DAS QUARTAL 3.2014 - page 13

DAS QUARTAL 3.14
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THEmEN Im FOkUS
Quelle: TRIALOG,
Das Unternehmermagazin
Ihrer Berater und der DATEV, Herausgeber: DATEV eG,
Nürnberg, Ausgabe 03/2014
Frank Kurowski
Stormstr. 1a
29664 Walsrode
Tel.: 0 51 61 - 787 25 85
und der ausländischen Steuer nachweisen“,
betont Marc Jülicher. Das Finanzamt kann
die Übersetzung ausländischer Bescheide
und Urkunden verlangen. Beim Umrechnen
der Steuer in Euro gilt der Devisenbriefkurs
am Todestag oder Tag des Übergangs der
Schenkung. Innerhalb der EU wird das Ver-
mögen in der Regel aber wenigstens gleich
bewertet. Betriebsvermögen setzt das Fi-
nanzamt mit dem Wert an, der bei einem
Verkauf im betreffenden Land zu erzielen
wäre. Bei Anteilen an Kapitalgesellschaf-
ten orientieren sich die Beamten an den
Kursen im Emissionsland. Bei Grundver-
mögen ziehen die Behörden vielfach auch
einen ausländischen Steuerbescheid und
Katasterwerte heran.
Tochtergesellschaft gründen
Was das Betriebsvermögen betrifft, gibt es
für Unternehmerfamilien aber in Absprache
mit Steuerberater und Rechtsanwalt einen
relativ sicheren Weg für die Übergabe an die
nächste Generation. Gewählt hat ihn unter
anderem die Firma Bleistahl, ein Spezialist
für Ventilsitzringe und Ventilführungen im
westfälischen Wetter, der als Entwicklungs-
lieferant weltweit mit Autokonzernen ko-
operiert. Vor zwei Jahren ging der Familien-
betrieb sogar nach China, finanziert mithilfe
der NRW.Bank.
„Bleistahl ist dort, wo unsere Kunden sind“,
fasst Michael Peussner, Leiter des Finanz-
und Rechnungswesens, die Maxime der
Kundenorientierung in einem Satz zu-
sammen. Um in allen Regionen juristisch
auf der sicheren Seite zu sein, hält das
Unternehmen sein Auslandsvermögen in
Tochtergesellschaften. „Die Konstruktion
bietet viele rechtliche und steuerliche Vor-
teile, wenn die Firma auf einen Nachfolger
übergeht“, erklärt Peussner. Dann über-
nimmt der neue Inhaber nämlich die ge-
samte Gruppe inklusive der ausländischen
Tochtergesellschaften – und es gelten nur
die deutschen Gesetze.
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