DAS QUARTAL 3.2013 - page 12

Haftung der Eltern minderjähriger
Kinder, die an Internettauschbörsen
teilnehmen
Das Internet ist mittlerweile nicht mehr wegzudenken, die Kinder wachsen damit wie selbstverständlich auf und sind
ihren Eltern häufig sogar voraus.
THEMEN IM FOKUS
DAS QUARTAL 3.13
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ring-Netzwerke sind spezielle Computer-
programme, Browser oder Browser-Add-
ons erforderlich.
Sachverhalt.
Am 28. Januar 2007 wurden
nach den Ermittlungen eines von diversen
Tonträgerherstellern beauftragten Unter-
nehmens in einer Internettauschbörse unter
einer bestimmten IP-Adresse 1147 Audio-
dateien zum kostenlosen Herunterladen an-
geboten. Die Klägerinnen stellten Strafan-
zeige gegen unbekannt und teilten der
Staatsanwaltschaft die IP-Adresse mit. Nach
oder gemeinsamer Dateizugriff) ist das di-
rekte Weitergeben von Dateien zwischen Be-
nutzern des Internets (meist) unter Verwen-
dung eines Filesharing-Netzwerks.
Dabei befinden sich die Dateien normaler-
weise auf den Computern der einzelnen Teil-
nehmer oder dedizierten Servern, von wo sie
an interessierte Nutzer verteilt werden. Im
Regelfall werden Dateien von den einzelnen
Nutzern sowohl heruntergeladen als auch
gleichzeitig an andere Netzwerkteilnehmer
hochgeladen. Für den Zugriff auf Filesha-
D
ies ist grundsätzlich auch unproble-
matisch. Was ist jedoch, wenn die
minderjährigen Kinder bestimmte
Regeln missachten und über das erlaubte
Maß hinaus im Internet aktiv sind? Haften
die Eltern für illegales Verhalten ihrer min-
derjährigen Kinder im Internet? Hierüber hat
der Bundesgerichtshof nun mit dem wich-
tigen Urteil vom 15. November 2012 zum
Filesharing entschieden (AZ: I ZR 74/12).
Thema Filesharing.
Filesharing (englisch
für Dateien teilen, sinngemäß Dateifreigabe
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