DAS QUARTAL 2.2014 - page 29

DAS QUARTAL 2.14
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Themen im Fokus
„Sie erreichen geringere Fehlzeiten, größere
Arbeitszufriedenheit und höhere Produkti-
vität“, so Yilmaz.
So tickt auch Joachim Kreuz. „Arbeitsschutz
ist nicht das lästige Befolgen von Gesetzen“,
meint der Handwerker. „Er ist vielmehr die
Voraussetzung dafür, dass abends wieder
alle gesund und unversehrt von der Bau-
stelle zurück nachHause kommen.“ Vor etwa
vier Jahren begann er, diese Ansicht mithilfe
eines externen Beraters nachhaltig imUnter-
nehmen zu verankern. Alle Arbeitsprozesse
bei der Bad & Heizung Kreuz GmbH wurden
unter Aspekten des Arbeitsschutzes unter-
sucht. Zusammen mit den Beschäftigten
formulierte Kreuz Unternehmensleitlinien
zum Arbeitsschutz und entwickelte einfach
zu handhabende Formblätter, damit jeder
die Leitlinien in der täglichen Arbeit nach-
lesen und umsetzen kann.
MITARBEITER SOLLTEN MITREDEN
Inzwischen gibt es auf jeder Baustelle einen
„Auftragsverantwortlichen vor Ort“ (AvO).
Das ist einer von mehreren Gesellen, denen
Kreuz die unternehmerische Aufgabe für
den Arbeitsschutz schriftlich übertragen
hat. Dadurch ist der AvO weisungsbefugt
gegenüber den Kollegen und verhandlungs-
oder auskunftsberechtigt gegenüber Part-
nern und Bauherren. Zu den Aufgaben des
AvO gehört unter anderem, von jeder Bau-
stelle auf einem speziellen Vordruck eine
Gefährdungsbeurteilung anzufertigen und
Gegenmaßnahmen zu ergreifen – etwa, in-
dem ein Gerüst für das sichere Montieren
einer Solaranlage bestellt wird. So werden
die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und
die tatsächlichen Risiken minimiert.
Damit in Sachen Arbeitssicherheit immer
alle auf dem Laufenden sind, finden bei der
Bad & Heizung Kreuz GmbH pro Jahr sechs
Mitarbeiterbesprechungen statt. „Dazu
kommen die Beschäftigten eine halbe Stun-
de früher in den Betrieb“, berichtet Kreuz.
„Das zeigt, wie wichtig ihnen das Thema
inzwischen ist.“ Bei diesen Besprechungen
führt nicht immer der Firmenchef das Wort.
Häufig präsentieren seine Mitarbeiter Neu-
erungen. „Konsequenter Arbeitsschutz lebt
davon, dass sich alle angesprochen fühlen
und sich engagieren“, ist Kreuz überzeugt.
Obwohl unmissverständlich dazu
verpflichtet, drückt sich noch knapp
jeder fünfte Unternehmer um die
Gefährdungsbeurteilung.
Vielen Firmenchefs scheint gar nicht
klar zu sein, welch großes Risiko sie
damit eingehen. „Kommt es in diesem
Fall zu einem Arbeitsunfall, dann haftet
der Unternehmer persönlich.“
Quelle: TRIALOG, Das Unternehmermagazin Ihrer
Berater und der DATEV, Herausgeber: DATEV eG,
Nürnberg, Ausgabe 01/2014
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