DAS QUARTAL 3.2013 - page 18

Einheitlicher europäischer Zahlungs-
verkehrsraum SEPA
Ab 1. Februar 2014 gibt es den einheitlich europäischen Zahlungsverkehrsraum – SEPA (Single Euro Payments Area).
Bisher mussten die Banken verschiedene Systeme nebeneinander betreiben. Ab diesem Zeitpunkt können bargeldlose
Zahlungen auch über die Ländergrenzen hinaus so einfach getätigt werden wie im Heimatland. Dieser Artikel gibt
einen Überblick, was auf Sie zukommen wird.
THEMEN IM FOKUS
DAS QUARTAL 3.13
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Die Bankleitzahl wird durch einen soge-
nannten BIC (Bank Identifier Code) abgelöst.
Der BIC identifiziert ein Kreditinstitut welt-
weit eindeutig und setzt sich wie folgt zu-
sammen: Bankencode mit 4 Stellen, Länder-
code mit 2 Stellen, Ortscode mit 2 Stellen
und Filialcode mit 3 Stellen.
Wegfall der Einzugsermächtigung/Einfüh-
rung der SEPA-Lastschrift.
Mit SEPA fällt
die Einzugsermächtigung weg. Die zukünf-
tige SEPA-Lastschrift kann nur noch schrift-
lich erteilt werden. Online gestellte oder te-
lefonische Aufträge sind nicht mehr möglich.
Zahlungsempfänger, die die SEPA-Last-
schrift nutzen, benötigen ein SEPA-Last-
schriftmandat.
Ein SEPA-Lastschriftmandat ist die recht-
liche Legitimation für den Einzug von SEPA-
Lastschriften. Ein Mandat umfasst sowohl
die Zustimmung des Zahlers zum Einzug der
Zahlung per SEPA-Lastschrift an den Zah-
lungsempfänger als auch den Auftrag an
den eigenen Zahlungsdienstleister zur Ein-
lösung der Zahlung.
Dabei wird ein exaktes Fälligkeitsdatum für
die Kontobelastung eingeführt. Jedes SEPA-
Lastschriftmandat erhält dabei zudem eine
eindeutige Mandatsreferenz. Die Mandats-
referenz ist ein vom Zahlungsempfänger in-
dividuell vergebenes Kennzeichen eines
Mandats (z. B. Rechnungsnummer oder
Kundennummer).
In Verbindung mit der Identifikations­
nummer des Lastschrifteinreichers (soge-
nannte Gläubiger-Identifikationsnummer)
wird damit jedes Mandat eindeutig identifi-
ziert. Die Gläubiger-Identifikationsnummer
ist eine kontounabhängige und eindeutige
Kennzeichnung des Lastschriftgläubigers.
Lastschriften können ohne diese Gläubiger-
Identifikationsnummer nicht mehr verarbei-
tet werden.
SEPA-Projekt und SEPA-Raum.
Zur Schaf-
fung eines einheitlichen europäischen Zah-
lungsverkehrsraums hat die europäische
Kreditwirtschaft das SEPA-Projekt ins Leben
gerufen.
Die Verantwortung für den Harmonisie-
rungsprozess liegt beim European Payments
Council (EPC). SEPA umfasst dabei Zah-
lungen in Euro innerhalb der SEPA-Länder
unter Berücksichtigung folgender Zahlver-
fahren:
• SEPA-Lastschriften (Direct Debit)
• SEPA-Überweisungen (Credit Transfer)
• SEPA-Kartenzahlungen (Cards Frame
work)
Den SEPA-Raum bilden folgende Länder:
die EU-Mitgliedstaaten Belgien, Bulgarien,
Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland,
Frankreich, Griechenland, Irland, Italien,
Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Nie-
derlande, Österreich, Polen, Portugal, Ru-
mänien, Schweden, Slowakei, Slowenien,
Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes
Königreich von Großbritannien und Zypern.
Weiterhin die EWR-Staaten Island, Liechten-
stein, Norwegen sowie die weiteren Staaten/
Gebiete Schweiz, Monaco, Mayotte, Saint-
Pierre und Miquelon.
IBAN und BIC.
Die wichtigsten Neuerungen
des SEPA-Verfahrens sind IBAN (Internatio-
nal Bank Account Number) und BIC (Bank
Identifier Code). Sie lösen Kontonummer
und Bankleitzahl ab. Mit dem SEPA-Verfah-
ren ist eine Inlandszahlung nicht mehr von
einer Zahlung z. B. nach Italien zu unter-
scheiden.
IBAN bezeichnet die International Bank Ac-
count Number. Sie wird künftig die Konto-
nummer ersetzen. Die IBAN (max. 34 Stellen)
setzt sich aus dem Ländercode mit 2 Stellen,
der Prüfziffer mit 2 Stellen und der Konto-ID
mit maximal 34 Stellen zusammen.
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