DAS QUARTAL 3.2017

P rüfungsangst ist nicht irrational. Zumin- dest nicht, wenn es umBetriebsprüfun- gen geht, davon konnten Sie ja hier schon mehrfach lesen. Jahr für Jahr steigt die Zahl der Betriebsprüfungen sowie die Summe der damit erzielten Einnahmen. Allerdings können Unternehmer beeinflussen, ob sie ins Visier der Betriebsprüfer geraten. Unauf- fälligkeit ist imUmgangmit demFinanzamt Trumpf. Den Faktor „Fehler in der Steuer- erklärung“ minimieren Unternehmer schon mal, wenn die Erklärung vomSteuerberater gemacht wird. Er reduziert auch das Risiko im Kontakt mit einem Sachbearbeiter. Wer selbst mit dem Amt kommuniziert, sollte natürlich freundlich und geduldig sein sowie Anfragen rasch, korrekt und vollständig be- antworten. Wer hier patzt, steigt im internen Betriebsprüfungsranking des Finanzamts auf – ein Risiko. Rechtzeitig Kontakt zum Finanzamt suchen Grundsätzlich ist es kein Problem, mal einen Termin nach hinten zu schieben. Der Unternehmer sollte das nur frühzeitig anmelden, falls nicht sein Steuerberater eh alles Wichtige regelt. Auch wer eine andere Rechtsauffassung geltend macht, fällt nicht per se auf, genau hierfür steht ja das Rechtsbehelfs- und Klageverfahren zur Verfügung. Hier gilt ebenfalls: Mögliche Fehler vermeidet die Rücksprache mit dem Steuerberater. Rechtliche Schritte sind kein Faktor für eine Betriebsprüfung – glaubt man den Experten, ist sogar das Gegenteil der Fall: Schließt sich die Rechtsbehelfs- stelle oder das Finanzgericht der Auffas- sung des Steuerzahlers an, soll das Risiko einer Prüfung etwas sinken. Erläuterungen helfen und senken das Risiko Im Vergleich zu Großunternehmen sind kleinere Betriebe nicht regelmäßig im Vi- sier des Fiskus. Grundsätzlich erfolgt die Auswahl der Prüfungskandidaten zufalls- gesteuert, aber bestimmte Faktoren stei- gern das Risiko – vor allem Auffälligkeiten bei der Veranlagung, also etwa Abweichung von internen Richtwerten, Unglaubwürdig- keit von Bilanzwerten, ständige Verluste oder Umstrukturierungen. Wer sich also unauffällig verhält und keine wichtigen Fra- gen offenlässt, reduziert das Risiko. Sollte die Bilanz etwa stark von den Vorjahren abweichen, kann mit dem Steuerberater überlegt werden, ob es empfehlenswert wäre, dem Finanzamt gleich eine Erläute- rung anzubieten – dass beispielsweise eine Baustelle vor dem Geschäft den Kunden vorübergehend den Zugang erschwerte und dadurch der Umsatz zurückging. Das kommt ja leider vor. Enthält eine Bilanz oder Steuererklärung diese Erläuterung, ist die Frage nach den geringeren Einnahmen ge- klärt. Unternehmer sollten den Steuerbe- rater auch fragen, ob ein Kontennachweis für das Finanzamt sinnvoll ist. Der erspart Nachfragen und ermöglicht Jahresverglei- che – ohne dass der Fiskus dafür gleich Betriebsprüfung – eine Checkliste bringt Sicherheit und vermeidet Fehler Betriebsprüfungen machen Unternehmer und Mitarbeiter meistens nervös. Daher sollten für den Fall der Fälle vorher Verhaltensregeln mit dem Steuerberater besprochen werden, damit alles glattgeht. Text: Midia Nuri DAS QUARTAL 3.17 16 Themen im Fokus

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