Beitragsbemessungsgrenzen:
eine allgemeine Definition
und die Werte 2013
Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Bruttolohnbetrag, von dem Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung höchstens
erhoben werden. Der Teil des Bruttolohns, der die Beitragsbemessungsgrenze übersteigt, bleibt für die Beitragsbemessung
außer Betracht.
THEMEN IM FOKUS
DAS QUARTAL 1.13
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1,2,3,4,5,6,7 9,10,11,12,13,14,15,16,17,18,...52