DAS QUARTAL 2.2015 - page 9

DAS QUARTAL 2.15
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Themen im Fokus
W
eitsichtig planen, geschickt agieren,
richtige Entscheidungen konsequent
umsetzen–diese Führungsprinzipien ließen
die FirmaMack in Fellbach bei Stuttgart über
Jahrzehnte eineErfolgsgeschichte schreiben,
inzwischen in der vierten Generation. Die
Ernst Mack Fellbach GmbH & Co. KG ist
ein Einkaufsparadies für jeden, der sich für
Mode und für die niveauvolle Gestaltung von
Garten oder Wohnung interessiert. DieMack
Bio-Agrar GmbH stellt Pflanzenschutzmittel
auf biologischer Basis her. Derzeit leitet
Dieter Henzler die Geschäfte – noch, wie der
gelernteKaufmannundKraftfahrzeugmeister
betont: „Ich habe jetzt mit 60 Jahren ein Alter
erreicht, indemmanandieNachfolgedenken
muss.“ Auch die rechtzeitige Gestaltung der
Übergabe war für die Unternehmerfamilie
immer ein entscheidender Erfolgsfaktor.
Planungen schnell realisieren
Schon vor dem Urteil des Bundesverfas-
sungsgerichts zur Erbschaft- und Schen-
kungsteuer im Dezember 2014 hatte Henz-
ler die Weichen dafür gestellt, die Betriebe
mit 18 Mitarbeitern an seine Söhne weiter-
zugeben. Die Entscheidung aus Karlsruhe
veranlasste ihn, das Vorhaben eher als ge-
plant zu realisieren: „Der drohende Abbau
der Steuervorteile hat alles beschleunigt.“
Zunächst wandelte der Firmenchef das
Einzelunternehmen Ernst Mack in eine
GmbH & Co. KG um, danach übertrug er
Philip und Dominik die Firmen in Form einer
Schenkung: „Ich wollte sie als Gesellschaf-
ter einbinden und das mit der Schenkung
kombinieren.“ Von den laufenden Gewinnen
bekommen die Söhne aber bis auf Weiteres
nur je 25 Prozent. Die andere Hälfte geht an
Dieter Henzler und Ehefrau Stefanie. Der
Senior bleibt außerdem Geschäftsführer, so
lange er kann und will. „Und wir wachsen so
immer mehr in die Verantwortung hinein“,
freut sich Philip Henzler, der wie sein Bruder
derzeit die Hochschule besucht und im Ge-
schäft mitarbeitet, soweit es das Studium
zulässt.
Dieter Henzler hat die Zeichen der Zeit
erkannt und den Generationswechsel for-
ciert, um den Nachfolgern die geltenden
Steuervorteile zu sichern. Nach dem Urteil
des Bundesverfassungsgerichts muss der
Gesetzgeber dafür sorgen, dass weniger
Familienunternehmen von Ausnahmen
bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer
profitieren. Nach Schätzung des Instituts
für Mittelstandsforschung (IfM) in Bonn
kann das 75.000 kleine und mittlere Be-
triebe betreffen, die in naher Zukunft einen
Nachfolger suchen. Über die Hälfte der
Firmen bleiben in der Familie, gehen in der
Regel an Sohn oder Tochter. Die genießen
bei Erbe oder Schenkung – noch – hohe
Steuervorteile, wenn sie etliche, teils kom-
plizierte Voraussetzungen erfüllen. So
bleiben im beliebtesten Modell 85 Prozent
des Betriebsvermögens steuerfrei. Die Be-
dingungen: Das Unternehmen darf unter
anderem nicht über 50 Prozent sogenann-
tes Verwaltungsvermögen haben, muss
mindestens fünf Jahre fortgeführt werden
und – bei über 20 Mitarbeitern – belegen,
dass die Arbeitsplätze erhalten wurden.
Sofort alle Optionen prüfen
Vor allem die Begünstigung des Betriebs-
vermögens hält das Bundesverfassungsge-
richt in mehreren Punkten für grundgesetz-
widrig. Es kritisiert besonders, dass große
Unternehmen von den Vorteilen profitieren,
ohne wirtschaftlich darauf angewiesen zu
sein. Zudem seien kleine Betriebe mit bis
zu 20 Mitarbeitern über Gebühr pauschal
begünstigt – davon profitierten über 90
„In Betrieben, bei denen
die unentgeltliche Übergabe
bereits ein Thema ist, sollten sich
Unternehmer rasch mit ihrem
Steuerberater und ihrem Rechtsanwalt
zusammensetzen und die Details planen.“
BEISPIEL
So rechnet sich die Schenkung
Jahresgewinn
200.000 €
mal Kapitalisierungsfaktor 18
3.600.000 €
davon 85% steuerfrei
3.060.000 €
steuerlich also relevant
540.000 €
minus persönlicher Freibetrag
400.000 €
tatsächlich zu versteuern
140.000 €
11% Schenkungsteuer
15.400 €
Bei Erbschaft und Schenkung gilt für Nachfolger der gleiche Steuersatz. Der Fiskus
errechnet das Betriebsvermögen nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren aus
dem letzten Jahresgewinn. Laut Bewertungsgesetz (§ 202) sind bestimmte Posten
hinzuzurechnen oder abzuziehen. Das Ergebnis wird multipliziert mit dem aktuellen
Kapitalisierungsfaktor 18,21. So ergibt sich das steuerrelevante Betriebsvermögen.
Die detaillierte Berechnung erstellt der Steuerberater. Sehr vereinfacht sähe sie bei
der Schenkung für den Nachfolger so aus:
1,2,3,4,5,6,7,8 10,11,12,13,14,15,16,17,18,19,...52