DAS QUARTAL 3.2017

DAS QUARTAL 3.17 27 Themen im Fokus intensiv am eigenen Haus herumwerkeln könnten. Hier greift ebenfalls das Bun- desdatenschutzgesetz. Im konkreten Fall entschied das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, die Erkenntnisse eines Detektivs dürften nicht im Kün- digungsschutzprozess berücksich- tigt werden, obwohl sie zeigten, dass der Beschäftigte in einem anderen Betrieb genau jene Tätigkeiten aus- geführt hatte, die er seinem Arbeit- geber wegen der Krankschreibung vorent- hielt. Das Beobachten eines Arbeitnehmers, so die Richter, stelle eine Datenerhebung und -verarbeitung dar. Die dürfe laut BDSG aber nur geschehen, wenn sie entweder für die Durchführung des Beschäftigten- verhältnisses oder zur Auf- deckung einer Straftat bei einem konkreten Verdacht er- forderlich sei. Beides war hier nicht der Fall. Wer also an der Aufrichtigkeit eines Mit- arbeiters zweifelt, sollte besser mit dem Anwalt den probaten Weg zur Beweiser- mittlung besprechen, statt einfach einen Detektiv zu engagieren oder Überwa- chungskameras zu installieren. Schlimmstenfalls bekommt der Firmen- chef sonst für teures Geld nur Ergebnisse, die das Gericht nicht verwertet, und muss obendrein ein Bußgeld wegen eines Ver- stoßes gegen das Bundesdatenschutzge- setz zahlen. Quelle: www.trialog-unternehmerblog.de Herausgeber: DATEV eG, Nürnberg Wunderschön für Sie verpackt! Hinterlassen Sie guten Geschmack ... Präsentversand für Unternehmen – speziell zu Weihnachten, auch International. Wir freuen uns auf Sie! Präsente sind unsere Stärke! Individuelle Präsente zum Überreichen! Präsente zum Post- versand! Martin-Luther-Platz 6 37520 Osterode am Harz Tel.: (0 55 22) 99 91 66 genuss@weinkontor-osterode.de www.weinkontor-osterode.de Ein Unternehmen der Handels-Kontor Giese GmbH & Co. KG Umsetzung: SilverLynx Media GmbH

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