THEMEN IM FOKUS
DAS QUARTAL 2.13
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Der Grundfreibetrag steigt hiernach in
zwei Schritten: Für das Jahr 2013 beträgt
er 8.130 Euro, ab 2014 erhöht er sich auf
8.354 Euro. Der Eingangssteuersatz von
14 % bleibt unverändert. Auch der Höchst-
steuersatz in Höhe von 42 % wurde nicht an-
getastet. Die Gesetzesänderung trat damit
rückwirkend zum 01.01.2013 in Kraft.
Die ursprünglich vorgesehene Anpassung
des gesamten Tarifverlaufs, die den Effekt
der kalten Progression beschränken sollte,
wurde jedoch nicht umgesetzt. Es bleibt da-
bei auch nach über 30 Jahren Diskussion –
so eine häufige Begriffsverwendung – bei
den Mängeln im Steuertarif.
Im Ergebnis nimmt damit die wirtschaftliche
Leistungsfähigkeit trotz Lohnsteigerung
nicht zu. Folge der kalten Progression ist
eine Erhöhung der Steuerbelastung. Die
kalte Progression wird daher auch als heim-
liche Steuererhöhung bezeichnet.
Der Staat profitiert endlich überproportional
von Lohnsteigerungen zum Ausgleich der In-
flation. Gehaltserhöhungen von ca. 2 % glei-
chen gerade die Inflation aus, der Steuer-
pflichtige unterliegt jedoch einem höheren
Steuersatz.
Gesetz zum Abbau der kalten Progression.
Der Bundesrat ist am 01.02.2013 den Emp-
fehlungen des Vermittlungsausschusses
vom 12.12.2012 gefolgt. Dieser hatte nach
monatelangen Verhandlungen das Vermitt-
lungsverfahren zum Gesetz zum Abbau der
kalten Progression mit einem Einigungsvor-
schlag abgeschlossen:
Definition.
Das Bundesfinanzministerium
definiert den Begriff „kalte Progression“ wie
folgt: „Kalte Progression ist die Bezeichnung
für eine Steuermehrbelastung, die dann ein-
tritt, wenn Lohnsteigerungen lediglich zu
einem Inflationsausgleich führen und gleich-
zeitig die Einkommensteuersätze nicht der
Inflationsrate angepasst werden.
Durch den progressiven Einkommensteuer-
tarif wird für jeden über dem Grundfreibe-
trag verdienten Euro ein höherer Steuersatz
fällig – das Realeinkommen sinkt.“
Die Folge ist, dass z. B. bei einer dreiprozen-
tigen Gehaltserhöhung die Steuerbelastung
um 4 % steigen kann. Das hieraus resultie-
rende Netto-Plus entspricht daher deutlich
nicht der Gehaltserhöhung. Es kann sogar
unterhalb der Inflationsrate liegen, so dass
der Reallohn und damit die tatsächliche
Kaufkraft gesunken ist.
Bei Fragen sprechen Sie bitte
Ihren zuständigen Steuerberater an.
Die kalte Progression
Häufig wird die Frage gestellt: Was bedeutet eigentlich „kalte Progression“. Der Begriff ist dabei immer wieder
in der Diskussion. Nachfolgender Artikel gibt eine Definition des Begriffs „kalte Progression“ und einen Überblick
über das Gesetz zum Abbau der kalten Progression, welches am 01.02.2013 beschlossen wurde.
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