DAS QUARTAL 1.2020

Quelle: www.trialog-unternehmerblog.de Herausgeber: DATEV eG, Nürnberg DAS QUARTAL 1.20 11 Themen im Fokus nicht, wenn die Fünfjahresfrist zwischen- zeitlich abläuft. Gesetzesänderungen er- möglichen Unternehmern aus dem Hotel- gewerbe, einen digitalen Meldeschein zu nutzen statt einen auf Papier. Zur Identi- fikation der Gäste dürfen meldepflichtige Unternehmen nun auf die Verfahren der „starken Kundenauthentifizierung“ zu - rückgreifen, die seit 2019 durch die EU- Zahlungsdiensterichtlinie vorgeschrieben sind, oder Funktionen des elektronischen Personalausweises nutzen. Meisterpflicht im Handwerk wird 2020 wieder ausgedehnt Die Meisterpflicht gilt qua Gesetzesände- rung ab 2020 wieder in folgenden Gewerken: ● Fliesen-, Platten- und Mosaikleger ● Betonstein- und Terrazzohersteller ● Estrichleger ● Behälter- und Apparatebauer ● Parkettleger ● Rollladen- und Sonnenschutztechniker ● Drechsler und Holzspielzeugmacher ● Böttcher ● Glasveredler ● Schilder- und Lichtreklamehersteller ● Raumausstatter ● Orgel- und Harmoniumbauer Und die Bundeshauptstadt hat 2020 einen Feiertag mehr 2019 hat das Land Berlin per Gesetzesän- derung den Weltfrauentag am 8. März zum jährlichen Feiertag gemacht. 2020 können sich die Berliner – zumindest einmal – über einen weiteren Feiertag freuen. Anlass ist ein Jahrestag: Am 8. Mai 2020 jährt sich zum 75. Mal die Befreiung vomNationalsozialis- mus und das Ende des Zweiten Weltkriegs.

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