DAS QUARTAL 1.2017 - page 14

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DAS QUARTAL 1.17
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Themen im Fokus
D
ieser Artikel erklärt zunächst, was ein
Phantomlohn ist, und nennt die wich-
tigsten Gründe für einen Phantomlohn.
Definition Phantomlohn
Arbeitnehmer haben aus ihrem Arbeits-
oder Tarifvertrag Anspruch auf Vergütung
ihrer Arbeitsleistung. Während im Steuer-
recht das sogenannte Zuflussprinzip gilt –
Einnahmen sind demnach in dem Zeitpunkt
zugeflossen, in dem der Steuerpflichtige
über sie verfügen kann –, kommt in der
Sozialversicherung das Entstehungsprinzip
zur Anwendung.
Hiernach werden Beiträge auf das Ar-
beitsentgelt bereits dann fällig, wenn der
Anspruch des Arbeitnehmers entstanden
ist. Dies gilt unabhängig von der tatsächli-
chen Zahlung. Die Beitragsansprüche der
Sozialversicherungsträger richten sich also
nach dem geschuldeten Arbeitslohn. Der
Phantomlohn entsteht damit, sobald der
Arbeitnehmer ein höheres Entgelt bean-
spruchen kann, als er tatsächlich erhalten
hat bzw. von dem Sozialversicherungs-
beiträge erhoben worden sind. Wird inner-
halb einer Betriebsprüfung ein Phantomlohn
festgestellt, steht den Sozialversicherungs-
trägern ein Nachzahlungsanspruch zu.
Phantomlohn bei Mindestlohn
Häufig entsteht der Phantomlohn im
Zusammenhang mit dem gesetzlichen
Mindestlohn. Dieser beträgt ab 1.1.2017
8,84 Euro pro Stunde. Werden ein unter-
halb des Mindestlohns liegender Stunden-
lohn bezahlt und auf dieser Grundlage die
Sozialversicherungsbeiträge berechnet, ist
bereits der Phantomlohn entstanden. Die
Sozialversicherung wird die Sozialversiche-
rungsbeiträge aus dem Mindestlohn von
8,84 Euro berechnen.
Ähnlich verhält es sich, wenn der Arbeit-
nehmer unterhalb eines Tarifvertrags,
einer Betriebsvereinbarung oder eines
Branchenmindestlohns wie in der Pflege-
branche vergütet wird.
Phantomlohn bei Entgeltfortzahlung
Im Krankheitsfall hat ein Arbeitnehmer bis
zu 6 Wochen nach Beginn der Arbeitsun-
fähigkeit einen Anspruch auf die Fortzah-
lung seines Arbeitsentgelts. Dem Arbeit-
nehmer ist das Gehalt weiter zu bezahlen,
welches er bei tatsächlicher Arbeitsleistung
erhalten hätte. Hierzu zählen insbesondere
der Stunden- bzw. Monatslohn. Auch Zu-
schläge für Sonn-, Feiertags- und Nacht-
arbeit müssen weiter gezahlt werden, wenn
diese bei Arbeitsleistung angefallen wären.
Bei der Entgeltfortzahlung müssen Zulagen
nicht berücksichtigt werden, wenn diese
wie z. B. Schmutzzulagen nicht entstehen.
Phantomlohn bei Urlaubsentgelt
Eine weitere wichtige Phantomlohnfalle
sollten Sie im Zusammenhang mit Urlaubs-
entgelten kennen. Während des Urlaubes
des Arbeitnehmers ist diesem das Arbeits-
entgelt in Höhe des durchschnittlichen
Arbeitsverdiensts der letzten 13 Wochen
vor Urlaubsbeginn weiterzubezahlen. Hier-
bei werden bezahlte Überstunden oder
Lohnkürzungen z. B. wegen Kurzarbeit
nicht berücksichtigt.
Folgen
Die Deutsche Rentenversicherung darf
aus einem Phantomlohn Sozialversiche-
rungsbeiträge für vier Jahre nachfordern.
Zudem fallen Säumniszuschläge an. Der
Arbeitgeber kann dabei vom Arbeitnehmer
nur für drei Monate dessen Anteil an den
Gesamtsozialversicherungsbeiträgen ein-
behalten.
Fazit
Zu Recht spricht man in der Praxis von
der „Phantomlohnfalle“. Wer in diese rein-
tappt, hat mit erheblichen Nachzahlungen
zu rechnen. Ein besonderes Augenmerk
ist auch auf die Auswirkung des Phan-
tomlohns auf die versicherungsrechtliche
Beurteilung zu lenken: Insbesondere bei
geringfügig entlohnten Beschäftigungen
ist dies relevant, wenn die Entgeltgren-
ze von 450 Euro durch den Phantomlohn
überschritten wird. Der Arbeitnehmer ist
damit nicht mehr geringfügig beschäftigt.
Vielmehr sind in diesem Fall die Sozialver-
sicherungsbeiträge nach der Gleitzonen-
regelung zu ermitteln.
Die Berechnung von Beiträgen
zur Sozialversicherung nach dem
„Phantomlohn“
Häufig haben Unternehmen Sozialversicherungsbeiträge aus einem zu geringen
Entgelt berechnet. In der Praxis spricht man in diesem Fall von der „Phantom-
lohnfalle“. Die Feststellung eines Phantomlohns stellt einen häufigen
Schwerpunkt in der Sozialversicherungsprüfung dar.
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