DAS QUARTAL 2.2016 - page 13

Versicherungskontor Osterode
Kornmarkt 2
37520 Osterode am Harz
Fon: 0 55 22. 86 87 98 - 0
Fax: 0 55 22. 86 87 98 - 99
E-Mail:
Web:
Persönliche Betreuung und
individuelle Versicherungslösungen –
mit der Erfahrung aus 25 Jahren
Ihr Versicherungsmakler –
immer an Ihrer Seite
BEI FRAGEN SPRECHEN SIE BITTE IHREN
ZUSTÄNDIGEN STEUERBERATER AN.
U
nternehmer, die nicht verpflichtet sind,
monatlich ihreBuchführung zu erstellen,
sollten sich dennoch einen Termin notieren
– 31.05.2016!
Haben Sie 2015 ein Wirtschaftsgut ange-
schafft, das sowohl unternehmerisch als
auch privat genutzt wird, so kommt es für
den Vorsteuerabzug darauf an, den Gegen-
stand dem Unternehmen zuzuordnen!
Nach ständiger Rechtsprechung muss
der Unternehmer im Zeitpunkt des Leis-
tungsbezugs über die Zuordnung zum
Unternehmen entscheiden. Im Normalfall
erfolgt dies durch eine in der Buchführung
klar nachzuvollziehende Buchung. Liegt
diese aber nicht vor, muss diese Zuord-
nungsentscheidung bis zur Abgabe der
Umsatzsteuerjahreserklärung, spätestens
bis zum 31.05. des Folgejahres gegenüber
dem Finanzamt dokumentiert werden; an-
derenfalls wird eine spätere Buchung mit
Vorsteuer nicht mehr anerkannt.
Falls also eine Investition dieser Art bei
Ihnen stattfand, setzen Sie sich bitte mit
uns rechtzeitig in Verbindung und warten
Sie nicht bis zur Einreichung der Jahres-
Fibu-Unterlagen.
Wichtiger Termin für
Unternehmer ohne
laufende Buchführung!
Achtung!
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