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P
otenzielle Gründer werden insbesonde-
re bei wirtschaftlichen, fnanziellen und
organisatorischen Fragestellungen un-
terstützt. Es geht dabei in der Regel um die
Beurteilung der Konkurrenz- und Tragfähig-
keit des Konzeptes sowie die wirtschaftliche
Planung. Die Gründer sollen auch bei den
Formalitäten unterstützt werden.
In Niedersachsen werden Existenzgrün-
der z. B. mithilfe des Programms „Grün-
dungscoaching Niedersachsen (Vorgrün-
dung)“ gefördert.
Ziel der Förderung ist die begleitende Be-
ratung zu Fragen der Gründung oder der
Übernahme eines Unternehmens. Dazu ge-
hören Analysen zur Chancen- und Risikobe-
wertung des Vorhabens, zur Tragfähigkeit
des Gründungskonzeptes sowie zur Grün-
derpersönlichkeit.
Das Förderprogramm unterscheidet zwi-
schen zwei Zielgebieten. Das Zielgebiet
„Konvergenz“ besteht aus den Landkreisen
Celle, Cuxhaven, Harburg, Lüchow-Dan-
nenberg, Lüneburg, Osterholz, Rotenburg
(Wümme), Soltau-Fallingbostel, Stade, Uel-
zen und Verden. Das übrige Landesgebiet
wird als Zielgebiet „Regionale Wettbewerbs-
fähigkeit und Beschäftigung“ bezeichnet.
Die Höhe der Förderung beträgt in der Regel
50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben je
Tagewerk im Zielgebiet Regionale Wettbe-
werbsfähigkeit und Beschäftigung und bis zu
75 % im Zielgebiet Konvergenz. Die zuwen-
dungsfähigen Ausgaben pro Tagewerk dür-
fen maximal 800 Euro betragen.
Bei Beratungen über Unternehmensüber-
nahmen, Existenz- und Ausgründungen aus
Hochschulen und Forschungseinrichtungen
verringert sich der Eigenanteil des Antrag-
stellers um 5 %.
Ein Tagewerk umfasst acht Stunden. Die
Förderung kann drei bis zwanzig Tagewerke
umfassen. Die Beratung kann in kürzere Ab-
schnitte unterteilt werden.
Förderung zur Sicherung der
Gründung
Innerhalb von fünf Jahren nach der Unter-
nehmensgründung können Gründer zur Op-
timierung der Prozesse und der Stabilisie-
rung fnanziell gefördert werden.
Die KfW Bankengruppe fördert mit Un-
terstützung des Europäischen Sozialfonds
(ESF) Coachingmaßnahmen, um Existenz-
gründern die Finanzierung von Beratungen
zu ermöglichen und den Bestand von Exis­
tenzgründungen zu erhöhen.
Gefördert werden Coachingmaßnahmen
zu wirtschaftlichen, fnanziellen und organi-
satorischen Fragen in den ersten fünf Jahren
der Start- und Festigungsphase nach Grün-
dung. Existenzgründer aus der Arbeitslosig-
keit können eine erhöhte Förderung erhal-
ten.
Antragsberechtigt sind Existenzgründer
im Bereich der gewerblichen Wirtschaft so-
wie der Freien Berufe, die in den zurück-
liegenden fünf Jahren ein Unternehmen
gegründet oder übernommen haben. Das
Unternehmen muss die Voraussetzungen
der KMU-Defnition der EU erfüllen und sei-
nen Sitz und Geschäftsbetrieb in der Bun-
desrepublik Deutschland haben.
Nicht gefördert werden Existenzgründer,
die überwiegend im Bereich der Unterneh-
mensberatung tätig sind, Gründer im Be-
reich der landwirtschaftlichen Primärer-
zeugung, Fischerei und Aquakultur sowie
Unternehmen in Schwierigkeiten i. S. d. Leit-
linien der Europäischen Kommission.
Die Gründung bzw. Übernahme muss er-
folgt sein und darf zum Zeitpunkt der An-
tragstellung nicht länger als fünf Jahre zu-
rückliegen. Bei einer tätigen Beteiligung an
einem Unternehmen muss der Existenz-
gründer über eine ausreichende unterneh-
merische Entscheidungsfreiheit verfügen.
Bei der Förderung von Gründungen aus
der Arbeitslosigkeit muss die Antragstellung
im ersten Jahr nach der Gründung erfolgen.
Zudem muss der Existenzgründer in diesem
Zeitraum Leistungen nach dem SGB zur
Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit
erhalten haben.
Nicht gefördert werden insbesondere
Coachingmaßnahmen in der Vorgründungs-
phase sowie Beratungen, die überwiegend
Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen
zum Inhalt haben.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zu-
schusses. Die Höhe der Förderung beträgt in
den neuen Bundesländern sowie den soge-
Ziel der Förderung ist die begleitende Beratung zu Fragen der Grün-
dung oder Übernahme eines Unternehmens. Dazu gehören Analysen zur
Chancen- und Risikobewertung des Vorhabens, zur Tragfähigkeit des
Gründungskonzeptes sowie zur Gründerpersönlichkeit.
THEMEN IM FOKUS
DAS QUARTAL 3.11
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