DAS QUARTAL 4.2016 - page 21

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DAS QUARTAL 4.16
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Themen im Fokus
und nicht „verschont“. 10 % des Ver-
waltungsvermögens bleiben pauschal
steuerfrei. Begünstigt werden betrieb-
liche Altersvorsorge oder verpachtete
Grundstücke sowie Firmenbeteiligungen
außerhalb der EU.
• Investitionsklausel: Mittel aus einem
Erbe, die laut Testament innerhalb von
zwei Jahren nach dem Tod für Inves-
titionen in das Unternehmen getätigt
werden, sollen steuerrechtlich begüns-
tigt werden.
• Steuertricks: Wenn das nicht begüns-
tigte Verwaltungsvermögen 90 % des
Betriebsvermögens überschreitet, wird
die Verschonung von der Erbschaft- und
Schenkungsteuer ausgeschlossen.
• Unternehmenswert: Für viele Experten
war die Frage, wie Unternehmen künftig
bewertet werden, das eigentliche Pro-
blem der Reform. Denn daran bemisst
sich die Höhe der Steuerzahlung. Vor
allem kleinere Unternehmen nutzen zur
Wertermittlung das vereinfachte Er-
tragswertverfahren. Es hat den Nachteil,
dass es rechnerisch vom derzeit extrem
niedrigen Zinssatz abhängt, was aktuell
zu sehr hohen Bewertungen führt. Des-
halb wird die Berechnungsgrundlage
angepasst.
Ergebnisse des Vermittlungsausschusses
Nach eigenen Angaben hat der Vermitt-
lungsausschuss folgenden Kompromiss-
vorschlag beschlossen:
Die Vermittler einigten sich bei den bis
zuletzt strittigen Kriterien zur Unterneh-
mensbewertung, insbesondere zum
Kapitalisierungsfaktor von 13,75 für das
vereinfachte Ertragswertverfahren, zum
Vorwegabschlag bei Familienunternehmen,
zur Optionsverschonung für Verwaltungs-
vermögen sowie zu den Voraussetzungen
für eine Steuerstundung.
Außerdem schlägt der Vermittlungs-
ausschuss Maßnahmen zur Miss-
brauchsbekämpfung vor. So soll es keine
Wiedereinführung der sogenannten Cash-
Gesellschaften geben; Freizeit- und Luxus-
gegenstände wie Oldtimer, Yachten, Kunst-
werke sollen grundsätzlich nicht begünstigt
werden. Die Empfehlung enthält zudem
weitere technische und klarstellende Än-
derungen an dem ursprünglichen Bundes-
tagsbeschluss, so bei den Altersvorsorge-
Deckungsmitteln und Ausnahmen für ver-
mietete oder verpachtete Grundstücke
z. B. von Brauereien.
Fazit
Äußerst unbefriedigend ist, dass es der
Gesetzgeber in rund 18 Monaten nicht
geschafft hatte, die Erbschaftsteuer-
reform zu verabschieden. Eine vollständige
Blamage konnte durch den Vermittlungs-
ausschuss verhindert werden.
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