DAS QUARTAL 3.2014 - page 18

DAS QUARTAL 3.14
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Themen im Fokus
Detaillierter Überblick zu haushalts-
nahen Dienstleistungen und Hand-
werkerleistungen
Seit mehreren Jahren wird im Bereich der haushaltsnahen Beschäftigungs-
verhältnisse und Dienstleistungen sowie Handwerkerleistungen eine
Steuerermäßigung gewährt. Grundlage dieser Steuerermäßigung
ist § 35a EStG.
M
it einem 37 Seiten umfassenden
Schreiben vom 10.01.2014 hat sich
das Bundesministeriumder Finanzen (BMF)
umfassend zu einzelnen Details der Steu-
erermäßigung nach § 35a EStG geäußert.
Nach einem kurzen Überblick über die
Voraussetzungen sowie zu den steuerli-
chen Auswirkungen der Steuerermäßigung
werden exemplarisch dieMöglichkeiten des
Steuerabzugs dargestellt.
Voraussetzungen für den Steuerabzug
Begünstigt sind die Arbeitskosten ein-
schließlich Umsatzsteuer, nicht hingegen
die Materialkosten. Wichtige Vorausset-
zung für den Steuerabzug ist, dass die Zah-
lung unbar erfolgte. Barzahlungen, Baran-
zahlungen oder Barteilzahlungen werden
ausdrücklich nicht anerkannt.
Die Steuerermäßigung kann vom Arbeit-
geber bzw. Auftraggeber in Anspruch ge-
nommen werden. Sie kann jedoch auch von
den Mietgliedern einer Wohnungseigentü-
mergemeinschaft, Mietern oder Bewohnern
eines Alten- oder Pflegeheims beansprucht
werden. Die Steuerermäßigung ist zudem
für Kosten ausgeschlossen, soweit diese
Betriebsausgaben oder Werbungskosten
sind. Das Gleiche gilt, wenn die Kosten vor-
rangig als Sonderausgaben oder außerge-
wöhnliche Belastungen abziehbar sind.
Handwerkliche Tätigkeiten im Zusammen-
hang mit einer Neubaumaßnahme sind
nicht begünstigt. Als Neubaumaßnahmen
gelten alle Maßnahmen, die im Zusammen-
hang mit der Errichtung eines Haushalts bis
zu dessen Fertigstellung anfallen.
Steuerliche Auswirkung der Steuerermä-
ßigung
Für haushaltsnahe Beschäftigungsver-
hältnisse, bei denen es sich um geringfü-
gige Beschäftigungen handelt (sogenannte
Minijobs), können 20 Prozent der Kosten,
höchstens 510 Euro, von der Steuerschuld
abgezogen werden.
Die Kosten für andere haushaltsnahe
Beschäftigungsverhältnisse und für die
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