DAS QUARTAL 3.2013 - page 19

THEMEN IM FOKUS
DAS QUARTAL 3.13
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SEPA-Überweisungen.
Seit Januar 2008
können Überweisungen in Euro innerhalb
Deutschlands und grenzüberschreitend in
alle SEPA-Teilnehmerländer per SEPA-
Überweisung (Credit Transfer) durchgeführt
werden. Ab Februar 2014 löst die SEPA-
Überweisung das nationale Überweisungs-
verfahren in den Euroländern endgültig ab.
Der Überweisende und der Begünstigte so-
wie deren Zahlungsdienstleister werden bei
der SEPA-Überweisung durch die IBAN und
den BIC identifiziert.
SEPA-Kartenzahlungen.
Mit dem Rahmen-
werk für den SEPA-Kartenverkehr (SEPA
Cards Framework; SCF) wurden generelle
Anforderungen an Zahlungsdienstleister,
Kartensysteme und andere Marktteilnehmer
definiert, durch die Kartenzahlungen und
Bargeldabhebungen innerhalb des einheit-
lichen Euro-Zahlungsverkehrsraumes eben-
so schnell, sicher und effizient abgewickelt
werden sollen wie im Heimatland.
nach Kontobelastung widersprochen wer-
den, sodass der Belastungsbetrag wieder
gutgeschrieben wird.
Die Widerspruchsfrist beträgt acht Wochen
nach dem Zeitpunkt der Kontobelastung. Die
Vorlauffristen betragen bei erstmaligen Ein-
zug 5 Banktage, bei Folgeeinzug 2 Banktage.
SEPA-Firmenlastschrift (SDD B2B).
Die SE-
PA-Firmenlastschrift (SDD B2B) ist mit dem
heutigen Abbuchungsverfahren vergleichbar.
Abweichend von der SEPA-Basislastschrift
sind bei der SEPA-Firmenlastschrift (SEPA
Direct Debit B2B) folgende Merkmale zu be-
achten:
• Einzüge erfolgen nur zwischen Nicht-
verbrauchern
• Es ist ein B2B-Mandat erforderlich
• Der Zahlungspflichtige muss seiner Bank
das Mandat vorlegen
• Die Lastschrift muss spätestens einen
Tag vor Fälligkeit der Bank des
Zahlungspflichtigen vorliegen
• Keine Rückgabemöglichkeit durch den
Zahlungspflichtigen wegen Widerspruchs
Unterscheidung der SEPA-Lastschrift.
Im
Gegensatz zur deutschen Lastschrift gibt es
bei der SEPA-Lastschrift neue Bestandteile,
die höheren Aufwand bedeuten. Zu unter-
scheiden ist hier zwischen der SEPA-Basis-
lastschrift und der SEPA-Firmenlastschrift:
SEPA-Basislastschrift (SDD Core).
Die SE-
PA-Basislastschrift (SDD Core) ist mit dem
heutigen Einzugsermächtigungsverfahren
vergleichbar. Zunächst ist ein Mandat erfor-
derlich. Der Zahlungsempfänger (Creditor)
wird vom Zahlungspflichtigen (Debitor) er-
mächtigt, Lastschriften zu ziehen. Die konto-
führende Bank wird beauftragt, die übermit-
telten Lastschriftanweisungen zu erfüllen
und das entsprechende Konto zu belasten.
Die Bank des Zahlungspflichtigen ist nicht
verpflichtet, das Mandat zu prüfen.
Gemäß den Regelwerken für die SEPA-Ba-
sislastschrift müssen erstmalige Lastschrif-
ten fünf Tage vor Fälligkeit bei der Zahlstelle
vorliegen, darauf folgende Zahlungen hinge-
gen mindestens zwei Tage vor Fälligkeit. Die
Vorlauffrist für einmalige Lastschriften be-
trägt ebenfalls fünf Tage. Einer SEPA-Basis-
Lastschrift kann innerhalb von acht Wochen
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Bei Fragen sprechen Sie bitte
Ihren zuständigen Steuerberater an.
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