DAS QUARTAL 4.2014 - page 29

DAS QUARTAL 4.14
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THEmEN Im FokUS
Sozialversicherung
Der allgemeine Beitragssatz für die Ge-
setzlichen Krankenkassen wird bei 14,6 %
festgeschrieben. Der Beitragssatz für die
Pflegeversicherung wird sich voraussicht-
lich von 2,05 % auf 2,35 % erhöhen.
Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung
werden vermutlich unverändert bei 3,0 %
betragen. Die Höhe der Beiträge zur Ren-
tenversicherung standen bei Redaktions-
schluss noch nicht fest.
Unterhaltsleistungen
Unterhaltsleistungen können bis zu einem
steuerlichen Höchstbetrag von 8.354 Euro
als außergewöhnliche Belastung geltend
gemacht werden.
Unterkunftskosten bei beruflicher Aus-
wärtstätigkeit
Die tatsächlichen Kosten sind abzugsfähig.
Nach 48 Monaten werden sie aber nur noch
bis zu 1.000 Euro anerkannt.
Versorgungsbezüge
Der Versorgungsfreibetrag für Neupensi-
onäre sinkt auf 25,6 % der Versorgungs-
bezüge, maximal 1.920 Euro. Zudem sinkt
der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag
auf 576 Euro.
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