein Mit-
arbeiter des Finanzamts unangekündigt zu
den üblichen Öffnungszeiten ins Geschäft
kommen und die Kassenführung inspizie-
ren – computergestützte Systeme wie
auch Registrier- und offene Ladenkassen.
Er darf Kassenbücher, Aufzeichnungen
sowie relevante Organisationsunterlagen
sehen und elektronische Daten über die
digitale Schnittstelle abrufen oder auf Da-
tenträger abspeichern lassen. „Unterneh-
mer sollten gegenüber dem Finanzamt
auch jederzeit erklären können, wie ihre
elektronische Kasse programmiert ist“, rät
Herrmann.
Wenig Aufwand haben mit den Anforde-
rungen wohl Betriebe, die im größeren
Verbund arbeiten. „Unsere Kassen sind
direkt mit unserer Zentrale verbunden, wir
erhalten regelmäßig Updates“, sagt Ursula
Wintgens, die die Rewe Wintgens OHG in
Bergisch Gladbach führt. „Ich gehe nicht
davon aus, dass wir in den nächsten Jah-
ren teuer investieren müssen.“ Das sollte
aber ebenso mit dem Steuerberater geprüft
werden wie der mögliche Verzicht auf eine
elektronische Kasse. Markthändler oder
Betreiber offener Verkaufsstellen mögen
dies als Alternative betrachten. Doch ist zu
erwarten, dass Unternehmen mit offenen
Ladenkassen schärfer kontrolliert werden.
Zudem erfordert dies hohen Aufwand und
eine durchdachte Organisation: Täglich
müsste der Firmenchef dem Kassenbericht
ein Zählprotokoll über den Kassenbestand
beifügen. Bargeschäfte machen eben im-
mer irgendwie Arbeit.
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