DAS QUARTAL 2.2016 - page 27

BEI FRAGEN SPRECHEN SIE BITTE IHREN
ZUSTÄNDIGEN STEUERBERATER AN.
DAS QUARTAL 2.16
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Themen im Fokus
Kurkosten
Die Kosten für eine Kur werden berück-
sichtigt, wenn die Kur nachweislich zur
Heilung oder Linderung notwendig ist und
eine andere Behandlung nicht oder kaum
aussichtsreich erscheint. Als Nachweis die-
nen die Bescheinigung der Krankenversi-
cherung oder der Beihilfebescheid bzw. die
Abrechnung der privaten Krankenversiche-
rung. Als Kurkosten können die Kosten für
Unterkunft und Verpflegung, Kuranwendun-
gen /-mittel und Medikamente und Kosten
für eine Begleitperson abgezogen werden.
Schuldzinsen für die Finanzierung von
Krankheitskosten
Schuldzinsen für ein Darlehen, das zur
Finanzierung der Krankheitskosten aufge-
nommen wurde, sind außergewöhnliche
Belastungen, wenn die Darlehensaufnahme
zwangsläufig erfolgt ist.
Fahrtkosten
Fahrtkosten, die beispielsweise durch die
Fahrt zum Arzt, zur Apotheke, zum Anwalt
Beispiel zur zumutbaren Belastung
Sie sind ledig und haben einen Sohn. Ihr
Gesamtbetrag der Einkünfte beläuft sich
auf 30.000 €, sodass sich eine zumutbare
Belastung von 900 € ergibt (3 % von 30.000
€). Bei Krankheitskosten in Höhe von 1.200
€ betragen die abziehbaren außergewöhnli-
chen Belastungen 300 €. Um diesen Betrag
wird die Einkommensteuer ermäßigt.
bei Scheidungskosten etc. entstanden sind,
können als außergewöhnliche Belastungen
geltend gemacht werden. Bei der Benut-
zung öffentlicher Verkehrsmittel sind immer
die tatsächlich angefallenen Kosten abzugs-
fähig. Für Fahrtenmit dem eigenen Fahrzeug
werden die Kosten mittels der Kilometer-
pauschalen in Höhe von 0,30 € angesetzt.
Zumutbare Belastung
Es müssen zwangsläufig größere Auf-
wendungen entstanden sein als der Mehr-
zahl der Steuerpflichtigen. Auch wenn die
Krankheitskosten die Kriterien einer allge-
meinen außergewöhnlichen Belastung er-
füllen, werden sie nicht in voller Höhe bei
der Steuererklärung berücksichtigt. Das Fi-
nanzamt zieht eine „zumutbare Belastung“
von den Ausgaben ab. Die Höhe dieser zu-
mutbaren Belastung hängt von Lebenssi-
tuation, Jahreseinkommen, Familienstand
und Kinderzahl ab.
Die Höhe der zumutbaren Belastung
beträgt:
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Martin-Luther-Platz 6
37520 Osterode am Harz
Tel.: (0 55 22) 99 91 66
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HSP VERMÖGENSKONTOR GmbH & Co. KG
Versicherungsmakler und Finanzdienstleistungen
bei einem Gesamtbetrag
der Einkünfte
bis
15.340 €
über 15.340 €
bis 51.130 €
über
51.130 €
bei Steuerpflichtigen, die keine
Kinder haben und bei denen die Ein-
kommensteuer nach dem Grundtarif
(Einzelpersonen) zu berechnen ist
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bei Steuerpflichtigen, die keine
Kinder haben und bei denen die
Einkommensteuer nach dem
Splittingtarif (zusammen veranlagte
Ehegatten oder Lebenspartner) zu
berechnen ist
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bei Steuerpflichtigen mit einem Kind
oder zwei Kindern
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bei Steuerpflichtigen mit drei oder
mehr Kindern
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