DAS QUARTAL 4.2015 - page 9

DAS QUARTAL 4.15
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Themen im Fokus
A
n den letzten Besuch der Bezirksregie-
rung kann sich Klaus-Dieter Heppner
gut erinnern: „Die Beamten kamen, um
unsere Kassenbücher zu kontrollieren und
zu sehen, wie wir mit hohen Bargeldzah-
lungen im Verkauf umgehen.“ Dass sie
keine Hinweise auf Fehler fanden, hatte der
Geschäftsführer der Wahl-Group, mit 700
Mitarbeitern zweitgrößter Renault-Händler
imBundesgebiet, erwartet. „Der sorgfältige
Umgang mit Bargeldzahlungen hat für uns
einen hohen Stellenwert“, sagt Heppner. „Wir
schulen unsereMitarbeiter und unterweisen
sie schriftlich gemäß den gesetzlichen
Vorgaben.“ Standortübergreifend stehen
Leitfäden, Formulare, Kontaktdaten des
GeldwäschebeauftragtenundRisikoanalysen
zum Download bereit. Außerdem werden
alle relevanten Geschäftsvorgänge nach
den rechtlichen Vorgaben dokumentiert.
So lassen sich die hohen Standards in jeder
Filiale einhalten, was aber seinen Preis hat:
„Der bürokratische Aufwand ist enorm“,
sagt Heppner.
Dieser Aufwand trifft viele Unternehmen.
Vom Autohaus über den Juwelier bis zum
Antiquitätenhändler stehen unterschied-
lichste Betriebe vor dem Problem, bei ho-
hen Bargeldzahlungen ihrer Kunden stren-
ge Regeln einhalten zu müssen. Das soll
den Kampf gegen Geldwäsche erleichtern.
Wie bei der Wahl-Group werden die Bemü-
hungen von den Behörden zunehmend
überprüft. 2013 fanden bundesweit rund
1.600 Kontrollen statt. 2014 waren es allein
in Nordrhein-Westfalen 912 schriftliche An-
fragen und 72 Besuche vor Ort. Wer als be-
troffener Firmenchef nicht kooperiert, dem
drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro.
Deshalb muss die Geldwäscheprävention
ernst genommen werden.
Den Personalausweis kopieren
Wie mit Barzahlungen umzugehen ist, re-
gelt das Geldwäschegesetz. Speziell be-
troffen sind gewerbliche Güterhändler, aber
auch Finanzunternehmer, Versicherungs-
vermittler, Immobilienmakler oder Rechts-
anwälte. Das oberste Gebot lautet: „Kenne
deinen Kunden.“ Unternehmer müssen ihre
Geschäftsbeziehungen überwachen sowie
interne Sicherungsmaßnahmen treffen, um
Geldwäsche rechtzeitig zu bemerken. „Das
ist für viele Firmenchefs ein Problem“, be-
richtet Wolfgang Wawro vom Deutschen
Steuerberaterverband in Berlin aus der Pra-
xis. „Denn das Personal ist entsprechend
einzuweisen und braucht klare Handlungs-
vorgaben.“ Erster Ansprechpartner bei Fra-
gen zum Aufbau eines wirksamen Kontroll-
systems sollte der steuerliche Berater sein,
der auch bei der Umsetzung helfen kann.
Besondere Vorsicht gilt bei Bargeldbeträ-
gen ab 15.000 Euro. Wer mit Gütern han-
delt, muss bei diesen Zahlungen beispiels-
weise den Personalausweis oder Pass
des Kunden kopieren und den Geschäfts-
vorgang dokumentieren. Unterlagen sind
fünf Jahre aufzubewahren. Wawro rät den
Betroffenen, vor dem Aufbau ihres Systems
zur Geldwäscheprävention zunächst eine
geschäfts- und kundenbezogene Risiko-
analyse vorzunehmen. Auf der Basis ihrer
Ergebnisse können dann die einzelnen
Maßnahmen mit dem Steuerberater be-
sprochen werden.
Wichtig sind neben einer umfassenden
Information und Schulung der Mitarbeiter
Stichproben, ob die Vorgaben eingehalten
werden. Geldwäscheprävention verursacht
viel Arbeit, wie auch die ordnungsgemäße
Kassenführung (siehe links). „Verpflichtete
müssen auf Verlangen den zuständigen Be-
hörden darlegen können, dass der Umfang
der von ihnen getroffenen Maßnahmen mit
Blick auf die Risiken der Geldwäsche und
Terrorismusfinanzierung als angemessen
anzusehen ist“, betont Wawro.
Stets auf die Lesbarkeit achten
Bei Verstößen gegen das Geldwäschege-
setz droht mindestens eine Abmahnung.
Das kann schon passieren, wenn vergessen
wird, auch die Rückseite der Papiere zu ar-
chivieren, oder Duplikate nicht lesbar sind.
„Bislang haben die Bezirksregierungen in
der Regel von Bußgeldern abgesehen, da
es primär darum ging, die Verpflichteten
zu sensibilisieren“, erklärte Marie Vörckel
vom Wirtschaftsministerium in NRW auf
Anfrage von TRIALOG und fügte gleich eine
Warnung hinzu: „Die Aufsichtsbehörden
werden aber nach und nach dazu überge-
hen, Bußgelder festzusetzen.“ Die Beamten
Das oberste Gebot lautet:
„Kenne deinen Kunden.“
Unternehmer müssen ihre Geschäfts­
beziehungen überwachen sowie interne
Sicherungsmaßnahmen treffen, um
Geldwäsche rechtzeitig zu bemerken.
BARGELD
Stärkere Kontrolle der Kassen
ELEKTRONISCHE KASSEN:
Der Fiskus stellt höhere Anforderungen an die ordnungsgemäße Kassenführung
und verlangt den Einsatz manipulationssicherer elektronischer Registrierkassen.
Jährlich soll durch Veränderungen an Kassen ein Schaden von zehn Milliarden Euro
entstehen, weil Bareinnahmen nicht dokumentiert oder Daten gelöscht werden.
Unternehmer müssen daher alle Z- oder Tagesendsummenbons archivieren – mit
Datum und Uhrzeit des Ausdrucks, Namen der Firma, laufender Nummer und Hinwei-
sen zu Korrekturen wie Stornos. Veraltete Anlagen müssen bis Ende 2016 aufgerüstet
oder ausgetauscht sein.
EU-RICHTLINIE:
Die 4. EU-Geldwäscherichtlinie intensiviert die Geldwäscheprävention. Innerhalb
der nächsten zwei Jahre soll sie umgesetzt werden. Die Identifikationsschwelle sinkt
von 15.000 Euro auf 10.000 Euro.
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