DAS QUARTAL 1.2017 - page 21

DAS QUARTAL 1.17
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Themen im Fokus
briefe (Lieferscheine) von sechs Jahren
(sofern keine Buchungsbelege vorliegen)
fallen gelassen werden. Die Aufbewah-
rungsfrist soll jeweils mit Erhalt oder Ver-
sand der Rechnung enden, soweit keine
Buchungsbelege betroffen sind.
Neuregelung der Erbschaftsteuer
Mehr als 3 Monate nach Ablauf der vom
Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ge-
setzten Frist zur Neufassung des Erb-
schaftsteuerrechts stimmte nach demBun-
destag auch der Bundesrat am 14.10.2016
mehrheitlich der Erbschaftsteuerreform zu.
Obwohl das Gesetzgebungsverfahren erst
Mitte Oktober im Bundesrat die letzte par-
lamentarische Hürde genommen hat, bleibt
es bei einer rückwirkenden Anwendung der
Neuregelungen für alle Erwerbe nach dem
30.06.2016, d. h. ab dem 01.07.2016.
Firmenerben sollen demnach weiterhin
weitgehend von der Erbschaftssteuer ver-
schont werden, wenn sie das Unternehmen
lange genug fortführen und Arbeitsplätze
erhalten. So gab es Einvernehmen bei strit-
tigen Kriterien, etwa wie Unternehmen zu
bewerten seien: Künftig soll das Betriebs-
ergebnis des Unternehmens maximal mit
einem Kapitalisierungsfaktor 13,75 mul-
tipliziert werden, um die Höhe der Steuer
anzusetzen.
Geplant ist zudem, Missbrauch zu be-
kämpfen. Beispielsweise sollen Cash-
Gesellschaften verhindert werden. Damit
soll die Möglichkeit genommen werden,
mittels einer GmbH liquides Vermögen von
der Besteuerung zu befreien. Freizeit- und
Luxusgegenstände wie Oldtimer, Yach-
ten und Kunstwerke sollen grundsätzlich
nicht begünstigt werden. Technische und
klarstellende Änderungen gibt es bei den
Altersvorsorge-Deckungsmitteln und Aus-
nahmen für vermietete oder verpachtete
Grundstücke.
BEI FRAGEN SPRECHEN SIE BITTE IHREN
ZUSTÄNDIGEN STEUERBERATER AN.
Ein Mann – ein Ziel:
Kunst zu bewegen und
zugänglich zu machen.
Arte Gallery, das einzige mobile
Kunstkaufhaus Deutschlands.
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