DER MONAT 09.2016 - page 4

HSP NEWS
Bundesfinanzhof (BFH) versagt
vorläufigen Rechtsschutz gegen
den Solidaritätszuschlag
Die Vollziehung eines Bescheids über den
Solidaritätszuschlag ist nicht deshalb
aufzuheben, weil ein Finanzgericht (FG)
im Rahmen eines Vorlagebeschlusses
das Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
zur Klärung der Verfassungsmäßigkeit
des Solidaritätszuschlaggesetz (SolZG)
angerufen hat. Das öffentliche Interesse
am Vollzug des SolZG kann das Interesse
der Steuerpflichtigen an der Gewährung
vorläufigen Rechtsschutzes überwiegen.
Mit diesen Leitsätzen hat der BFH die Aus­
setzung der Vollziehung des Solidaritäts­
zuschlags in einem Einkommensteuerfall
2012 abgelehnt.
Die Anrufung des BVerfG durch ein FG
führt nicht zu ernstlichen Zweifeln an der
Rechtmäßigkeit eines auf die vorgelegte
Norm gestützten Verwaltungsakts. Es kann
dahingestellt bleiben, ob sich aufgrund der
Vorlage des FG an das BVerfG überhaupt
ernstliche Zweifel an der Verfassungsmä­
ßigkeit des SolZG ergeben können.
Das SolZG ist formell verfassungsgemäß
zustande gekommen und kann somit
Geltung beanspruchen bis das BVerfG ab­
weichend entscheidet.
Verfahrensrecht
DER MONAT 9.16
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Quelle für den Inhalt von DER MONAT 9.16: Blitzlicht 09/2016. Herausgeber: DATEV eG, 90329 Nürnberg
Nachweis des Erbrechts durch
Vorlage eines eröffneten eigen­
händigen Testaments
Der Erbe ist bis auf wenige Ausnahmen
nicht verpflichtet, sein Erbrecht durch ei­
nen Erbschein nachzuweisen. Er hat die
Möglichkeit, den Nachweis auch in anderer
Form zu erbringen. Neben einem eröffne­
ten notariellen Testament oder Erbvertrag
kann der Nachweis auch mittels eines
eindeutigen handschriftlichen, nachlass­
gerichtlich eröffneten Testaments oder im
Fall der gesetzlichen Erbfolge mittels der
üblichen Personenstandsurkunden geführt
werden. Der Nachweis mittels eröffnetem
handschriftlichen Testament ist aber nur
dann möglich, wenn das Testament eindeu­
tig ist und keiner gesteigerten Auslegung
bedarf.
In Anwendung dieser Grundsätze hat der
Bundesgerichtshof ein Kreditinstitut, das
zu Unrecht die Vorlage eines Erbscheins
verlangt hatte, zu Schadensersatz verur­
teilt, konkret zur Erstattung der Gerichts­
kosten für die Erteilung des Erbscheins.
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Impressum
Hinweis
Zur Änderung des Grundbuchs oder
des Schiffsregisters reicht ein
eröffnetes handschriftliches
Testament als Nachweis nicht aus!
Einräumung von Parkmöglich­
keiten gehört nicht zu den
Beherbergungsleistungen
Nur die unmittelbar der Beherbergung die­
nenden Übernachtungsleistungen in einem
Hotel unterliegen dem ermäßigten Umsatz­
steuersatz von 7 %.
Der Bundesfinanzhof hat entschieden,
dass die Einräumung von Parkmöglich­
keiten an Hotelgäste dagegen nicht zur
Beherbergungsleistung gehört und somit
dem Regelsteuersatz von 19 % zu unter­
werfen ist. Das trifft auch dann zu, wenn
für die Parkfläche kein gesondertes Entgelt
berechnet wird. Wie die Aufteilung des Ent­
gelts genau zu erfolgen hat, ist noch nicht
abschließend geklärt. Das Finanzgericht
muss hierüber entscheiden.
Umsatzsteuer
1,2,3 4