DAS QUARTAL 2.2014 - page 16

DAS QUARTAL 2.14
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THEmEN Im FokUS
Die elektronisch
unterstützte
Betriebsprüfung
Die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung
(euBP) ist bereits mehrfach in DAS QUARTAL
angesprochen worden. Zuletzt wurde in der
Ausgabe 3.2012 die Einführung der euBP begleitet.
Mittlerweile kann auf 18 Monate Erfahrungen
zurückgeblickt werden. Dies ist Anlass,
die euBP weiter zu beleuchten und
weitere Tendenzen zu verdeutlichen.
Einführung zum 01.07.2012
Die euBP wurde am 01.07.2012 in einer
Pilotphase eingeführt, die um ein Jahr bis
Ende 2013 verlängert wurde.
Die Betriebsprüfungen fanden bisher
grundsätzlich am Ort des Betriebssitzes
oder am Ort der vom Arbeitgeber beauf-
tragten Abrechnungsstelle (Steuerberater)
statt. Bei der euBP erhalten Arbeitgeber die
Möglichkeit, die für die Prüfung relevanten
Daten elektronisch anzuliefern.
Nimmt ein Arbeitgeber an diesem Verfah-
ren teil, werden die notwendigen Arbeitge-
berdaten bei der Ankündigung der Betriebs-
prüfung angefordert. Folge ist, dass dem
Betriebsprüfer vor Ort weniger oder keine
Unterlagen mehr vorgelegt werden müs-
sen. In einigen Fällen ersetzt die euBP die
Vor-Ort-Prüfung sogar.
Umfang der Prüfung
Die Rentenversicherungsträger sind ver-
pflichtet, mindestens alle vier Jahre bei
den Arbeitgebern zu prüfen, ob diese ihre
Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch er-
füllen. Sie prüfen insbesondere:
die Richtigkeit der Beitragszahlungen
und der Meldungen zur Sozialversiche-
rung,
die Umlagen nach dem Aufwendungs-
ausgleichsgesetz,
die Insolvenzgeldumlage,
die Beurteilung von unfallversiche-
rungspflichtigem Arbeitsentgelt und
dessen Zuordnung zu den unfallversi-
cherungsträgerspezifischen Gefahrta-
rifstellen,
die Abgaben und Meldepflichten nach
dem Künstlersozialversicherungsge-
setz sowie
den Insolvenzschutz bei Wertgutha-
benvereinbarungen.
Verfahrensablauf
Arbeitgeber, die am euBP-Verfahren teil-
nehmen, erhalten eine Prüfankündigung
mit dem Termin, bis zu dem sie die Daten
spätestens übermitteln müssen.
Die Übersendung der Daten wird dem
Arbeitgeber im Online-Verfahren unter
Nutzung des einheitlichen XML-basierten
Transportverfahrens (eXTra-Verfahren)
ermöglicht. Dieses wird bereits in weiteren
Verfahren innerhalb der Sozialversicherung
wie der Sofortmeldung verwendet.
Schließlich werden die Daten des Arbeitge-
bers durch den Betriebsprüfer mittels einer
Auswertungssoftware analysiert sowie auf
Plausibilität und Richtigkeit der Beitragsbe-
und -abrechnung überprüft. Die Ergebnisse
der Auswertungen werden durch den Prü-
fer gemeinsam mit dem Arbeitgeber bzw.
Steuerberater besprochen.
Technisches Verfahren
Die euBP sieht ausschließlich die Annah-
me der prüfrelevanten Arbeitgeberdaten im
Rahmen eines Online-Verfahrens vor. Der
Absender erhält eine elektronische Annah-
mequittung. Eine Annahme von Datenträ-
gern der jeweiligen Softwarehersteller ist
also nicht möglich.
Die Daten werden dabei ausschließlich zum
Zweck der Durchführung einer Betriebsprü-
fung übermittelt und nach Abschluss des
Verfahrens gelöscht. Eine regelmäßig wie-
derkehrende Datenübermittlung ist mithin
nicht vorgesehen.
Ausbau ab 2014
Ab 2014 sollen Rückmeldungen der Deut-
schen Rentenversicherung an den Daten-
lieferanten eingeführt werden. Ergeben sich
in der Prüfung Feststellungen mit Entgelt-
differenzen, so enthält die Rückmeldung
Daten für die Berichtigung der Meldungen.
Gleichzeitig wird der Arbeitgeber per Be-
scheid auf die zur Verfügung gestellten
Datensätze aufmerksam gemacht.
Die notwendige Korrektur der Meldung
muss allerdings weiterhin innerhalb der
Entgeltabrechnung erfolgen. In einer wei-
teren Ausbaustufe des Projekts ist die elek-
tronische Übermittlung der Prüfbescheide
geplant.
Freiwilligkeit der Teilnahme
Die euBP wird dem Arbeitgeber optional
angeboten. Sofern Arbeitgeber jedoch teil-
nehmen, können die Rentenversicherungs-
träger verlangen, dass die Übermittlung
der erforderlichen Daten zum Zweck der
Betriebsprüfung in einer einheitlich vorge-
gebenen Struktur erfolgt.
Quelle: TRIALOG, Das Unternehmermagazin Ihrer
Berater und der DATEV, Herausgeber: DATEV eG,
Nürnberg, Ausgabe 01/2014
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