DAS QUARTAL 1.2016 - page 16

DAS QUARTAL 1.16
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THEMEN IM FoKUS
Linkdisclaimer
Disclaimer für Hyperlinks sind sehr verbrei-
tet. Besonders beliebt ist der Hinweis zu ei-
nem Urteil des Landgerichts Hamburg: Mit
dem Urteil vom 12. September 1998 – 312
O 58/98 – hat das Landgericht Hamburg
entschieden, dass man durch die Anbrin-
gung eines Links die Inhalte der gelinkten
Seiten ggf. mit zu verantworten hat. Dies
kann nur dadurch verhindert werden, dass
man sich ausdrücklich von deren Inhalt di-
stanziert: „Für alle Links auf dieser Home-
page gilt: Ich distanziere mich hiermit aus-
drücklich von allen Inhalten aller verlinkten
Seitenadressen auf meiner Homepage und
mache mir diese Inhalte nicht zu eigen.“
Solche pauschalen Disclaimer sind jedoch
überflüssig, da sie nicht wie beabsichtigt
eineHaftung ausschließen können. Entschei-
dend ist vielmehr, dass sich der Setzer eines
Links durch die Gestaltung des Links bzw.
der Art der Verlinkung von den Inhalten der
verlinkten Seite distanziert. Stattdessen
sollten externe Links klar und mit einem
Datum gekennzeichnet sowie in einem
neuen Browser-Fenster geöffnet werden.
online-Shop
Disclaimer in Online-Shops können auch
wettbewerbswidrige Allgemeine Geschäfts-
bedingungen (AGB) sein. So hat zumindest
das Landgericht entschieden (Urteil vom
3. September 2015 – I-8 O 63/15). In die-
sem Fall hatte ein Online-Shop folgenden
Disclaimer verwendet:
„Inhalt des Onlineangebots: Der Autor über-
nimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität,
Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität
der bereitgestellten Informationen.“
Das Landgericht Arnsberg war der Ansicht,
dass diese Klausel wettbewerbsrechtlich
unzulässig sei. Schließlich könnte hier-
durch in unzulässiger Weise von Garantien
oder Beschaffenheitsvereinbarungen ab-
gewichen werden. Zudem sei die Klausel
unklar und mehrdeutig und verstoße gegen
das Transparenzgebot.
E-Mail-Disclaimer
E-Mails enthalten häufig Disclaimer, die
beispielsweise folgenden Inhalt haben:
„Diese E-Mail und alle ihr beigefügten
Haftungsausschlüsse auf
Webseiten und in E-Mails
Haftungsausschlüsse, sogenannte Disclaimer, sind beliebt. Auf unzähligen Web-
seiten und in E-Mails finden sich Disclaimer in verschiedensten Varianten
wieder. Dieser Artikel beschäftigt sich mit der Wirksamkeit unter-
schiedlicher Disclaimer und stellt dar, wie sinnvoll der
Einsatz eines Disclaimers ist.
Dateien sind vertraulich und nur für den
Adressaten bestimmt. Sie enthält rechtlich
geschützte Informationen. Personen, für
die diese Nachricht nicht bestimmt ist, ist
es nicht gestattet, diese zu lesen, erneut zu
übertragen, zu verbreiten oder anderweitig
zu verwenden. Falls Sie diese Nachricht irr-
tümlich erhalten haben, bitten wir um un-
verzügliche Benachrichtigung. Ferner ha-
ben Sie diese Nachricht sofort von Ihrem
System zu löschen.“
Leider sind solche Hinweise rechtlich nicht
wirksam, sondern haben als einseitige Auf-
forderung lediglich eine Abschreckungswir-
kung. Sie entfalten hingegen keine rechtli-
che Wirkung für den Empfänger.
Wenn Absender und Empfänger jedoch in
einer vertraglichen Beziehung zueinander
stehen, kann die Nutzung und Weiterleitung
fälschlicherweise erhaltener Informationen
durch den Empfänger Unterlassungs- und
Schadensersatzpflichten auslösen. Dies
gilt jedoch unabhängig von einem solchen
Disclaimer.
Frank Kurowski
Stormstr. 1a
29664 Walsrode
Tel.: 0 51 61 - 787 25 85
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