DAS QUARTAL 2.2016 - page 14

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DAS QUARTAL 2.16
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THEMEN IM FoKUS
D
er GKV-Spitzenverband und die Kas-
senärztliche Bundesvereinigung haben
sich daher nun auf ein neues Verfahren
bei Krankschreibungen einigen können. In
diesemZusammenhang wurde die Arbeits-
unfähigkeitsbescheinigung zum 1.1.2016
aktualisiert. Im Ergebnis wurden damit
die unterschiedlichen Formulare bei einer
Krankschreibungen abgeschafft.
Krankengeld
Werden Arbeitnehmer krank, zahlt der Ar-
beitgeber sechs Wochen lang weiterhin als
sogenannte Lohnfortzahlung das Gehalt.
Falls der Arbeitnehmer nach den sechs
Wochen weiterhin arbeitsunfähig bleiben
sollte, erhält er von seiner Krankenkasse
Krankengeld. Voraussetzung für die Zah-
lung des Krankengeldes ist ein lückenloser
Nachweis, dass der Arbeitnehmer aufgrund
derselben Erkrankung länger als sechs Wo-
chen arbeitsunfähig war.
Krankschreibungen bis Ende 2015
Während der Lohnfortzahlung durch den
Arbeitgeber stellte der behandelnde Arzt
eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
aus. Bestandteil dieses Formulars war eine
Kopie zur Information des Arbeitgebers.
Nach dem Ende der Entgeltfortzahlung
durch den Arbeitgeber wurde bisher keine
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mehr
durch den Arzt ausgefüllt. Stattdessen
musste eine spezielle Bescheinigung für
die Krankengeldzahlung, der sogenannte
Auszahlschein, von der Krankenkasse an
den Versicherten gesandt werden.
Nachdem dieser Auszahlschein durch den
Arzt ausgefüllt wurde, sendete der Versi-
cherte diesen wieder an seine Krankenkas-
se zum Erhalt des Krankengeldes. Gegen-
über dem Arbeitgeber wies der Versicherte
die Arbeitsunfähigkeit durch eine Kopie des
Auszahlscheins oder eine eventuell zusätz-
lich erstellte Arbeitsunfähigkeitsbescheini-
gung nach.
Krankschreibungen ab 2016
Ab 2016 enthält die Arbeitsunfähigkeitsbe-
scheinigung schon während der Lohnfort-
zahlung durch den Arbeitgeber zusätzlich
eine Kopie zur Information des Versicher-
ten. Dieser kann daher nun leicht erkennen,
wann er eine neue Arbeitsunfähigkeitsbe-
scheinigung benötigt.
Zudem fasst die neue Arbeitsunfähigkeits-
bescheinigung die bisherigen Formulare
zusammen. Auch bei einer Krankschrei-
bung während des Krankengeldbezugs
wird der Arzt die Arbeitsunfähigkeit zu-
künftig bescheinigen. Diese Bescheinigung
ist der Krankenkasse vorzulegen. Hierbei
werden eine Kopie zur Information für den
Versicherten und auch ein Durchschlag für
den Arbeitgeber Bestandteil des Formulars
sein.
Fazit
Neben dem zukünftigen Verzicht auf den
Auszahlschein nach Ende der Entgeltfort-
zahlung, was eine deutliche Erleichterung
darstellt, wird dem Arbeitnehmer der naht-
lose Nachweis der Arbeitsunfähigkeit er-
leichtert.
Vereinfachungen für
Krankengeldfälle
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist der wahrscheinlich in Arztpraxen
am häufigsten ausgestellte Mustervordruck. Dieser „gelbe Schein“ bereitete
jedoch in verschiedenen Bereichen wie dem nahtlosen Nachweis
der Arbeitsunfähigkeit Probleme.
Frank Kurowski
Stormstr. 1a
29664 Walsrode
Tel.: 0 51 61 - 787 25 85
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