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DAS QUARTAL 2.16
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Themen im Fokus
samtkosten auch, wenn die Mitarbeiter in
Eigenregie anreisen. Solche Details sollten
genau mit dem Steuerberater besprochen
und dann beispielsweise die zeitlichen An-
teile von Fortbildung und Betriebsausflug
exakt dokumentiert werden.
Ist ein Unternehmen in der richtigen Bran-
che tätig, sind Ausflüge in entferntere Ge-
genden drin. Die viventura GmbH mit Sitz
in Berlin verband im November 2015 Arbeit
und Vergnügen bei einem Abstecher nach
Brasilien. Der auf Südamerika spezialisierte
Reiseveranstalter verlegte seine Aktivitäten
für zwei Wochen ins Fischerdorf Arraial do
Cabo und holte dort 60 Mitarbeiter aus Eu-
ropa und Südamerika zum Kennenlernen,
Austauschen und zur gemeinsamen Ziel-
planung zusammen. Das Tagesgeschäft er-
ledigten sie per Telefon und Internet, in der
Freizeit lernten sie Land und Leute kennen.
Jeder Mitarbeiter zahlte einen Eigenanteil
für sich und den Aufenthalt für Familienmit-
glieder sowie Urlaubstage, mit denen da-
vor oder danach verlängert werden konnte.
Die Reise war eine Belohnung für erreichte
Umsatzziele. Von Südamerika können die
Janssen-Beschäftigten nur träumen – im
Handwerk geht es eben bodenständiger
zu als in der Reisebranche. Aber Stefanie
und Wolfgang Wurster haben schon den
nächsten Ausflug geplant. Es geht nach
Düsseldorf zum Werksbesuch bei einem
Sanitärhersteller. Und anschließend gibt
es wieder ein spannendes Unterhaltungs-
programm.
RECHTSRAHMEN
Das müssen Sie bei Fahrten und Feiern beachten
Voraussetzung:
Steuerlich begünstigt sind Veranstaltungen, die allen Mitarbeitern
des Betriebs oder einer Abteilung offenstehen, nicht aber Belohnungen nur für aus-
gewählte Beschäftigte.
Freibetrag:
Ohne Abzüge dürfen Unternehmer jedemMitarbeiter bis zu 110 Euro und
maximal zwei Veranstaltungen im Jahr spendieren. Für jeden Cent mehr zahlt der
Arbeitgeber eine Lohnsteuerpauschale von 25 Prozent oder der Begünstigte Steuern
und Sozialabgaben. Der Vorsteuerabzug entfällt für die ganz Summe.
Gesamtkosten:
Interner Aufwand, etwa zur Vorbereitung, bleibt unberücksichtigt.
Zählen An- und Abreise nicht zur Veranstaltung, können die Ausgaben getrennt geltend
gemacht werden.
Kostenaufteilung:
Wird ein Ausflug mit einer Fortbildung kombiniert, etwa einem
Fachseminar oder Teamentwicklungsprojekt, sind die beruflich veranlassten Kosten
für die Mitarbeiter steuer- und abgabenfrei, der Arbeitgeber kann Vorsteuer geltend
machen. Der Anteil muss mit Zeitplänen und getrennten Rechnungen belegt werden,
was mit dem Steuerberater zu klären ist.
Unfallversicherung:
Der Schutz greift, wenn alle Beschäftigten des Betriebs/der Ab-
teilung eingeladen und mindestens 20 Prozent anwesend sind – von Beginn bis Ende
der Veranstaltung sowie auf dem direkten Hin- und Rückweg. Wer zu viel Alkohol trinkt,
kann den Schutz verlieren.
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Nürnberg, Ausgabe 02/2016
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