DAS QUARTAL 4.2015 - page 10

DAS QUARTAL 4.15
10
Themen im Fokus
Mit der Dokumentation allein ist es aber
nicht getan. Jeder nach dem Geldwä-
schegesetz Verpflichtete muss dem Bun-
deskriminalamt sowie dem Landeskrimi-
nalamt Sachverhalte melden, bei denen
der Verdacht auf Geldwäsche oder auf
Terrorismusfinanzierung besteht. Gut
19.000 Hinweise gingen 2013 vonseiten
der Wirtschaft bei den Behörden ein – 33
Prozent mehr als im Vorjahr. Gehandelt
kündigen ihren Besuch an. Im ersten Schritt
nehmen sie sich die Kassenbücher der ver-
gangenen drei Jahre vor und gehen alle Be-
träge über 15.000 Euro durch. Dann werden
Geschäfte unter dieser Grenze überprüft,
falls jemand mehrfach kurz hintereinander
für einige Tausend Euro eingekauft hat. Fir-
menchefs sollten Kunden, die öfter so hohe
Rechnungen bar bezahlen, also prinzipiell
identifizieren und dies dokumentieren.
werden sollte schon bei kleinsten Auffäl-
ligkeiten. Denn wer die meldet, muss nicht
gleich handfeste Beweise mitliefern. Wer
aber zu lange mit einer Verdachtsmeldung
zögert, kann im Ernstfall dafür ins Gefäng-
nis gehen – für eine Straftat, nämlich die
Beteiligung an der Geldwäsche.
Mit Plastikgeld zahlen lassen
Juwelier Stephan Lindner kennt solche
Probleme zum Glück nur vom Hörensagen.
„Wir führen zwar teilweise ein hochpreisi-
ges Sortiment, doch bei uns kommt es sehr
selten vor, dass jemand einen Betrag von
mehreren Tausend Euro bar zahlt“, so der
Geschäftsführer der J. B. Fridrich GmbH &
Co. KG in München. In der Regel begleichen
seine Kunden ihre Rechnungen per Giro-
oder Kreditkarte. „Das ist uns auch lieber“,
meint Lindner. Denn den Aufwand der Do-
kumentation für Bargeschäfte möchte er
vermeiden.
Quelle: TRIALOG, Das Unternehmermagazin Ihrer
Berater und der DATEV, Herausgeber: DATEV eG,
Nürnberg, Ausgabe 04/2015
S A I S O N A L . I N N OV A T I V . A U ß E R G E WÖ H N L I C H .
Marienstraße 116 / 30171 Hannover / 0511 54 555 606
WERTVOLLES FÜR DIE PRAXIS
Der Steuerberater weiß, was im Hinblick auf Bargeldgeschäfte zu beachten ist.
Weitere Details gibt es auch in den Ratgebern
Umsatzsteuerfalle Kfz-Gebrauchtwagenhandel
(Art.-Nr. 36369, ISBN Print: 978-3-
944505-18-3 und ISBN E-Book: 978-3-944505-19-0) und
Kassenführung – Bargeschäfte sicher dokumentieren
(Art.-Nr. 36376, ISBN Print:
978-3-944505-32-9 und ISBN E-Book: 978-3-944505-33-6).
1,2,3,4,5,6,7,8,9 11,12,13,14,15,16,17,18,19,20,...52