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HSP NEWS
höhere Besteuerung unzulässig. Der An
trag auf Änderung eines einmal ausgeüb
ten Wahlrechts auf die steuerbegünstigte
Veranlagung eines Veräußerungsgewinns
ist nur bis zur endgültigen Rechtskraft des
Steuerbescheids möglich. Es kann sich
dabei z. B. auch um die rechtskräftige Ent
scheidung über einen Einspruch oder eine
Klage handeln. Die Möglichkeit wäre auch
gegeben, soweit der Bescheid noch unter
dem Vorbehalt der Nachprüfung steht.
Führt eine finanzamtsseitig nach Rechts
kraft des Steuerbescheids noch mögliche
Änderung zu einer höheren Steuerbelas
tung, können nur insoweit Anträge auf
Berücksichtigung von steuermindernden
Umständen gestellt werden. Anträge, die
über die partielle Bestandskraft hinausge
hen, sind unzulässig.
Keine Verjährung von Steueran
sprüchen am Wochenende
Fällt das Jahresende auf einen Sonntag,
einen gesetzlichen Feiertag oder einen
Samstag, endet die Festsetzungsfrist für
Ansprüche aus dem Steuerschuldverhält
nis erst mit Ablauf des nächstfolgenden
Werktags.
Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) im
Fall einer Antragsveranlagung eines Arbeit
nehmers entschieden. Ein entsprechender
Antrag kann innerhalb der sog. Festset
zungsfrist gestellt werden. Diese beginnt
mit Ablauf des Jahres der Steuerentste
hung und beträgt vier Jahre. Der Antrag auf
Veranlagung des Arbeitnehmers für 2007
ging am 2. Januar 2012 beim Finanzamt
ein. Das Finanzamt und das Finanzgericht
sahen die Antragstellung als verspätet an.
Der BFH dagegen hat die Antragstellung für
fristgerecht beurteilt, weil das Jahresende
2011 auf einen Samstag fiel.
Diese Entscheidung kann auch für 2016
von Bedeutung sein, weil der 31. Dezember
2016 auf einen Samstag fällt.
Gesetzentwurf soll Manipulation
von Registrierkassen verhindern
Das Bundesministerium der Finanzen
hat einen Gesetzentwurf vorgelegt. Dessen
Regelungen sollen Manipulationen an so
genannten digitalen Grundaufzeichnungen,
z. B. mittels Registrierkassen, verhindern.
Dafür sind mehrere Mittel vorgesehen:
Es wird eine technische Sicherung vorge
schrieben, die ein Überschreiben der Daten
in Registrierkassen verhindert. Das meint
nicht, dass nur noch elektronische Regis
trierkassen erlaubt sind, sondern, dass
ein unerkanntes Löschen oder Ändern der
Kassenaufzeichnungen unmöglich wird.
Die gleichzeitig vorgelegte technische
Verordnung sieht dafür beispielsweise
Sicherheitsmodule, Speichermedien, elek
tronische Archivierungen, digitale Schnitt
stellen und die Protokollierung der Auf
zeichnungen vor.
Es wird eine Kassen-Nachschau einge
führt. Eine Kassen-Nachschau ist eine Art
Betriebsprüfung, die unangekündigt erfolgt
und die Ordnungsmäßigkeit der Kassenauf
zeichnungen und deren Erfassung in der
Buchführung überprüfen darf.
Verstöße gegen die Sicherungspflicht
können mit einer Geldbuße von bis zu
25.000 € geahndet werden.
Nach dem Entwurf sollen die Gesetzes
regelungen für Wirtschaftsjahre ab dem 1.
Januar 2019 gelten.
DER MONAT 6.16
ACHTUNG
Schon ab dem 1. Januar 2017 müssen
elektronische Kassen oder Taxameter
alle Einzelumsätze aufzeichnen und
für mindestens zehn Jahre unverän
derbar abspeichern können. Dafür sind
manche Kassen oder Taxameter nach
zurüsten.
Zahlungen einer privaten Renten
versicherung über die vertragliche
Laufzeit hinaus sind zu versteuern
Zahlt eine private Lebensversicherung ver
sehentlich über die vertragliche Laufzeit hi
naus, sind diese Zahlungen in voller Höhe
zu versteuern. Nur die vertragsgemäßen
Leistungen sind mit dem Ertragsanteil an
zusetzen.
Nach Auffassung des Finanzgerichts
Baden-Württemberg sind solche ohne
Rechtsgrund gezahlten Rentenbeträge als
wiederkehrende Leistungen steuerpflichti
ge sonstige Einkünfte. Müssen solche zu
Unrecht erhaltene Beträge zurückgezahlt
werden, stellen diese im Jahr der Rückzah
lung negative Einkünfte dar. Eine Verrech
nung mit den übrigen Einkünften ist jedoch
nicht möglich, da bei steuerpflichtigen
sonstigen Einkünften ein Verrechnungs
verbot besteht.
Elterngeld mindert als außerge
wöhnliche Belastung berücksich
tigungsfähige Unterhaltsaufwen
dungen in voller Höhe
Nach einer Entscheidung des Finanzge
richts Münster mindert das Elterngeld für
eine unterstützte Person in voller Höhe be
rücksichtigungsfähige außergewöhnliche
Belastungen der unterstützenden Person.
Dadurch ist auch der Sockelbetrag des
Elterngelds in Höhe von 300 € monatlich
bei der Ermittlung der Einkünfte und Be
züge der unterstützten Person zu berück
sichtigen.
Hintergrund dieses Urteils waren Unter
stützungsleistungen eines Vaters für sein
mit der Kindsmutter zusammenlebendes
Kind. Das Finanzamt kürzte die von ihm
als außergewöhnliche Belastung geltend
gemachten Aufwendungen nicht nur um
die den Sockelbetrag des Elterngelds über
steigenden Beträge, sondern auch um den
Sockelbetrag selbst.
Das Finanzgericht folgte dieser Beurtei
lung, obwohl seine Entscheidung damit im
Widerspruch zur Rechtsauffassung einer
Verfügung der Oberfinanzdirektion Frank
furt/Main steht.
Einkommensteuer