DAS QUARTAL 3.2017

den Betriebsprüfer losschicken müsste. Das will ja keiner. Konkretes Anzeichen für eine mögliche Betriebsprüfung ist der Hinweis im Steu- erbescheid „Nach § 164 AO vorläufig“. Aber grundsätzlich sollte jeder Firmenchef heutzutage stets auf eine Prüfung gefasst sein. Buchführung und Kasse müssen deshalb immer top und zur Prüfung be- reit sein. Sinnvoll ist auch, mit Blick auf angekündigte und vor allem auf nicht an- gekündigte Betriebsprüfungen mit ausge- wählten Mitarbeitern das richtige Verhalten durchzugehen. Vereinfacht: vorsichtig sein, zuvorkommend bleiben, gewünschte Infor- mationen rasch liefern – und den Prüfer nicht allein lassen. Die „Deutsche Hand- werkszeitung“ betont zu Recht, es sei nicht zielführend, den Prüfer mit Fragen unnötig zu reizen. Ziel muss sein, die Prüfung ohne größere Komplikationen zu überstehen. DAS QUARTAL 3.17 17 Themen im Fokus Quelle: www.trialog-unternehmerblog.de Herausgeber: DATEV eG, Nürnberg CHECKLISTE BETRIEBSPRÜFUNG DAS SOLLTEN UNTERNEHMER VOR DER PRÜFUNG KLÄREN Auf welcher Basis erfolgt die Betriebsprüfung? • Welcher Zeitraum wird geprüft? • Was ist das erste Prüfungsjahr? Welche Formalien sind zu beachten? • Liegt die Betriebsprüfungsanordnung mit Termin, prüfendem Finanzamt, Name und Telefonnummer des Prüfers vor? • Ist sie inhaltlich fehlerfrei, also rechtzeitig ergangen und das zu prüfende Unternehmen zweifelsfrei erkennbar? • Gibt es Gründe, den Prüfer wegen Befangenheit abzulehnen? • Sollte der angesetzte Termin verschoben werden, etwa wegen Krankheit oder aus betrieblichen Gründen wie etwa Messen? Wo findet die Betriebsprüfung statt? • Im Finanzamt oder beim Steuerberater? Dann müssen die Unterlagen dort zur Verfügung stehen. • Im Unternehmen? Dann müssen dem Prüfer ein Raum und die übliche Büroausstattung gestellt werden. • Wurden frühere Jahre bereits geprüft? Dann müssen Berichte in Kopie aus dem Archiv bereitliegen. Ist der elektronische Datenzugriff im Betrieb angeordnet? • Datenträger anfordern beziehungsweise erstellen. • Abweichendes Passwort vergeben, um Prüfer den Zugriff zu ermöglichen. • Bei unmittelbarem Datenzugriff einen Raum mit PC bereitstellen und sicherstellen, dass Daten nur gelesen und nicht verändert werden können. • Bei mittelbarem Datenzugriff einen Mitarbeiter in der Programmbedienung unterweisen und Daten nach Vorgaben des Prüfers filtern und sortieren.

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