DAS QUARTAL 3.2017

Videoaufnahme und Detektiv nur in wenigen Fällen legal Wer betriebsschädigende Mitarbeiter per Kamera und Privatermittler überführen will, muss das gut mit dem Anwalt besprechen – Verstöße gegen Bundesdaten- schutz- und Persönlichkeitsrecht sind sehr teuer. DAS QUARTAL 3.17 26 Themen im Fokus S olcheMitarbeiter sind der Albtraumeines jedenVorgesetzten: InTschechien ist eine 55-jährige Frau zu drei Jahren Gefängnis und einer Entschädigungszahlung von etwa 38.000 Euro verurteilt worden, weil sie ihrer Chefin regelmäßig Abführmittel ins Wasser gemischt hat. Die Geschädigte litt jahrelang an für die Ärzte unerklärlichen gesundheit- lichen Problemen wie Durchfall, Erbrechen, heftigen Bauchschmerzen, Schwindel, Müdigkeit und Gliederschmerzen. Auf einen Verdacht hin wurde darum eine versteckte Kamera im Büro installiert, die schließlich den Übergriff dokumentierte: Aufnahmen zeigten, wie die Angestellte eine große Dosis Abführmittel ins Glas ihrer Chefin mischte und mit einem Kugelschreiber umrührte – bevorzugt zuwichtigenberuflichenTerminen. Offenbar hoffte sie, dass ihre angeschlagene Vorgesetzte dann eine schlechte Figur ma- chen und sie selbst deshalb Karrierevorteile haben würde. Verdeckte Videoüberwachung ist nur das letzte Mittel Ich bin kein Jurist. Aber ich schätze, dass auch hierzulande in so einem Fall der Einsatz versteckter Ka- meras möglich wäre – natür- lich abgestimmt mit einem Rechtsanwalt und dem Be- triebsrat, damit nicht ge- gen das Bundesdaten- schutzgesetz (BDSG) verstoßen wird, das den Beschäftigten die Wahrung ihrer Privatsphäre im Betrieb garan- tiert. Gut trifft es die Einordnung im Blog „daten- schutz notizen“: „Die ständige Rechtsprechung des Bundes- arbeitsgerichts belegt, dass we- niger in das Per- sönlichkeitsrecht eingreifende Mittel ergebnislos ausgeschöpft sein müssen, bis die verdeckte Videoüberwachung ein legitimes Mittel darstellt.“ Datenschutz- und Persönlichkeitsrecht unbedingt beachten Keinesfalls sollten sich Unternehmer – verlockt durch die Verfügbarkeit sehr leis- tungsfähiger, preiswerter und unauffälliger Aufzeichnungstechnik – dazu hinreißen lassen, einfach mal loszufilmen. Das gilt für die zunehmend beliebter werdenden Dashcams ebenso wie für fest instal- lierte Anlagen zur Überwachung des Fir- mengeländes, die eventuell angrenzende Grundstücke und Verkehrswege erfassen. „Videoüberwachung – Viele Unternehmer wissen nicht, was gilt“ betitelt „handwerk magazin“ den Bericht unter anderem über eine Bäckerei mit 90 Filialen, die zum Ver- hindern von Diebstählen auf permanente Komplettüberwachung aller Kunden plus Mitarbeiter setzte und erst vom zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten gebremst sowie zum Einhalten der gesetzlichen Vor- schriften bewegt werden konnte. Nur bei Verdacht auf Straftat einen De- tektiv einsetzen Kritisch ist aber nicht nur die Videoüber- wachung, sondern das Nachspionieren allgemein – beliebt etwa zum Überfüh- ren krankgeschriebener Mitarbeiter, die sich woanders etwas dazuverdienen oder

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