DER MONAT 05.2015 - page 3

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HSP NEWS
Vermieter müssen Wohnungs-
schäden beseitigen
Auch wenn der Mieter einen Brandschaden
selbst verursacht hat, kann er vom Vermie-
ter die Behebung verlangen und bis dahin
sogar die Miete mindern. Das gilt zumin-
dest dann, wenn der Mieter die Kosten einer
Wohngebäudeversicherung des Vermieters
übernehmen muss. Denn der Mieter kann in
einem solchen Fall erwarten, dass ihm sei-
ne Aufwendungen für die Versicherung im
Schadensfall auch zu Gute kommen. Dies
hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem vom Gericht entschiedenen Fall
hatte die zwölfjährige Tochter der Mieter Öl
in einem Kochtopf auf dem Herd erhitzt und
die Küche bei eingeschalteter Herdplatte
zeitweise verlassen. Das erhitzte Öl hatte
einen Brand in der Küche verursacht. Ver-
mieter sind zwar grundsätzlich verpflich-
tet, die Mietsache in Stand zu halten, etwas
anderes gilt jedoch, wenn der Mieter den
Schaden selbst schuldhaft verursacht hat.
Für das Gericht war aber entscheidend,
Grundstückseigentümer / Mieter
DER MONAT 5.15
Doppelte Haushaltsführung bei
beiderseits berufstätigen Lebens-
gefährten
Ob eine beruflich veranlasste doppelte
Haushaltsführung vorliegt, hängt u. a.
auch von der Feststellung ab, wo sich der
Mittelpunkt des Lebensinteresses eines
Arbeitnehmers befindet. Hält sich ein Ar-
beitnehmer zusammen mit einem Lebens-
gefährten in dem beruflich begründeten
Zweithaushalt auf, bedeutet das noch nicht,
dass dort auch der Lebensmittelpunkt liegt.
Die außerhalb des Beschäftigungsortes ge-
legene Wohnung eines Arbeitnehmers kann
dessen Lebensmittelpunkt darstellen, auch
wenn er sich den überwiegenden Teil des
Jahres mit seinem Lebensgefährten am
Beschäftigungsort aufhält. Hier kommt es
auf die Gesamtwürdigung des Einzelfalles
an.
Mit diesem Urteil des Bundesfinanzhofs
wird die bisher für berufstätige Ehegatten
geltende Rechtsprechung auch auf unver-
heiratete Lebensgefährten ausgedehnt.
Verpflegungsmehraufwand bei
Ansatz einer ständig wechselnden
Tätigkeitsstätte
Die Höhe der Mehraufwendungen für Ver-
pflegung richtet sich bei einer Auswärts-
tätigkeit an ständig wechselnden Tätig-
keitsstätten nach der Abwesenheitsdauer
des Arbeitnehmers von seiner Wohnung.
Als Wohnung ist hier der Ort des Lebens-
mittelpunkts gemeint. Das gleiche gilt aber
auch dann, wenn der Arbeitnehmer ständig
in derselben auswärtigen Unterkunft über-
nachtet.
Der Bezug einer Unterkunft an einem
Beschäftigungsort, der nicht als regel-
mäßige Arbeitsstätte anzusehen ist, stellt
keine doppelte Haushaltsführung dar. Die
Beschränkung des Abzugs von Verpfle-
gungsmehraufwand auf drei Monate spielt
also in diesem Fall keine Rolle. Für die Be-
rechnung der Verpflegungspauschale bei
einer Einsatzwechseltätigkeit ist alleine die
jeweilige Abwesenheit von der vor Ort ge-
nommenen Wohnung maßgebend.
(Quelle: Urteil des Bundesfinanzhofs)
Urlaubsgewährung nach fristloser
Kündigung
Kündigt ein Arbeitgeber das Arbeitsver-
hältnis fristlos sowie hilfsweise ordentlich
unter Wahrung der Kündigungsfrist und
erklärt er im Kündigungsschreiben, dass
der Arbeitnehmer für den Fall der Unwirk-
samkeit der außerordentlichen Kündigung
unter Anrechung der Urlaubsansprüche
von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung
freigestellt wird, wird der Anspruch des
Arbeitnehmers auf bezahlten Erholungs-
urlaub nicht erfüllt, wenn die außerordentli-
che Kündigung unwirksam ist. Die Erfüllung
des Anspruchs auf Erholungsurlaub setzt
neben der Freistellung von der Verpflich-
tung zur Arbeitsleistung auch die Zahlung
der Vergütung voraus. Deshalb gewährt ein
Arbeitgeber durch die Freistellungserklä-
rung in einem Kündigungsschreiben nur
dann wirksam Urlaub, wenn er dem Arbeit-
nehmer die Urlaubsvergütung vor Antritt
des Urlaubs zahlt oder vorbehaltlos zusagt.
(Quelle: Urteil des Bundesarbeitsgerichts)
Kündigung wegen Fettleibigkeit
kann Schadenersatzansprüche
auslösen
Wenn einem Arbeitnehmer wegen einer
bei ihm vorliegenden Fettleibigkeit (Adipo-
sitas) gekündigt wird, kann dies Schaden-
ersatzansprüche gegen seinen Arbeitgeber
auslösen. Denn nach europäischem Recht
sind Kündigungen, die aufgrund einer Be-
hinderung erfolgen, rechtswidrig. Über ei-
nen derartigen Fall hatte der Gerichtshof
der Europäischen Union zu entscheiden.
Der Arbeitnehmer war 15 Jahre lang für
eine dänische Gemeinde als sog. Tages-
vater tätig gewesen und hatte fremde Kin-
der bei sich daheim betreut. Im November
2010 wurde das Arbeitsverhältnis seitens
der Gemeinde beendet. Dies wurde damit
begründet, dass die Zahl der zu betreuen-
den Kinder zurückgegangen sei. Warum
gerade der Arbeitnehmer entlassen wurde,
wurde nicht näher dargelegt.
Der Arbeitnehmer, der an Fettleibigkeit
leidet, machte vor einem dänischen Gericht
geltend, die Entlassung beruhe allein auf
seinem Übergewicht. Da dies eine Diskrimi-
nierung darstelle, stehe ihm Schadenersatz
gegen die Gemeinde zu.
Der Gerichtshof entschied, dass nicht
jede Kündigung wegen Fettleibigkeit auto-
matisch unzulässig sei, dass diese Krank-
heit aber als „Behinderung“ im Sinne des
europäischen Rechts anzusehen sei, mit
der Folge, dass eine hierauf gestützte Kün-
digung als rechtswidrig betrachtet werden
müsse, wenn die Krankheit eine Einschrän-
kung mit sich bringe, die unter anderem auf
physische, geistige oder psychische Beein-
trächtigungen von Dauer zurückzuführen
ist, und die den Arbeitnehmer in Wechsel-
wirkung mit verschiedenen Barrieren an der
vollen und wirksamen Teilhabe am Berufs-
leben, gleichberechtigt mit den anderen Ar-
beitnehmern, hindern können. Es sei Sache
des nationalen Gerichts zu prüfen, ob diese
Voraussetzungen im Ausgangsverfahren
erfüllt waren.
Im Ergebnis bedeutet dies, dass die
Kündigung einen Schadenersatzanspruch
des Arbeitnehmers begründet, wenn seine
Krankheit so ausgeprägt war, dass sie be-
reits als „Behinderung“ im oben beschrie-
benen Sinne gewertet werden muss.
Arbeitgeber / Arbeitnehmer
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