THEMEN IM FOKUS
DAS QUARTAL 2.13
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Ordnungsgelder zu hoch.
Der Gesetzgeber
hat dies berücksichtigt. Aber bei der GuV will
er Straffungen, die Fragen aufwerfen: „Wird
das Gesamtkostenverfahren genutzt, ist auf
den ersten Blick nicht klar, wo etwa akti-
vierte Eigenleistungen und Bestandsverän-
derungen zuzuordnen sind.“ Auch in der ge-
strafften Variante des Finanzergebnisses
sieht Kleemann keine Erleichterung: „Bei
Buchführungen kleiner Firmen werden die
Positionen auf getrennte Konten gebucht,
was ihnen ermöglicht, auch die nicht ver-
dichtete GuV auszufüllen.“ Gerade bei
Kleinstkapitalgesellschaften dienen Buch-
führung und Jahresabschluss dem Control-
ling und den Banken als Prüfungsgrundlage
bei der Kreditgewährung, so der Experte.
Dafür brauchen sie Zahlen mit Aussagekraft.
Nachbesserungsbedarf sieht Kleemann
beim mit dem Gesetz zum elektronischen
Handelsregister eingeführten Ordnungs-
geldverfahren. Derzeit drohen Unternehmen
hohe Ordnungsgelder ab 2.500 Euro, wenn
sie ihre Jahresabschlüsse nicht oder nicht
rechtzeitig offenlegen. Kleemann plädiert
dafür, sie nach der Betriebsgröße zu staffeln
und einen behördlichen Ermessensspiel-
raum einzuführen: „Besonders für kleine
Firmen kann die aktuelle Regelung eine
enorme Belastung bedeuten und sogar die
Existenz bedrohen.“
Mit der Kleinstkapitalgesellschaft entsteht eine
Kategorie von Betrieben, die an zwei aufein-
anderfolgenden Abschlussstichtagen zwei von
drei Grenzwerten nicht überschreiten: Ihr
Umsatz liegt bei maximal 700.000 Euro, die
Bilanzsumme bei 350.000 Euro, die Mitarbeiter-
zahl bei zehn. Sie können wählen, ob sie die
Bilanz im Bundesanzeiger veröffentlichen oder
im Unternehmensregister hinterlegen, wo sie
auf Antrag einsehbar ist.
abschluss verzichten, wie es das BilMoG
Einzelkaufleuten unterhalb bestimmter Grö-
ßenkriterien ermöglicht. „Insgesamt dürften
die Neuerungen ein Schritt zu weniger Kom-
plexität sein, ohne die Interessen der Adres-
saten von Jahresabschlüssen wie Gesell-
schafter oder Kreditgeber vollkommen in
den Hintergrund treten zu lassen.“
Auch die Bundessteuerberaterkammer in
Berlin begrüßt das Vorhaben, Bürokratie ab-
zubauen. „Aber das MicroBilG enthält einige
Ungereimtheiten“, so Präsidialmitglied Ro-
land Kleemann. Das gilt etwa für den Ver-
zicht auf Rechnungsabgrenzungsposten. Im
ursprünglichen Entwurf sollten die Firmen
sie trotzdem unter dem Punkt Forderungen/
Verbindlichkeiten ausweisen. „Das bringt
keine Erleichterung, weil die gesonderte Be-
rechnung der Posten auf jeden Fall erfolgen
muss“, sagt Kleemann.
verkürzte Darstellung kein realistisches Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
vermittelt, warnt der Experte: „Damit weitet
der Gesetzgeber die ursprünglich wenigen
geforderten Angaben letztlich wieder aus.“
Zwirner meint, dass viele Betriebe gar nicht
von der Neuerung profitieren: „Weil sich
viele Kleinunternehmen mit Fremdkapital fi-
nanzieren, können sie die Erleichterung
nicht nutzen.“ Gesellschafter, Bank und an-
dere Geldgeber wollen tiefer gehende, über-
sichtliche Informationen. „Sie erwarten
klassisch gegliederte, aussagekräftige Bi-
lanzen mit Anhang und GuV.“ Eine transpa-
rente Aufbereitung der Zahlen mit dem
Steuerberater bleibt notwendig. Die Neue-
rungen stehen zudem in Widerspruch zur E-
Bilanz. Für die elektronische Übermittlung
ans Finanzamt sollen die Firmen ihre Daten
aus Bilanz und GuV detailliert aufschlüsseln.
So bleibt nur wenig Deregulierung. Hand-
lungsbedarf sieht auch Reiner Veidt, Ge-
schäftsführer der Wirtschaftsprüferkammer
(WPK) in Berlin: „Unternehmen sind künftig
zur elektronischen Übermittlung der Bilanz
und GuV verpflichtet – dadurch und mit dem
damit verbundenen Detaillierungsgrad der
Daten drohen die Erleichterungen des
MicroBilG zunichtegemacht zu werden.“
Steuerberater bleibt wichtig.
Wichtig sind
für Veidt zwei Neuerungen: Die Möglichkeit,
auf den Bilanzanhang zu verzichten, sofern
einige wenige Angaben unter der Bilanz ge-
macht werden, etwa zu Haftungsverhältnis-
sen oder Krediten und Vorschüssen an Or-
ganmitglieder – und Erleichterungen bei der
Gliederung von Bilanz und GuV. Sein Urteil
fällt aber differenziert aus: „Während der
Verzicht auf den Anhang eine echte Erleich-
terung ist, führt die Reduktion der Gliede-
rungsanforderungen nicht zu einer wirk-
lichen Arbeits- und Kostenreduktion.“
Schließlich könnten Kleinstkapitalgesell-
schaften nicht auf Buchführung und Jahres-
Bilanzgliederung:
Wie die Bilanz aufgebaut ist und was sie enthält, geben das Gesetz und
die Grundzüge ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) vor. Die Daten stammen aus der
Buchführung. Banken erwarten von Firmenkunden neben dem Jahresabschluss, also aus-
führlicher Bilanz mit Anhang und GuV, unterjährige betriebliche Zahlen der Buchführung.
Kennzahlen:
Banken berechnen Kennzahlen, um eine Bilanz mit anderen Firmen und über die Jahre zu
vergleichen. So bewerten sie die wirtschaftliche und finanzielle Lage. Kennzahlen gehen
ins Rating und als Kreditklauseln in die Kreditverträge ein. Wesentliche Werte der Aktivsei-
te sind Anlagenintensität, Working Capital und Umlaufquote. Auf der Passivseite wichtig
sind Kennzahlen zur Liquidität sowie zur Eigen- und Fremdkapitalquote.
Checkliste
Was die Banken erwarten
Quelle: TRIALOG, Das Unternehmermagazin Ihrer
Berater und der DATEV, Herausgeber: DATEV eG,
Nürnberg, Ausgabe 02/2013
1...,21,22,23,24,25,26,27,28,29,30 32,33,34,35,36,37,38,39,40,41,...52