Patent- und Markenschutz:
florieren in der Nische
Innovative Mittelständler können ihre Erfindungen und ihren guten Namen in Deutschland oder Europa verteidigen.
Patent- und Markenanwälte lotsen sie durch den Bürokratiedschungel.
Text: Monika Hofmann
THEMEN IM FOKUS
DAS QUARTAL 1.13
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schnelle und kostengünstige Variante ist bis
dahin der Schutz technischer Erfindungen
als Gebrauchsmuster. Er gilt gleich nach An-
meldung. „Erst bei Verletzungen wird geprüft,
ob es inhaltlich gerechtfertigt ist“, erklärt
Markus Hössle. Allerdings gilt das Ge-
brauchsmuster nicht in allen EU-Ländern.
Eigene Marken anmelden.
Anmelden kann
jeder Unternehmer auch Marken. In der EU
gilt ein einheitliches Verfahren, der Anmel-
der erhält die Gemeinschaftsmarke. Ihre
Kosten halten sich in Grenzen. Schützen las-
sen sich Zahlen, Buchstaben, Wörter, Abbil-
dungen, Farben und Töne, die unverwech-
selbar für Produkte oder Dienstleistungen
stehen. Marken lassen sich unbegrenzt ver-
längern und werden erst gelöscht, wenn die
Verlängerungsgebühr nach jeweils zehn
Jahren nicht mehr gezahlt wird. Markus
Hössle empfiehlt, diese Möglichkeit unbe-
dingt zu nutzen: „Mit Marken wird stets Qua-
lität assoziiert, eine eingetragene Marke
kann also den Weg zum Kunden ebnen.“
Oft ist die Frage, für welche Innovation, Region
und Marke welcher Schutz gelten soll. „Die
Patent- und Markenstrategie muss sich an
der Unternehmensstrategie orientieren und
ist Chefsache“, sagt Nikolaus Thumm, Chef-
ökonom des Europäischen Patentamtes
(EPA) in München. Oft lassen Mittelständler
ihre Produkte in bis zu vier Ländern schützen,
wo sie sich gegen Wettbewerber absichern
wollen. Bis ein Patent greift, ist in Deutsch-
land mit zwei bis drei Jahren und Amtsge-
bühren sowie Anwaltskosten von rund 6.000
Euro zu rechnen. Soll der Schutz in weiteren
Ländern gelten, kommen Mehrausgaben für
Jahresgebühren oder Übersetzungen hinzu.
Beantragt werden kann ein Strauß einzelner
nationaler Patente, aber auch ein Bündelpa-
tent für Europa beim EPA. Um den richtigen
Weg zu finden, sollte der Firmenchef früh-
zeitig eine Patentrecherche starten und die
Patentstrategie konkretisieren. „So lassen
sich die Kosten beschränken“, sagt Thumm.
Viele Mittelständler bieten bereits Patente
auf europäischer Ebene an. Künftig wird das
durch einen einheitlichen Rechtstitel für alle
EU-Länder einfacher. 2014 könnte es erste ge-
meinschaftliche Patente geben. Eine schlanke,
S
chutzrechte hält Peter Brandes für
wichtig. „Der Wettbewerb nimmt zu,
also müssen wir uns gegen Nachahmer
wappnen“, sagt der Inhaber der EBI – Elektro
Befestigungstechnik in Ilsede bei Braun-
schweig. Seine Erfindung, eine Kunststoff-
schelle in Omegaform, hat er trotz des damit
verbundenen Aufwands auf deutscher und
europäischer Ebene patentieren lassen. Mit
ihr lassen sich Kabel schnell und sicher be-
festigen. Handwerker müssen die Omega-
schelle nur auf die Leitung stecken und in
die Mauernut drücken. „Beim Altbausanie-
ren halbiert sich der Zeitaufwand zum Fixie-
ren der Leitungen“, so Brandes.
Um herauszufinden, ob es einen Markt für
seine Schelle gibt, wandte sich Brandes ans
Erfinderzentrum Norddeutschland. Nach
der Patentrecherche meinten die Experten,
dass ein Schutz sinnvoll sei. Weiterer Plus-
punkt: Die Patentierung machte die Omega-
schelle bekannter. Heute zählt sogar der
Spezialist für Montage- und Befestigungs-
material Würth zu den Kunden.
Schutzrecht Dritter achten.
Peter Brandes
ist kein Einzelfall. „Kleine Firmen entwickeln
oft Innovationen und sind Marktführer in
ihrer Nische“, weiß Markus Hössle, Vorstand
der Patentanwaltskammer in München.
Patentanwälte helfen in einer Zeit offener
Grenzen und leichter Informationsbeschaf-
fung, Nischen durch Patente, Gebrauchs‑
muster oder Marken zu schützen. „Das Risi-
ko wächst, dass andere ungerechtfertigt
Know-how von Mittelständlern nutzen“, so
Hössle. Zugleich wird es wichtiger, selbst
keine Schutzrechte zu verletzen und Klagen
zu riskieren. „Firmenchefs sollten gezielte
Patent- und Markenrecherchen betreiben,
um zu sondieren, welche ähnlichen Produkte
und Leistungen es gibt.“ Bei Schutzrechts-
verstößen drohen teure Folgen. Der Rechte-
einhaber kann den Verkauf verbieten lassen
und Schadenersatz beanspruchen. Wer erst
jetzt über eine Lizenz verhandelt, befindet
sich in einer viel schwächeren Position als
bei Gesprächen direkt nach einer sorgfäl-
tigen Patentrecherche.
:
Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) bietet Informationen, Downloads und
Links zum Thema Patent- und Markenschutz. Hier lassen sich auch Schutzrechte online
anmelden.
Die Patentierung auf europäischer Ebene erklärt das Europäische Patentamt (EPA). Hier
können Leitfäden heruntergeladen und Online-Anträge gestellt werden.
:
Für umfassende Patentrecherchen gibt es die Datenbank des DPMA.
So helfen Ihnen der Steuerberater und der Anwalt
Patente, Lizenzen und Markenrechte gehören wie das Know-how eines Unternehmens
zum immateriellen Anlagevermögen. Fragen Sie Ihren Steuerberater, was bilanziert
werden darf und welche steuerlichen Auswirkungen das für Ihre Firma hat. Lassen Sie
sich außerdem in jeder Projektphase von einem Patentanwalt beraten.
Informationsquellen
Hier finden Sie weitergehende Details
Quelle: TRIALOG, Das Unternehmermagazin Ihrer
Berater und der DATEV, Herausgeber: DATEV eG,
Nürnberg, Ausgabe 12/2012
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