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nannten Phasing-Out-Regionen (Südwest-
Brandenburg, Lüneburg, Leipzig und Halle)
75 % und in den alten Bundesländern (ein-
schl. Berlin) 50 % des Beraterhonorars bei
einem maximalen Tagessatz von 800 Euro.
Ein Tagewerk umfasst 8 Stunden. Das ins-
gesamt vertraglich zu vereinbarende Net-
to-Beraterhonorar darf die Bemessungs-
grundlage von maximal 6.000 Euro nicht
überschreiten.
Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit
erhalten einen erhöhten Zuschuss von 90
% des Beraterhonorars bei einer maxima-
len Bemessungsgrundlage von 4.000 Euro.
Die Förderung kann innerhalb der laufenden
Förderperiode (2007–2013) bis zur Aus-
schöpfung der maximalen Bemessungs-
grundlage von 6.000 Euro wiederholt bean-
tragt werden.
Förderung zur Erhaltung der
Leistungs- und Wettbewerbsfä-
higkeit
Um die Leistungs- und Wettbewerbsfä-
higkeit zu steigern und die Anpassung an
veränderte wirtschaftliche Rahmenbedin-
gungen zu erleichtern, fördert der Bund mit
Unterstützung des Europäischen Sozial-
fonds (ESF) Beratungen von Unternehmen
der gewerblichen Wirtschaft und der Freien
Berufe.
Gefördert werden allgemeine Beratungen
zu allen wirtschaftlichen, technischen, f-
nanziellen, personellen und organisato-
rischen Fragen der Unternehmensführung,
zum Umweltschutz, Arbeitsschutz und zur
Arbeitssicherheit, Beratungen zur Unter-
nehmensführung durch Unternehmerinnen
und Migranten, zur Einführung familien-
freundlicher Maßnahmen in Unternehmen
sowie spezielle Beratungen zu den Themen
Technologie und Innovation, Außenwirt-
schaft, Qualitätsmanagementsysteme, Ko-
operationen, betriebswirtschaftliche Fragen
der Mitarbeiterbeteiligung im Unternehmen
und Unternehmensrating.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der
gewerblichen Wirtschaft und der Freien Be-
rufe gemäß KMU-Defnition der EU ab einem
Jahr nach Gründung mit Sitz und Geschäfts-
betrieb oder einer Zweigniederlassung in der
Bundesrepublik Deutschland.
Die Beratungen müssen konzeptionell
durchgeführt werden, zunächst muss eine
Analyse der Situation des zu beratenden
Unternehmens erfolgen und darauf aufbau-
end müssen konkrete betriebsindividuelle
Handlungsempfehlungen zur Umsetzung
in die betriebliche Praxis gegeben werden.
Die konzeptionelle Beratungsleistung ist in
einem schriftlichen Beratungsbericht wie-
derzugeben.
Die Beratung muss von selbstständigen
Beratern bzw. von Beratungsunternehmen
durchgeführt werden, die über die erforder-
lichen Fähigkeiten verfügen und deren über-
wiegender Geschäftszweck auf entgeltliche
Unternehmensberatung gerichtet ist.
Von der Beratung ausgeschlossen sind
Beratungen im Rahmen der Existenzgrün-
dung, gutachterliche Stellungnahmen, Be-
ratungen, in deren Rahmen Waren oder
Dienstleistungen angeboten oder vertrieben
werden, die mit Akquisitions- und Vermitt-
lungstätigkeiten verbunden sind, die Rechts-
und Versicherungsfragen sowie steuerbera-
tende Tätigkeiten zum Inhalt haben oder die
mit anderen öffentlichen Zuschüssen fnan-
ziert werden.
Die Förderung besteht aus einem Zu-
schuss zu den Beratungskosten. Der Zu-
schuss beträgt im Geltungsbereich der alten
Bundesländer einschließlich Berlin 50 %,
in allen anderen Bundesländern sowie dem
Regierungsbezirk Lüneburg 75 % der in
Rechnung gestellten Beratungskosten (ohne
Mehrwertsteuer), höchstens jedoch 1.500
Euro je Beratung.
Je Antragsteller können mehrere the-
matisch voneinander getrennte Beratungen
gefördert werden, allgemeine Beratungen
zusammen bis zu einem Höchstbetrag von
insgesamt 3.000 Euro. Dies gilt ebenfalls für
spezielle Beratungen. Für Umweltschutz-
und Arbeitsschutzberatungen, Beratungen
für Unternehmerinnen und Migranten sowie
zur Einführung familienfreundlicher Maß-
nahmen gilt diese Beschränkung nicht.
Förderung bei wirtschaftli-
chen Schwierigkeiten
Gerät ein Unternehmen in wirtschaftliche
Schwierigkeiten, kann dieses bei der Ermitt-
lung der Schwachstellen und daraus resul-
tierender Umsetzungsvorhaben unterstützt
werden.
Die KfW-Programme „Runder Tisch“ und
„Turn-Around“ werden für Unternehmen mit
wirtschaftlichen Schwierigkeiten angeboten.
Im Rahmen des „Runden Tischs“ werden
Unternehmen in Schwierigkeiten durch Be-
treuungs- und Beratungsangebote unter-
stützt. Unter Einbeziehung aller Beteiligten
werden die bestehenden Probleme analy-
siert und Lösungsvorschläge entwickelt.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere
Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Defnition
der EU aus dem gesamten Bundesgebiet.
Unternehmen, die einen Insolvenzantrag ge-
stellt haben bzw. dazu verpfichtet sind, sind
von der Förderung ausgeschlossen.
Das Unternehmen muss aufgrund einer
nicht erwartungsgemäß verlaufenden wirt-
schaftlichen Entwicklung in Schwierigkeiten
geraten sein, obwohl es über gute Markt-
chancen verfügt.
Die Förderung besteht in der Beratung
bzw. Betreuung des Unternehmens durch
Um die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und die Anpas-
sung an veränderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu erleichtern,
fördert der Bund mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF)
Beratungen von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der
Freien Berufe.
THEMEN IM FOKUS
DAS QUARTAL 3.11
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