DAS QUARTAL 2.2014 - page 10

treuen und ihnen über Jahrzehnte hinweg
passende Services und Produkte zu bieten.
kunden werden besser bedient
In der Datenbank speichert Hoffmann alle
relevanten Informationen über Kunde und
Produkt: Wer hat welches Dachfenster be-
stellt, mit welchem Material ist das Dach
gedeckt, wie sind die Wartungsintervalle,
gab es Schäden an Fenstern oder Bautei-
len? Dazu kommen Herstellerangaben, die
zur Bestellung von Ersatzteilen und Zube-
hör nötig sind. „Dank leistungsfähiger Tab-
lets nehmen wir die Daten und Bilder direkt
am Haus auf und ordnen sie automatisch
dem Bauteil zu“, sagt der Firmenchef. Ein
besonderes Angebot ist der Dachfenster-
konfigurator im Internet, mit dem Kunden
ein Dachfenster virtuell gestalten und dann
ein Angebot anfordern können.
Für die Zimmerei Hoffmann hat sich die-
ser Einsatz von Big Data ausgezahlt. Der
Anteil der Dachfensterkunden steigt stetig
– nicht zuletzt, weil Hausverwaltungen eine
transparente Ausführung sowie Dokumen-
tation der Arbeiten schätzen. „Die Kunden
empfehlen uns gerne weiter“, freut sich
Oliver Hoffmann, der heute nicht mehr auf
das Datenbanksystem „durchdacht!“ ver-
zichten möchte. „Damit können wir unse-
ren Stammkunden ein Gesamtpaket von
Dienstleistungen rund um das Steildach
anbieten, das mit der speziellen Software,
einem definierten Wartungsablauf und
nachvollziehbaren Kosten bei ihnen zu
Recht das Gefühl hinterlässt, gut betreut
zu werden.“
DAS QUARTAL 2.14
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THEmEN Im FokUS
Frank Kurowski
Stormstr. 1a
29664 Walsrode
Tel.: 0 51 61 - 787 25 85
DATENSCHUTZ
Diese Punkte müssen Sie beachten
DATEN ANoNYmISIEREN:
Beim Speichern und Verarbeiten persönlicher Daten gelten enge rechtliche Grenzen.
Daher sollten Sie zuerst mit Ihrem Datenschutzbeauftragten klären, was zu beachten ist.
Für die wirkungsvolle Anonymisierung von Kundendaten gibt es viele gute Instrumente.
EINVERSTÄNDNIS EINHoLEN:
Personenbezogene Daten dürfen nur mit einer spezifischen Rechtfertigung verarbeitet
werden, etwa in Form einer gesetzlichen oder vertraglichen Ermächtigung. Kunden müs-
sen der Verarbeitung zu jedem Zweck ausdrücklich zustimmen. Immer speichern darf
man neben den vom Gesetz als zulässig definierten Listendaten wie Name und Adresse
nur jene Daten, die für das Vertragsverhältnis nötig sind.
URHEBERRECHTE BEACHTEN:
Wer externe Datenbanken nutzt, muss auch an die Vorgaben des Urheberrechts denken.
Anbieter haben umfassende Rechte an den Inhalten ihrer Datenbanken.
Quelle: TRIALOG, Das Unternehmermagazin Ihrer
Berater und der DATEV, Herausgeber: DATEV eG,
Nürnberg, Ausgabe 02/2014
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