DAS QUARTAL 3.2016 - page 18

Was sind Cookies?
Ein Cookie ist eine kleine Datei, die von ei-
ner Website, die Sie besuchen, auf Ihrem
Rechner gespeichert wird.
Cookies speichern Informationen wie die
bevorzugte Sprache, Schriftgröße oder
andere persönliche Seiteneinstellungen.
Wenn der Kunde eine Website später er-
neut besucht, werden die gespeicherten
Cookie-Informationen an die Seite zurück-
übertragen. Dadurch können individuelle
und angepasste Informationen angezeigt
werden.
Cookies können zudem eine Vielzahl von
Informationen beinhalten, die den Besucher
persönlich identifizierbar machen. Hierzu
zählen auch persönliche Daten wie Namen,
Adresse, E-Mail-Adresse oder Telefonnum-
mer. Sie ermöglichen darüber hinaus, dass
der Inhalt des Warenkorbs bei einem Händ-
ler oder die Eingaben bei mehrseitigen For-
mularen gespeichert werden.
Es ist anzunehmen, dass fast alle Web­
seiten Cookies verwenden.
Was ist die Cookie-Richtlinie?
Die sogenannte Cookie-Richtlinie (Richtlinie
2009/136/EG) sieht vor, dass die Mitglied-
staaten sicherstellen, dass die Speiche-
rung Cookies nur gestattet ist, wenn der
betreffende Teilnehmer oder Nutzer auf der
Grundlage von klaren und umfassenden In-
formationen, die er (…) u. a. über die Zwecke
der Verarbeitung erhält, seine Einwilligung
gegeben hat.
Im Ergebnis sind Cookies zulässig, wenn:
1. der Nutzer über das Setzen von Cookies
klar und umfassend informiert worden
ist und
2. der Nutzer in die Datenerhebung und
-speicherung eingewilligt hat.
Ausnahmen gelten für technisch notwendi-
ge Cookies wir Spracheinstellungen, Inhalt
des Warenkorbs oder Eingaben bei mehr-
seitigen Formularen. Auf diese Cookies
muss nicht hingewiesen werden.
Die Hinweispflicht und das Einwilligungs-
erfordernis beziehen sich daher auf nicht
notwendige Cookies wie Tracking Cookies,
Werbecookies oder Analysecookies.
Umsetzung der Cookie-Richtlinie
Der Wortlaut der Richtlinie ist leider nicht
eindeutig. Dies hat dazu geführt, dass
die Umsetzung in den Mitgliedsländern
unterschiedlich erfolgte. Die Vielzahl der
Mitgliedsländer interpretiert die Richtlinie
so, dass zwingend ein Opt-in erforderlich
ist. Demnach muss eine Einwilligung zum
Tracking eingeholt werden. Nicht geklärt
ist, wie in diesem Falle die technische Um-
setzung erfolgen müsste.
Einige andere Länder betrachten ein „Opt-
out“ durch den Benutzer als ausreichend.
Eine hinreichende Information und die
Möglichkeit, der Speicherung zu widerspre-
chen, reichen demnach aus.
Umsetzung in Deutschland
Deutschland hat die Cookie-Richtlinie nicht
aktiv in deutsches Recht umgesetzt. Es ist
umstritten, ob die Richtlinie in Deutsch-
land gilt. Teilweise wird vertreten, dass die
Richtlinie unmittelbar gilt. Andere Stimmen
meinen, dass das nationale Telemedienge-
setz ausreicht, um die Anforderungen der
Richtlinie zu erfüllen.
Das deutsche Recht kennt derzeit zumin-
dest keine direkte Pflicht, die Nutzer in die
Verwendung von Cookies einwilligen zu
lassen.
Wie sollen sich Betreiber von Webseiten
verhalten?
Der sicherste Weg ist die Implementierung
der strengen Opt-in-Variante. Das Risiko
z. B. einer Abmahnung wird damit unter-
bunden, jedoch handelt es sich hierbei um
eine wenig praktikable Lösung. Ein häufig
empfohlener Mittelweg ist die Information
des Nutzers beim ersten Aufruf der Seite
über das Verwenden von Cookies und der
Möglichkeit eines Widerspruchsrechts.
Durch den Verzicht auf eine Einwilligung
besteht allerdings ein geringes Risiko, ab-
gemahnt zu werden.
Sofern sich ein Angebot auch an andere
Staaten der EU richtet, sollten sich die
Anbieter in dem jeweiligen Land über die
Umsetzung der Richtlinie informieren.
Auf jeden Fall sollten die Betreiber von Web-
seiten die Vorschriften des Telemedienge-
setzes beachten. So sind die Nutzer unbe-
dingt in der Datenschutzerklärung auf das
Tracking hinzuweisen. Der Betreiber einer
Website muss den Nutzer zudem zu Beginn
des Nutzungsvorgangs über die eingesetz-
ten Cookies informieren, wenn dadurch per-
sonenbezogene Daten erhoben und/oder
verwendet werden.
Nutzungsbedingungen von Google für
Publisher
Google hatte die Nutzungsbedingungen für
Publisher der Produkte „Google AdSense“,
„Google DoubleClick for Publishers“ und
„Google DoubleClick Ad Exchange“ ver-
öffentlicht. Bei der Nutzung dieser Tools
sind die Vorgaben der Cookie-Richtlinie
zwingend umzusetzen. Demnach sind die
Information und die Einholung einer Einwil-
ligung verpflichtend.
Die Cookie-Richtlinie
Seit kurzer Zeit erhalten Besucher von Webseiten häufig einem Hinweis auf das
Verwenden von Cookies. Wir erläutern den Grund für diesen Hinweis und zeigen
mögliche Handlungserfordernisse von Webseitenbetreibern auf.
BEI FRAGEN SPRECHEN SIE BITTE IHREN
ZUSTÄNDIGEN STEUERBERATER AN.
DAS QUARTAL 3.16
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Themen im Fokus
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