DAS QUARTAL 4.2017

DAS QUARTAL 4.17 19 Themen im Fokus BEI FRAGEN SPRECHEN SIE BITTE IHREN ZUSTÄNDIGEN STEUERBERATER AN. Neues Produktinformationsblatt Ab dem 01.01.2017 informiert bei Riester- Produkten das neue Produktinformations- blatt genau über Chancen und Risiken. Alle Anbieter von Riester- und Basisren- tenverträgen sind dazu verpflichtet, es ihren Kunden vor Abschluss des Vertrags vorzulegen. Auf dem Produktinformations- blatt stehen auch die Kosten des Vertrags. Sind sie nicht aufgeführt, muss der Kunde sie nicht übernehmen. Kostenänderungen müssen die Anbieter ebenfalls anzeigen. Zudem müssen Anbieter betrieblicher Al- tersversicherungen darüber informieren, dass bei Betriebsrenten die volle Beitrags- pflicht für die Krankenkasse gilt. Inkrafttreten Das Gesetz wird am 01.01.2018 in Kraft treten. Lediglich die Änderungen zum Pro- duktinformationsblatt und zu den Informa- tionsfristen vor der Auszahlungsphase gel- ten bereits rückwirkend zum 01.01.2017. Die Regeln zum hier nicht dargestellten Datenabgleichsverfahren werden erst am 01.01.2019 in Kraft treten, sodass die Sozialhilfeträger für die EDV-technische Umsetzung mehr Zeit haben, aber auch finanzielle Vorsorge treffen können. Friedel Depke GmbH Wasserwerkstraße 2 D-30900 Wedemark OT ELZE Telefon: 05130 - 21 85 www.depke-holz.de

RkJQdWJsaXNoZXIy MzgzNDE=