DAS QUARTAL 2.2015 - page 17

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37520 Osterode am Harz
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DAS QUARTAL 2.15
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Themen im Fokus
en, die z. B. den Krieg verherrlichen oder
Kinder oder Jugendliche in unnatürlicher,
geschlechtsbetonter Körperhaltung dar-
stellen, dürfen nicht vertrieben werden.
Gleiches gilt für verfassungswidrige
Schriften, die z. B. Bevölkerungsgruppen
beschimpfen oder verleumden.
• Rohdiamanten: Beschränkung der Ein-,
Aus- und Durchfuhr von Rohdiamanten.
• Kulturgüter: Im Postverkehr sowie im In-
ternethandel sind innerhalb Kulturgüter
geschützt.
• Lebens- und Futtermittel: Bestimmte Le-
bensmittel dürfen nicht nach Deutsch-
land eingeführt werden. So ist z.B. die
Einfuhr von Kartoffeln, auch in geringen
Mengen, wegen der Gefahr der Verbrei-
tung der bakteriellen Ringfäule grund-
sätzlich verboten.
• Marken- und Produktpiraterie: Nachge-
ahmte bzw. gefälschte Produkte dürfen
nicht in denWirtschaftskreislauf gelangen.
• Produktsicherheit: In die Europäische
Union dürfen nur Produkte eingeführt
werden, die in Übereinstimmung mit den
Bestimmungen der Europäischen Union
hergestellt wurden, um den Verbraucher
vor unsicheren Produkten zu schützen.
Für bestimmte Produkte wie beispiels-
weise Laserpointer mit einer Leistung
von mehr als 1 Milliwatt oder Störsender
ist die Einfuhr grundsätzlich verboten.
• Textilien: Die Einfuhr bestimmter Texti-
lien kann von der Vorlage einer Einfuhr-
genehmigung abhängig gemacht wer-
den. Beschränkungen bestehen derzeit
für bestimmte Textilien aus Nordkorea
und Belarus. In bestimmten Fällen ist
z. B. aufgrund der geringen Warenmenge,
des geringen Werts oder des besonderen
Verwendungszwecks keine Einfuhrge-
nehmigung erforderlich.
• Tiere und Pflanzen sowie daraus herge-
stellte Produkte: Verbot und Beschrän-
kung des Handels mit bedrohten Tier-
und Pflanzenarten. Weitere Themen
sind der Schutz vor Tierseuchen und
Pflanzenkrankheiten und -schädlingen.
• Waffen und Munition: Bei Sendungen
im Postverkehr sowie im Internethandel
sind diverse waffenrechtliche Vorschrif-
ten einzuhalten.
Fazit
Um böse Überraschungen zu vermeiden,
sollten Sie auch als Privatperson ihren
Warenverkehr aufmerksam beobachten.
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