DAS QUARTAL 3.2016 - page 21

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Themen im Fokus
Motivator – und selbstverständlich wird
die Arbeit nachgeholt, wenn sich jemand
um seine Familie kümmert.“ Zudemmacht
dieses Arbeitszeitmodell das Unternehmen
selbst flexibler. „Wir können so auch bes-
ser auf eine schwankende Auftragslage
reagieren.“
Ganzen Betrieb durchleuchten
In der Produktion steht der neue Werkstatt-
wagen für die Idee des gesunden Unterneh-
mens. Er enthält alles, was die Hoppen-
Mitarbeiter brauchen. Statt wie früher ein
Werkstück zum Bearbeiten durch die Halle
zu tragen, wird der Wagen zum Produkt ge-
rollt. Das schont den Rücken und spart zu-
gleich kostbare Arbeitszeit. Die Idee dafür
stammt, wie viele Veränderungen, aus der
professionellen Potenzialanalyse zweier
externer Berater. Sie krempelten mit den
Firmenchefs und der Belegschaft das Un-
ternehmen um: Zuerst wurde gemeinsam
aufgeräumt, dann über Verbesserungen ge-
redet. Ein Ergebnis ist das übersichtlichere
Lagersystem. Vom Kreppband bis zur Holz-
palette liegen nun alle Materialien in einer
klar bestimmten Menge vor. Kärtchen zei-
gen, wie viel da ist und wann nachbestellt
werden muss. „Wir haben nicht nur einen
großen Stressfaktor ausgeschaltet, weil
das hektische Suchen kurz vor der Fahrt
zum Kunden entfällt“, meint Hoppen. „Das
System senkt auch noch die Kosten, weil
wir uns teure Spontaneinkäufe sparen.“
Erspart hat sich der Firmenchef auch
hohe Ausgaben für die Gesundheitsförde-
rung, weil er offen für Kooperationen und
Fördermittel jeder Art ist. Die mehrtägige
Potenzialanalyse etwa bezahlte teilweise
das Land NRW aus einem Programm, mit
dem kleine Betriebe wettbewerbsfähig ge-
halten werden sollen. Auch Krankenkasse
und Berufsgenossenschaften unterstützen
zahlreiche Vorhaben. Rückenschulen, Rau-
cherentwöhnung und Arbeitsplatzanalyse
beispielsweise honoriert eine Krankenkas-
se mit einem Bonus. Die Mitarbeiter selbst
wie auch der Betrieb erhalten am Jahresen-
de einen Teil der Beitragszahlungen zurück.
Für 2016/2017 sind das immerhin einige
Tausend Euro.
Gute Konditionen aushandeln
Mit einem örtlichen Fitnessunternehmen,
das zu seinen Kunden zählt, hat Hoppen
einen Gruppenvertrag ausgehandelt und
finanziert seinen Beschäftigten dort das
Training. Außerdem spricht er mit der
Volkshochschule, dem Freizeitbad sowie
einer Tanzschule über gute Konditionen,
denn seine Erfolgsformel für gesunde Mit-
arbeiter lautet: Das Unternehmen beteiligt
sich an den Kosten, die Mitarbeiter setzen
ihre Freizeit ein. Er ist sich sicher: „Dieses
Vorgehen rechnet sich.“
Quelle: TRIALOG, Das Unternehmermagazin Ihrer
Berater und der DATEV, Herausgeber: DATEV eG,
Nürnberg, Ausgabe 03/2016
STEUERTIPPS
Das sollten Sie bei der Gesundheitsförderung beachten
Freibetrag:
Leistungen zur Verbesserung des Gesundheitszustands und der betrieb-
lichen Gesundheitsförderung sind pro Kopf und Jahr bis zu 500 Euro steuer- und
sozialversicherungsfrei.
Sonderzahlung:
Leistungen zur Gesundheitsförderung können auf freiwillige Sonder-
zahlungen angerechnet werden, falls diese nicht tariflich oder vertraglich zwingend
vereinbart sind.
Sachbezug:
Diese steuerfreien Leistungen bleiben bei der Sachbezugsfreigrenze un-
berücksichtigt.
Angebote:
Der Arbeitgeber darf nicht pauschal die Beiträge für Sportverein oder Fit-
nessstudio zahlen. Kurse außerhalb des Betriebs erfordern Verträge mit „qualifizierten“
externen Anbietern. Möglich ist jedoch, bis zu 44 Euro Monatsbeitrag als Sachbezugs-
leistung zu übernehmen.
Modalitäten:
Der Unternehmer kann eine Leistung direkt bezahlen oder dem Arbeit-
nehmer das Geld mit der Auflage überweisen, es nur in einer bestimmten Weise zu
verwenden.
Unterstützung:
Um alle Anforderungen des Gesetzgebers zu erfüllen, sollten Pläne
zur betrieblichen Gesundheitsförderung unbedingt von einem Steuerberater überprüft
werden.
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