DAS QUARTAL 2.2018

DAS QUARTAL 2.18 15 Themen im Fokus BEI FRAGEN SPRECHEN SIE BITTE IHREN ZUSTÄNDIGEN STEUERBERATER AN. • Überlassung betrieblicher Datenverar- beitungsgeräte und Telekommunikati- onsgeräte sowie deren Zubehör aus zur privaten Nutzung überlassenen System- und Anwendungsprogrammen, die der Arbeitgeber auch in seinem Betrieb ein- setzt, und aus den in diesem Zusammen- hang erbrachten Dienstleistungen • Regelmäßige pauschale Barablösungen für (nachgewiesene) Reinigungskosten für vom Arbeitgeber gestellte typische Berufskleidung • Sonntags-, Feiertags- und Nachtzu- schläge, Zuschläge zur Rufbereitschaft • Firmenwagengestellung • Warengutscheine i. R. der sog. 44-Euro- Freigrenze • Rabattfreibetrag • Barzuschüsse in Form von z. B. Restau- rantschecks für unentgeltlich oder ver- billigt abgegebene Mahlzeiten • Fehlgeldentschädigung • Werbung auf Fahrzeugen • Pauschalierung von unentgeltlich oder verbilligt abgegebenen arbeitstäglichen Mahlzeiten • Pauschalierung von Erholungsbeihilfen Durch die Umwandlung entstehen je nach neuem Vergütungsbestandteil entweder steuerfreie oder pauschal zu besteuernde Lohnbestandteile. Quelle: OFD Nordrhein-Westfalen v. 09.07.2015 – Kurzinfo LSt 05/2015 90% HKS 67 N _ grün Das geordnete & kontrollierte Warenausgabesystem für ein intelligentes C-Teile Management. Maßgeschneidert für Sie ! ® LÜNOMAT Eine Marke der Lünemann GmbH & Co. KG Tel.: 0551 493 0 | info@luenomat.com ® ® TEURES C-TEILE MANAGEMENT ?

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