DER MONAT 05.2015 - page 4

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DER MONAT 5.15
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Haftungsausschluss
In diesemMagazin berichten wir über neue Gesetze und Ge­
setzesvorhaben sowie auf der Grundlage aktueller Rechtspre-
chung und Finanzverwaltungsanweisungen über Änderungen
und ausgewählte Themen auf dem Gebiet des Steuerrechts.
Die Autoren haben diese Informationen mit größter Sorgfalt
zusammengestellt. Wir bitten aber umVerständnis dafür, dass
wir für gleichwohl enthaltene etwaige Informationsfehler
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sich bei den Inhalten nur um allgemeine Hinweise handeln
kann, die die Prüfung und erforderliche individuelle Bera-
tung eines konkret zu beurteilenden Sachverhalts nicht zu
ersetzen vermögen. Für Rückfragen und Ihre persönliche
Beratung stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Impressum
Quelle für den Inhalt von DER MONAT 5.15: Blitzlicht 05/2015. Herausgeber: DATEV eG, 90329 Nürnberg
dass der Vermieter eine Gebäudeversi-
cherung abgeschlossen, die Kosten hier-
für aber auf die monatliche Miete umgelegt
hatte. Deshalb kann der Mieter sich darauf
verlassen,
dass die Leistungen der Versicherung auch
vom Vermieter in Anspruch genommen
werden. Ferner billigten die Richter dem
Mieter zu, die Miete bis zur Schadens-
beseitigung mindern zu dürfen. Ob diese
Sichtweise auch gilt, wenn der Vermieter
mit einer deutlichen Erhöhung der Versi-
cherungsprämie für seine übrigen Miet-
wohnungen rechnen muss, hat das Gericht
offengelassen.
Einkünfteerzielungsabsicht bei
langjähriger Generalsanierung
Nach dem Kauf eines vermieteten sanie-
rungsbedürftigen Mehrfamilienhauses
wirkte der Grundstückseigentümer auf die
Beendigung sämtlicher Mietverhältnisse
hin, um eine Komplettsanierung des Hau-
ses durchführen zu können. Im Jahr 1999
zogen die letzten Mieter aus. Im Jahr 2011
erfolgte die Generalsanierung des Gebäu-
des. Bis zu diesem Zeitpunkt wurden fast
keine Vermietungseinkünfte erzielt, sodass
das Finanzamt die Werbungskostenüber-
schüsse (Verluste) für die Jahre 2002 bis
2007 nicht anerkannte.
Der Bundesfinanzhof bestätigte die Auf-
fassung der Finanzverwaltung. Aufwen-
dungen für Wohnungen, die nach vorheri-
ger auf Dauer angelegter Vermietung leer
stehen, sind auch während der Leerstands-
zeiten als Werbungskosten abziehbar, so-
lange der Vermieter den ursprünglichen
Entschluss zur Einkünfteerzielung nicht
endgültig aufgegeben hat. Im entschie-
denen Fall hat der Vermieter allerdings
den zeitlich begrenzten Beurteilungs- und
Entscheidungsspielraum überschritten. Er
hatte über einen Zeitraum von mehr als
neun Jahren nichts unternommen, um die
Wohnungen zu sanieren und zu vermieten.
Vom Unternehmer gegen Vorlage
eines Gutscheins kostenlos aus-
geführte Leistungen unterliegen
nicht der Umsatzsteuer
Gibt ein Unternehmer einen Gutschein
in Umlauf, wonach dessen Besitzer eine
Leistung des Unternehmers kostenlos in
Anspruch nehmen darf, liegt bei Einlösung
des Gutscheins kein entgeltlicher Leis-
tungsaustausch vor. Dies hat der Bundes-
finanzhof entschieden. Die Hingabe des
Gutscheins ist keine Gegenleistung für die
Inanspruchnahme der Leistung des Unter-
nehmers.
Dieser Grundsatz muss auch gelten,
wenn der Besitzer des Gutscheins für die
Inanspruchnahme der Leistung ein gerin-
geres Entgelt entrichten muss. Nur das tat-
sächlich gezahlte Entgelt ist dann die Be-
messungsgrundlage für die Umsatzsteuer.
Umsatzsteuer: Steuerfreiheit von
Schönheitsoperationen
Ästhetische Operationen und ästhetische
Behandlungen sind dann als umsatzsteu-
erfreie Heilbehandlung anzusehen, wenn
sie dazu dienen, Personen zu behandeln
oder zu heilen, bei denen aufgrund einer
Krankheit, Verletzung oder eines angebo-
renen körperlichen Mangels ein Eingriff
ästhetischer Natur erforderlich ist. Zum
Schutz des Vertrauensverhältnisses zwi-
schen Arzt und Patient ist es notwendig, bei
Überprüfung der Umsatzsteuerfreiheit von
Heilbehandlungsleistungen das für rich-
terliche Überzeugungsbildung gebotene
Regelbeweismaß auf eine größtmögliche
Wahrscheinlichkeit zu reduzieren.
Die Beweiserhebung darf nicht davon ab-
hängig gemacht werden, dass Name und
Anschrift des behandelten Patienten ge-
nannt werden.
Auf Grundlage der anonymisierten Pa-
tientenunterlagen ist ein Sachverständi-
gengutachten über die mit der Operation
verfolgte Zielsetzung einzuholen. Auch die
Klinik bzw. der Arzt müssen dazu detaillier-
te Angaben machen.
(Quelle: Urteile des Bundesfinanzhofs)
Umsatzsteuer
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