DAS QUARTAL 4.2013 - page 9

DAS QUARTAL 4.13
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Themen im Fokus
HEMEN IM OKUS
I
m September startet bei der Fa-Ro Mar-
ketingGmbHdieWeihnachtsvorbereitung.
Dann beginnen die Kreativen der Münchner
Full-Service-Agentur, an einem originellen
Geschenk für ihreGeschäftspartner zu tüfteln.
„Wir haben noch nie etwas Fertiges gekauft“,
so Inhaber Falko von Schweinitz. „Denn das
Präsent soll ja nicht nur Freude machen,
sondern auch zeigen, wie wir ticken.“ Es
gab schon ein literarisches Memory und ein
Glossar mit allen wichtigenWerbebegriffen.
Begeistert aufgenommen wurde das Spiel
„Die Agentur“: Als Vorlage für das Spielbrett
dienten die eigenen Büroräume, gewonnen
hatte nachWürfeln undBegrifferaten, wer die
meisten Grafiker, Konzeptioner und Texter
besaß. Trotz hochwertiger Gestaltung und
liebevoller Details sind die Kosten für diese
kleinen Aufmerksamkeiten immer über-
schaubar, weil die Präsente imBarterhandel
entstehen. Fa-Ro liefert die Idee, Druckerei
und Buchbinderei steuern ihre Arbeit bei.
So bekommen alle Partner für wenige Euro
ein einzigartiges Geschenk für Kunden und
Geschäftspartner.
Im Rahmen bleiben sollen die Kosten auch,
damit sie problemlos steuermindernd ab-
gesetzt werden können – was nicht au-
tomatisch der Fall ist. Viele Unternehmer
wissen nämlich nicht, dass für Präsente
besondere Regeln gelten. Während andere
Werbungskosten, von der Kleinanzeige bis
zum repräsentativen Firmenwagen, relativ
einfach als Aufwendung geltend gemacht
werden können, gibt sich der Fiskus bei
Geschenken streng: Nur bis zu 35 Euro pro
Empfänger erkennt er im Jahr als gewinn-
mindernd an. Jeder Cent zu viel führt dazu,
dass sämtliche Präsente an diese Person
nicht abziehbar sind – weder bei den Be-
triebsausgaben noch bei der Vorsteuer.
Außerdem verlangt das Einkommensteu-
ergesetz, dass die Buchhaltung die Ausga-
ben auf ein separates Konto bucht und eine
Liste der Empfänger führt.
Ausnahmen für Streuartikel
Eine Ausnahme gilt nur für sogenannte
Streuwerbeartikel im Wert von bis zu zehn
Euro. Wer auf einer Messe also Luftballons
oder Kugelschreiber mit seinem Firmenlo-
go verteilt, muss sich nicht die Namen der
Standbesucher aufschreiben. Um sich die
Dokumentation zu ersparen, bleiben Un-
ternehmen daher auch bei Weihnachtsprä-
senten gern unter der Zehn-Euro-Grenze.
Viele Finanzämter akzeptieren das. Aber
nicht alle. „Bei einem praxisnahen Betriebs-
prüfer haben Sie sicher kein Problem“, so
Manfred Schlösser vom Promotional Pre-
sent Service Institute (PSI) in Mainz. „Aber
es gibt ja auch praxisferne Zeitgenossen.“
Er erinnert sich an einen Fall, in dem das
Finanzamt vom Unternehmer die Namen
von 2.000 Leuten erfahren wollte, an die er
Schlüsselanhänger mit seinem Firmenlo-
go verschenkt hatte – für den Stückpreis
von rund zwei Euro. Wer also auf Nummer
sicher gehen will, sollte Präsente unabhän-
gig vomWert lieber sauber dokumentieren
– mit Fotos von Artikel, Verpackung und
Grußkarte. Es sei denn, siewerden tatsächlich
sehr breit „gestreut“, beispielsweise von ei-
nem Promotionteam in der Fußgängerzone.
Probleme mit Compliance
Rastal, Spezialist für Glasdesign, -produk-
tion und -dekoration im B2B-Bereich, hat
sich auf die Vorgaben eingestellt. Das Un-
ternehmen in Höhr-Grenzhausen bei Kon-
stanz bietet Bestellern auf seiner Webseite
einen Rechner, mit dem sie Gefäß, Gravur
und Karton so wählen können, dass sie im
Viele Unternehmer wissen nämlich
nicht, dass für Präsente besondere
Regeln gelten. Während andere Werbungs-
kosten, von der Kleinanzeige bis zum
repräsentativen Firmenwagen, relativ
einfach als Aufwendung geltend
gemacht werden können, gibt sich der
Fiskus bei Geschenken streng: Nur bis
zu 35 Euro pro Empfänger erkennt er
im Jahr als gewinnmindernd an.
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