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einen Berater, den das Unternehmen aus
der Projektbetreuerliste der KfW auswählt.
Der Projektbetreuer erstellt eine Schwach-
stellen- und Betriebsanalyse und erarbeitet
bei positiver Betriebsbewertung einen Lö-
sungsvorschlag. Der Unternehmenscheck
umfasst maximal zehn Tagewerke à acht
Stunden, in Höhe von 160 Euro pro Einsatz-
tag. Diese Kos­ten werden von der KfW und
ggf. weiteren Finanzierungspartnern in den
Bundesländern getragen.
Im Rahmen der Turn-Around-Beratung
fördert die KfW Bankengruppe mit Unter-
stützung des Europäischen Sozialfonds
(ESF) Beratungsmaßnahmen zu wirtschaft-
lichen, fnanziellen und organisatorischen
Fragen von Unternehmen, die sich in einer
wirtschaftlich schwierigen Situation befn-
den.
Ziel ist es, die Wettbewerbs- und Leis­
tungsfähigkeit des Unternehmens wieder-
herzustellen.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere
Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Defnition
der EU mit Sitz und Geschäftsbetrieb in der
Bundesrepublik Deutschland. Nicht geför-
dert werden Unternehmen, die überwiegend
im Bereich der Unternehmensberatung oder
im Bereich der landwirtschaftlichen Primär-
erzeugung, Fischerei und Aquakultur tätig
sind, sowie Unternehmen, an denen Reli-
gionsgemeinschaften oder juristische Per-
sonen des öffentlichen Rechts mit Mehrheit
beteiligt sind.
Das Unternehmen muss aufgrund einer
nicht erwartungsgemäß verlaufenden wirt-
schaftlichen Entwicklung in Schwierigkeiten
geraten sein. Eine aktuelle Schwachstellen-
analyse von einem unabhängigen, fachlich
kompetenten Berater muss ergeben, dass
mindestens eine der Voraussetzungen eines
Unternehmens in Schwierigkeiten im Sinne
der EU vorliegt und das Unternehmen über
eine positive Fortführungsprognose verfügt.
Zudem muss die Schwachstellenanalyse
konkrete Maßnahmen zur Wiederherstel-
lung der Wettbewerbs- und Leistungsfä-
higkeit des Unternehmens beinhalten. Die
Schwachstellenanalyse darf nicht älter als
acht Wochen sein.
Vorhaben, bei denen der Antragsteller sei-
ne Geschäftstätigkeit oder seine Zahlungen
eingestellt hat oder bei dem über das Ver-
mögen des Antragstellers ein Insolvenzver-
fahren beantragt oder eröffnet worden ist,
sind von der Förderung ausgeschlossen.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zu-
schusses. Die Höhe des Zuschusses beträgt
in den neuen Bundesländern und in der
Phasing-Out-Region Lüneburg 75 %, in den
alten Bundesländern (einschl. Berlin) 50 %
des Beraterhonorars bei einem maximalen
Tagessatz von 800 Euro. Ein Tagewerk um-
fasst 8 Stunden. Das insgesamt vertraglich
zu vereinbarende Nettoberaterhonorar darf
die Bemessungsgrundlage von maximal
8.000 Euro nicht überschreiten.
Die Förderung kann innerhalb der lau-
fenden Förderperiode (2007–2013) bis zur
Ausschöpfung der maximalen Bemessungs-
grundlage von 8.000 Euro beantragt werden.
Individuelle Weiterbildung in
Niedersachsen (IWiN)
Ziel ist die Förderung von individuellen Wei-
terbildungsmaßnahmen. Dadurch soll der
Strukturwandel in Niedersachsen unter-
stützt werden.
Zielgruppe sind Beschäftigte in klei-
nen und mittleren Unternehmen (KMU)
mit Betriebssitz in Niedersachsen sowie
Betriebsinhaber/-innen von Unternehmen
mit weniger als 50 Beschäftigten.
Gefördert wird mit einem nicht rückzahl-
baren Zuschuss zu den Kosten der Weiter-
bildung. Im Zielgebiet Konvergenz beträgt
die Förderung bis zu 70 % und im Zielgebiet
RWB bis zu 50 %.
Über die Höhe der Förderung entscheidet
jeweils die zuständige Regionale Anlaufstelle
für ESF-geförderte Weiterbildung (im Regel-
fall die niedersächsischen Handwerks- so-
wie Industrie- und Handelskammern).
Bürgschaften
Um den fnanziellen Kreditspielraum von
bestehenden Unternehmen und Existenz-
gründern zu erweitern und die nach dem
Kreditwesengesetz (KWG) erforderliche Be-
sicherung von Krediten zu besichern, er-
setzt die Niedersächsische Bürgschaftsbank
(NBB) GmbH im Rahmen einer Bürgschafts-
übernahme fehlende Sicherheiten, sofern
eine eigene Besicherung nicht darstellbar
ist. Kredite können mit einer bis zu 80%igen
Ausfallbürgschaft der NBB werthaltig besi-
chert werden. Die maximale Bürgschaftshö-
he beträgt 1 Million Euro.
Als Finanzierungsanlässe kommen vor
allem Betriebserweiterungen bzw. -verla-
gerungen, Betriebsmittelfnanzierungen,
Auftragsvorfnanzierungen, Saisonkredite,
Rückverbürgung von Bankavalen, Existenz-
gründungsfnanzierungen und Übernahme
bestehender Unternehmen, Finanzierung
von Warenlagern sowie Übernahme von Ge-
schäftsanteilen in Betracht.
Gerät ein Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten, kann dieses
bei der Ermittlung der Schwachstellen und daraus resultierender Um-
setzungsvorhaben unterstützt werden.
Silke Henniges
Tel.: 0511. 399 64-0
s.henniges@hsp-steuer.de
Frau Dipl.-Kauffrau
Silke Henniges
ist Steuerbe-
raterin und geschäftsführende Partnerin der HSP
STEUER Henniges, Schulz & Partner Steuerbe-
ratungsgesellschaft.
THEMEN IM FOKUS
DAS QUARTAL 3.11
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