DAS QUARTAL 2.2020

DAS QUARTAL 2.20 25 Themen im Fokus Betriebsunterbrechung per Versi- cherung abdecken – eine gute Idee Viele Unternehmer haben keine Versicherung gegen Betriebsunterbrechung, die in der aktuellen Krise einspringt. Zur künftigen Absicherung sollten sie solche Policen prüfen. Ein Anwalt muss aber klären, ob die entscheidenden Risiken gedeckt sind. Text: Midia Nuri H umorist,wennmantrotzdemlacht.MitBlick auf die Empfehlung von Bundesgesund- heitsministerJensSpahn,Großveranstaltungen wegenCOVID-19abzusagen,kursierte insozi- alenMedien: Dannmüssen inBerlin,München und Hamburg alle Wohnungsbesichtigungen ausgesetzt werden. Als Witz über Pandemie- Hysterie und Wohnungsmarkt ist der nicht schlecht. Vielen Unternehmern jedoch dürfte dieser flotte Spruch vor allem Angst vor einer Betriebsunterbrechung einjagen. Das Risiko hierfür, etwa durch Ausfälle in der Lieferkette, ist groß wie nie. Nur wenige Mittelständler dürften für diesen Fall eine Versicherung ab- geschlossenhaben.ImmerhinhatdieBundes- regierungfinanzielleÜberbrückungsangebote für direkt vomCoronavirusgetroffeneBetriebe beschlossen,etwabessereBedingungenbeim Kurzarbeitergeld. Auch Liquiditätshilfen sind im Gespräch. Firmenchefs sollten schnellst- möglichmit Anwalt oder Steuerberater klären, ob sie davon profitieren. Außerdemsollten sie ihr Risiko organisatorisch mindern – und mit Blick auf die Zukunft ihren Versicherungsmix überprüfen. Eine Versicherung gegen Be- triebsunterbrechung lohnt sich nicht nur für produzierende Unternehmen, sondern auch Gewerbetreibende oder Dienstleister. Versicherung ist bei Betriebsunterbre- chung nur ein Thema Die Gefahr einer Betriebsunterbrechung oder der Unterbrechung einer Lieferkette ist derzeit groß wie nie. Vereinzelt zeichneten sich Schwierigkeiten schon seit Wochen ab. Inzwischen trifft es geballt insbesondere Unternehmer in der Touristik- und Veran- staltungsbranche – Techniker, Messebauer, Caterer oder Dienstleister an Flughäfen. Zu- mindestmanche dürften auch ohne Versiche- rung aufatmen. Laut Infektionsschutzgesetz winken Entschädigungen in Höhe des Ver- dienstausfalls oder Krankengelds für Ange- stellte und Selbstständige bei angeordneter Quarantäne. Für Lohnfortzahlung bei Qua- rantäne könnenUnternehmer sich denBetrag erstatten lassen. Mit ihrem Anwalt sollten sie aber klären, wie sie auf Nummer sicher ge- hen. Denn natürlich muss für eine Erstattung die Quarantäne offiziell vomGesundheitsamt angeordnet sein. Dorthin solltenUnternehmer sich auch wenden, wenn sie selbst von einer Corona-Infektion betroffen sind. Selbst ohne Betriebsunterbrechung kommt die Behörde dann für ihre Ausfälle imFall einer Quarantäne auf. Abklären sollten Unternehmer mit ihrem Anwalt, wieweit sie in der Zeit arbeiten und Einnahmen verzeichnen dürfen. Öffentliche Mittel können bei finanziellen Problemen helfen Während einer Betriebsunterbrechung auf- grund der Corona-Krise können Unterneh- mer schneller und unbürokratischer Kurz- arbeitergeld für ihre Mitarbeiter in Anspruch nehmen als regulär. Unternehmer können es bereits bekommen, wenn zehn Prozent der Mitarbeiter von Ausfällen betroffen sind – auch Leiharbeiter. Das hat die Bundesre- gierung mit Blick auf Corona-Pandemie be- schlossen. Entstehen Unternehmern durch Corona-bedingte Betriebsunterbrechung materielle Schäden, greift möglicherweise ebenfalls das Infektionsschutzgesetz. Auch für über die Arbeitskraft hinausgehende Schäden – beispielsweise durch verdorbene Waren – können Unternehmer bei fehlender Versicherung eine Entschädigung beantra- gen. Auch danach sollten Firmenchefs ihren Anwalt fragen. Zusätzlich sind öffentliche Notkredite oder Hilfsfonds geplant – ähnlich wie etwa nach Hochwasserkatastrophen. Auch das sollten Unternehmer mit Blick auf eine Betriebsunterbrechung jetzt im Auge behalten. Den Steuerberater sollten Unter- nehmer zudem nach Sofort- oder Teilwert- abschreibungen und anderen steuerlichen Erleichterungen für etwaige Folgen durch die Corona-Krise fragen. Auch ohne Versiche- rung für eine Betriebsunterbrechung winken den Unternehmen also Erleichterungen. Auch Risikomanagement gehört zu einer guten Vorsorge Das Corona- alias COVID-19- alias SARS- CoV-2-Virus ist zwar der aktuelle Grund, sich mit dem Thema Versicherung und Betriebs- unterbrechung zu befassen. Unternehmer sollten die Infektionswelle allerdings gene- rell zum Anlass nehmen, die Risiken für ihr Unternehmen kritisch zu hinterfragten. Und langfristig wirksame Antworten zu finden. Für einen Betriebsausfall kann der Firmen- chef nämlich durchaus auch organisatorisch vorsorgen. Für etwaige Home-Office-Phasen der Mitarbeiter angesichts einer Quarantäne müssen insbesondere die technischen Vor- aussetzungen bereits vor dem Ernstfall vor- handen sein. Die Telko-Installationen müs- sen komplett funktionsfähig sein. Server etwa müssen einemerhöhten Zugriffs- und Über- tragungsaufkommen von außen standhalten, damit Mitarbeiter von zu Hause aus arbeiten können. Risikovorsorge ist völlig unabhängig von der Versicherung gegen Betriebsunter- brechung ein Thema, das der Firmenchef regelmäßig mit neuen Ideen angehen sollte. Schon immer hohe Sachschäden durch Betriebsunterbrechung Aber natürlich sollten Unternehmer sich generell und unabhängig von der Corona- Krise auch bemühen, ihr Risiko für eine Betriebsunterbrechung durch eine ver- nünftige Versicherung abzudecken. Denn die durch Betriebsunterbrechung ausge- lösten Sachschäden sind auch schon zu ganz normalen Zeiten hoch. Gerade in den vergangenen Jahren sind sie auch noch mal deutlich gestiegen, wie der Gesamt- verband der Deutschen Versicherungs- wirtschaft (GDV) berichtet. Experten be- trachten deshalb eine Versicherung gegen Betriebsunterbrechung als sehr wichtig für Unternehmen. Versicherung gegen Betriebs- unterbrechung für diverse Fälle Im Trend liegt bei der Versicherung gegen Betriebsunterbrechung die Cyberpolice. Wie schnell Ausfälle der IT-Anlage oder Cyberkri- minalität zur Betriebsunterbrechung führen, zeigt derzeit Porsche. Oft folgen auf reale Krisen einschlägige Attacken und Ausfälle im IT-Bereich. Aber auch andere spezielle Risiken für eine Betriebsunterbrechung soll- ten Unternehmer prüfen und gegebenenfalls versichern. Etwa solche durch Brandschä- den, Maschinen und technische Ausfälle oder eine Transport-Betriebsunterbrechung. Potenzielle Lücken sollten Unternehmer ab- checken. So sind beispielsweise Schäden durch Stromausfälle selten versichert – dabei steigt das Risiko hierfür nach Einschätzung von Experten. Mehr undmehr geht der Trend hin zu sogenannten All-Risk-Policen, also umfassendem Schutz vor den Folgen einer Betriebsunterbrechung. Wer so eine Police hat, sollte mit dem Anwalt checken, für was diese jetzt leisten wird. Wer eine Versicherung erst abschließen will, sollte sichmit demAn- walt die Zeit nehmen, die Versicherungsbe- dingungen genau zu studieren. Damit sie bei der nächsten Pandemie oder sonstigen un- erwarteten Ereignissen auch versichert sind. Quelle: www.trialog-unternehmerblog.de Herausgeber: DATEV eG, Nürnberg

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