DAS QUARTAL 3.2014 - page 9

DAS QUARTAL 3.14
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Themen im Fokus
W
issen veraltet schnell. Lebenslanges
Lernen im Unternehmen ist deshalb
trotz knapper Zeit notwendig. Die eLearning
AG in Wiesbaden erleichtert Betrieben die
Aus- und Weiterbildung ihrer Mitarbeiter
durch Online-Trainings – maßgeschnei-
dert produziert oder fertig aus der eLear-
ning-Bibliothek. Noch aber finden sich die
Kunden im virtuellen Klassenzimmer nicht
auf Anhieb zurecht, weiß Vorstand Bernd
Wiest: „Das Thema E-Learning ist für viele
neu und unser Angebot so groß, dass sie
esnichtgleichüberblicken.“Daherbekommen
Interessenten die Informationen häppchen-
weise per Newsletter. Einmal im Quartal
geht es um E-Learning allgemein, einmal
proWoche imProduktnewsletter um jeweils
drei Kurse zu einemThema wie Gesundheit,
Vertrieb oder Sicherheit. „Anfangs haben
wir ihn nur monatlich verschickt, um nicht
zu nerven“, so der Chef von zehn Mit-
arbeitern. „Aber die Kunden haben gesagt:
Der kann ruhig öfter kommen, solange er
hilfreich ist.“
Der Newsletter bleibt beliebt
Ähnliche Erfahrungen wie Wiest machen
viele Unternehmer. Auch in Zeiten von Net-
working via Social Media bleibt der News-
letter beliebt. „Gut gemacht, wirkt er profes-
sionell und dennoch persönlich“, betont die
PR-Expertin Miriam Leunissen, Inhaberin
der Agentur Comm:Motions im oberbay-
erischen Kaufering. „Hat man eine klare
Zielgruppe und ein begrenztes Budget, ist
ein Newsletter nach wie vor der Königsweg
zur guten Kundenbindung.“ Bevor man ihn
per E-Mail verschickt, sollte man aber über
die Zielgruppe, den Inhalt und insbesondere
auch die rechtlichen Aspekte nachdenken.
Hat jemand den Newsletter beispielsweise
nicht ausdrücklich bestellt, kann er ihn auch
als unverlangte Werbemail werten und ju-
ristisch dagegen vorgehen. Außerdem dro-
hen Abmahnungen von Wettbewerbern.
Adressaten müssen ihn wollen
Die Einwilligung der Adressaten sichert
man sich möglichst durch das sogenann-
te Double-Opt-in: Wer auf einer Homepage
einen Newsletter bestellt, erhält bei diesem
Verfahren eine Mail mit einem Link. Klickt
man ihn an, bestätigt man, dass man den
Newsletter haben möchte. So will es die
Rechtsprechung bei der Online-Bestellung.
Eine mündliche Einwilligung ist zwar gültig,
im Streitfall aber schwer beweisbar. Eben-
falls vermintes Gelände ist das Thema
Datenschutz, denn Informationen liefert
ein Newsletter nicht nur dem Empfänger,
sondern auch dem Absender. Der kann se-
hen, welche Links angeklickt oder welche
Bilder nachgeladen werden, und Analyse-
tools nutzen, um den Usern speziell auf sie
zugeschnittene Angebote zu senden. Bevor
man das tut, sollte man sich ausführlich
von einem Anwalt beraten lassen, um nicht
gegen Gesetze zu verstoßen.
Nutzwert wird gern gelesen
Spielraum hat man dagegen beim Inhalt
des Newsletters – er muss nur wie jede
Kampagne zum Unternehmen und der
Zielgruppe passen. Die Abonnenten der
eLearning AG etwa schätzen es nicht zu
persönlich. „Als wir über den Umzug unse-
rer Firma berichtet haben, kamen zehn Ab-
bestellungen“, erinnert sich Vorstand Bernd
Wiest. „Sonst sind es ein oder zwei.“ Die
Erkenntnisse über die Informationsbedürf-
nisse der Adressaten wirken sich auch auf
die Gestaltung des Mailings aus, das mit
professioneller Software und guten Vor-
lagen rasch gemacht ist: „Unser Produkt-
newsletter geht relativ flott. Den erstellen
wir aus unseren Kataloginformationen in
zwei bis drei Stunden.“ Die Expertin Leunis-
sen empfiehlt kurze Meldungen mit hohem
Nutzwert, vertiefende Links auf die Home-
page, aber auch Exklusivinformationen, die
dort nicht stehen.
Zusatzinfos kommen gut an
Im Gegensatz zur eLearning AG macht die
Managementtrainerin Susanne Bohn, In-
haberin von Leadership Competence, gute
Erfahrungen mit der persönlichen Note im
Newsletter. Er wird mindestens zweimal
im Jahr verschickt und gleicht eher einem
Magazin: mit Terminen, Berichten und
Ratschlägen aus der Coaching-Praxis,
einem Buchtipp sowie dem Link zu einem
Video-Interview, das sie mit einem Wirt-
schaftsexperten geführt hat. „Diese Mails
halten mich in Erinnerung“, erzählt Bohn.
„Bei denen, die meinen Rat regelmäßig
in Anspruch nehmen, aber auch bei de-
nen, die vielleicht schon fünf Jahre keinen
Termin bei mir hatten.“ Das sieht sie an
den sehr persönlichen Rückmeldungen,
die sie bekommt. „Meine Leser merken,
dass ich nur das berichte, was ich selbst
erlebt habe, und die empfohlenen Bücher
selbst gelesen habe.“ Entsprechend auf-
Bevor man ihn per E-Mail verschickt,
sollte man aber über die Zielgruppe,
den Inhalt und insbesondere auch
die rechtlichen Aspekte nachdenken.
Hat jemand den Newsletter beispiels-
weise nicht ausdrücklich bestellt,
kann er ihn auch als unverlangte
Werbemail werten und juristisch
dagegen vorgehen. Außerdem drohen
Abmahnungen von Wettbewerbern.
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