DER MONAT 01.2016 - page 7

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Haftungsausschluss
In diesemMagazin berichten wir über neue Gesetze und Ge­
setzesvorhaben sowie auf der Grundlage aktueller Rechtspre-
chung und Finanzverwaltungsanweisungen über Änderungen
und ausgewählte Themen auf dem Gebiet des Steuerrechts.
Die Autoren haben diese Informationen mit größter Sorgfalt
zusammengestellt. Wir bitten aber umVerständnis dafür, dass
wir für gleichwohl enthaltene etwaige Informationsfehler
keine Haftung übernehmen. Bitte beachten Sie, dass es
sich bei den Inhalten nur um allgemeine Hinweise handeln
kann, die die Prüfung und erforderliche individuelle Bera-
tung eines konkret zu beurteilenden Sachverhalts nicht zu
ersetzen vermögen. Für Rückfragen und Ihre persönliche
Beratung stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
DER MONAT 1.16
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Impressum
Quelle für den Inhalt von DER MONAT 1.16: Blitzlicht 01/2016 und Blitzlicht Sonderausgabe 01/2016 Herausgeber: DATEV eG, 90329 Nürnberg
sicht oder individuelle Nachbesprechung
durch und übernahm Therapiesitzungen
von fest angestellten Psychotherapeuten
vertretungsweise bei deren Abwesenheit.
Solche eigenständigen Tests und Pati-
entenbehandlungen waren in der Ausbil-
dungs- und Prüfungsverordnung in diesem
Stadium der Ausbildung nicht vorgesehen.
Die Praktikantin klagte auf Vergütung der
von ihr geleisteten, über den Praktikumsge-
genstand hinausgehenden Leistungen und
bekam Recht. Dabei verwies das Bundes-
arbeitsgericht darauf, dass solche Leistun-
gen, wie sie die Klägerin erbracht habe, nur
gegen Zahlung der üblichen Vergütung zu
erwarten seien.
Freie Unterkunft oder freie
Wohnung als Sachbezug ab
01.01.2016
Die Gewährung freier Unterkunft oder freier
Wohnung ist bei der Berechnung der Lohn-
steuer und der Sozialversicherungsbeiträge
zu berücksichtigen. Dabei ist zu unterschei-
den zwischen
freier Wohnung:
Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitneh-
mer eine Wohnung unentgeltlich zur
Verfügung, ist der ortsübliche Mietpreis
zu berücksichtigen. Für Nebenkosten
ist der Endpreis am Abgabeort anzu-
setzen.
Unter einer Wohnung ist eine ge-
schlossene Einheit von Räumen zu
verstehen, in denen ein selbstständiger
Haushalt geführt werden kann.
freier Unterkunft:
Werden Räume überlassen, die keine
Wohnung sind, handelt es sich um eine
Unterkunft.
Ab dem 01.01.2016 gelten unverän-
dert folgende Sachbezugswerte:
Heizung und Beleuchtung sind in
diesen Werten enthalten. Der Wert der
Unterkunft kann mit dem ortsüblichen
Mietpreis bewertet werden, wenn der
Tabellenwert nach Lage des Einzelfalls
unbillig wäre.
Ist der Arbeitnehmer in den Haushalt
des Arbeitgebers aufgenommen oder ist
die Unterkunft mit mehreren Beschäftig-
ten belegt, vermindern sich der Wert von
223,00 € um 15 % auf 189,55 €.
Für Jugendliche bis zur Vollendung des
18. Lebensjahres und für Auszubildende
beträgt der Sachbezugswert 189,55 €
im Monat (6,32 € kalendertäglich).
Freie Verpflegung als Sachbezug
ab 01.01.2016
Erhalten Arbeitnehmer als Arbeitsentgelt
Sachbezüge in Form von Verpflegung, rich-
tet sich der Wert nach der Sachbezugsver-
ordnung.
Die sich aus der Sachbezugsverordnung
ergebenden Werte werden in die Berech-
nung der Lohnsteuer und der Sozialversi-
cherungsbeiträge einbezogen.
Die freie Verpflegung umfasst die Mahl-
zeiten Frühstück, Mittagessen und Abend-
essen. Stellt der Arbeitgeber nicht alle
Mahlzeiten zur Verfügung, ist der anteili-
ge Sachbezugswert nur für die gewährte
Mahlzeit anzusetzen. Für Jugendliche und
Auszubildende gibt es keinen Abschlag
mehr. Für Familienangehörige sind geringe-
re Werte anzusetzen. Ab dem 01.01.2016
gelten folgende Werte:
Bei der Gewährung von unentgeltlichen
oder verbilligten Mahlzeiten im Betrieb sind
für sämtliche Arbeitnehmer einheitlich an-
zusetzen:
1,67 € für das Frühstück
3,10 € für Mittag-/Abendessen.
Sachbezugswert
freie
Unterkunft
Alte und
Neue
Bundesländer
Monat €
223,00
Kalendertag €
7,43
Für den m² €
3,92
m² bei einfacher
Ausstattung €
3,20
Monat
Kalender
tag €
Werte für freie Verpflegung
alle Mahlzeiten
236,00 7,87
Werte für teilweise Gewährung
freier Verpflegung
Frühstück
50,00 1,67
Mittag- und
Abendessen je
93,00 3,10
1,2,3,4,5,6 7