DAS QUARTAL 2.2020

DAS QUARTAL 2.20 16 Themen im Fokus GmbH im Handwerk beträgt 116.500 Euro. In der Industrie sind es 158.873 Euro. Auch bei Tantiemen und Gehaltsextras wie Firmen- wagen, Altersvorsorge oder 13. Gehalt gibt es Unterschiede. Über zwei Drittel der GmbH- Geschäftsführer erhalten eine Gewinnbetei- ligung – im Mittel rund 35.000 Euro. Mehr als 87 Prozent fahren einen Firmenwagen mit einem Bruttolistenneupreis von durch- schnittlich 73.000 Euro. Für ebenfalls 87 Pro- zent bezahlt die GmbH eine Direktversiche- rung. Gut ein Viertel der Firmenchefs erhält eine Pensionszusage. Die Bezüge weichen im Einzelfall stark voneinander ab. Je nach Jahresumsatz schwanken Gehalt plus Extras der GmbH-Geschäftsführer imDurchschnitt zwischen 110.000 und 330.000 Euro. UmBe- triebsprüfern keine Angriffsfläche zu bieten, sollten Gesellschafter-Geschäftsführer daher mit dem Steuerberater sprechen. Auch ein betriebsinterner Gehalts- vergleich ist zulässig Entscheidend ist immer die Frage, ob ein frem- der Geschäftsführer imMittelstand ein ähnlich hohes Gehalt bekommen würde. Oder ob es die üppige Versorgung nur gibt, weil der Chef selbst Gesellschafter der Firma ist – bezie- hungsweise ein naher Verwandter. Betriebs- prüfer interessieren sich neben dem festen Gehalt der Geschäftsführer einer GmbHauch für Extras wie Firmenwagen, Tantieme und Altersversorgung. Jeder einzelne Vergütungs- bausteinmuss angemessen sein undwie das Gesamtpaket einem Fremdvergleich stand- halten. Zulässig ist auch ein betriebsinterner Gehaltsvergleich. Meist unterbleibt eine Bean- standung, wenn der Firmenchefmaximal das 2,5-fache dessen verdient, was der Beschäf- tigtemit demzweithöchstenGehalt bekommt. Das könnte etwa der Prokurist sein. Das Finanzamt besteht jedoch auf Abschlägen beim Gehalt, sobald die GmbH mehrere Ge- schäftsführer hat. In diesemFall darf die Firma nicht jedem Gesellschafter-Geschäftsführer das sonst für Größe undBranche angemesse- ne volle Salär zahlen. Bei zwei Geschäftsfüh- rernmuss der Abschlag 20 bis 25 Prozent, bei drei mindestens 30 Prozent betragen. Maximal die Hälfte des Gewinns als Geschäftsführergehalt Ist das Geschäftsführergehalt so hoch, dass kein Gewinn übrigbleibt, gibt es immer Är- ger mit dem Finanzamt. Nach Abzug aller Chefgehälter sollte Firmen eine Mindestver- zinsung von zehn Prozent des Eigenkapitals verbleiben. Das hält die Finanzverwaltung für angemessen. Bei ertragsschwachen Kleinun- ternehmen sind aber Abweichungenmöglich. Wie hoch das Gehalt für Geschäftsführer ei- ner GmbH inklusive Extras im Einzelfall sein darf, weiß der Steuerberater. Für ertragsstar- ke Unternehmen gilt als Faustregel: Verblei- ben der Gesellschaft mindestens 50 Prozent des Gewinns, ist die Vergütung für den Ge- schäftsführer noch angemessen. Bekommt der Chef eine Gewinntantieme, sollte diese 50-Prozent-Grenze im Vertrag stehen. Sind mehrere Gesellschafter-Geschäftsführer an Bord, dürfen sie zusammen nicht mehr als die Hälfte des Jahresüberschusses be- kommen. Fehlbeträge aus früheren Wirt- schaftsjahren sind vorher abzuziehen. Einen gewissen Spielraum beim Gehalt für Ge- schäftsführer einer GmbH gibt es aber. Laut aktueller Rechtsprechung ist die Vergütung angemessen, falls sie das mittlere Einkom- men vergleichbarer Geschäftsführer umnicht mehr als 20 Prozent übersteigt. Geschäftsführergehalt darf nicht zu hohe Tantiemen enthalten Erhält der Geschäftsführer einer GmbH zu- sätzlich zumGehalt eine hohe Erfolgsprämie, werden Betriebsprüfer misstrauisch. Bekom- men geschäftsführende Gesellschafter sehr großzügige Tantiemen, vermutet der Fiskus meist eine verdeckte Gewinnausschüttung. Lange galt die Regel, dass die variable Vergü- tung von GmbH-Geschäftsführern maximal ein Viertel des Gehalts ausmachen darf. 75 Prozent der Vergütung sollten fix sein: Fes - tes Gehalt, Firmenwagen, Betriebsrente und sonstige Vorteile für den Chef. Die Recht- sprechung der Finanzgerichte lässt aber Ausnahmen zu. In Phasen der Gründung, wirtschaftlicher Schwierigkeiten oder bei risikobehafteten Geschäften ist ein höherer Anteil an Tantiemen zulässig. Wichtig ist des- halb eine gute Planung. Weichen Geschäfts- zahlen stark von der Ertragsplanung ab, stel- len Prüfer kritische Fragen – vor allem, wenn die Erfolgsbeteiligungen für Geschäftsführer steigen. Jede GmbH sollte also regelmäßig überprüfen, ob der variable Anteil am Gehalt zur Geschäftsentwicklung passt. Der Steu- erberater kennt die Fallstricke: Umsatztanti- emen werten Betriebsprüfer beispielsweise immer als verdeckte Gewinnausschüttung. Den Betrag schlagen sie auf den Unterneh- mensgewinn drauf. Die Steuerlast steigt. Hohes Geschäftsführergehalt plus Pensionszusage als Risiko Die Finanzbeamten nehmen neben dem Gehalt auch die Altersvorsorge der Ge- schäftsführer im Mittelstand genau unter die Lupe. Ein Drittel der GmbH-Geschäfts- führer haben eine Pensionszusage. Die muss jedoch im Voraus schriftlich ver- einbart, verdient, angemessen und vor allem finanzierbar sein. Darüber hinaus sind Wartezeiten einzuhalten. Ohne ein- gehende Beratung riskieren Unternehmer hier, Schiffbruch zu erleiden. Ist der Ge- schäftsführer der GmbH etwa bereits 60 Jahre alt und möchte bald in Rente gehen, gibt es Probleme. Das Finanzamt erkennt Rückstellungen und Aufwendungen für eine Pensionszusage dann nicht als Be- triebsausgaben an. Bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern müssen zwischen dem Zeitpunkt der Zusage und dem Eintritt in den Ruhestand mindestens zehn Jahre liegen. Auch eine Überversor- gung gilt es zu vermeiden. Übersteigen die Anwartschaften aus betrieblicher plus gesetzlicher Rente 75 Prozent der Aktivbe- züge, zücken Betriebsprüfer den Rotstift. Die Zuführungsbeträge für die Pensions- rückstellung gehören zum Geschäftsfüh- rergehalt. Die Beamten rechnen sie bei der Prüfung der Angemessenheit mit ein. Beim Gehalt für Geschäftsführer einer GmbH wachsam sein Ob das vereinbarte Gehalt der Geschäftsfüh- rer einer GmbH angemessen ist, hängt stets vom Einzelfall ab. Daher kommt es auf den Rat des Steuerberaters oder Anwalts an. So ist es einem aktuellen Urteil zufolge auch er- laubt, den Geschäftsführer einer GmbH aus dem Ruhestand zurückzuholen. Bezieht der Senior neben seiner Pension ein Gehalt, liegt nicht zwingend eine verdeckte Gewinnaus- schüttung vor. Das Salär darf nur nicht zu hoch ausfallen. Teure Steuernachzahlungen lassen sich vermeiden, wenn Firmenchefs die Fallstricke beim Geschäftsführergehalt kennen. Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt etwa vor bei ● Überstundenvergütungen, ● Zuschlägen für Sonntags-, Nacht- und Feiertagsarbeit, ● Umsatztantiemen, ● unüblichen Gehaltserhöhungen (Verdopp- lung in wenigen Monaten), ● privater Nutzung des Firmenwagens, wenn eine vertragliche Regelung fehlt, ● Übernahme der Kosten für die Geburts- tagsfeier des Chefs, ● überhöhten Preisnachlässen, ● zinslosen oder zu günstigen Darlehen für den Geschäftsführer, ● Überlassung von Mietobjekten zu einem sehr niedrigen Preis sowie ● unangemessenen Vorteilen an naheste- hende Personen, wie ein extrem hohes Gehalt für die Ehefrau des Chefs. Quelle: www.trialog-unternehmerblog.de Herausgeber: DATEV eG, Nürnberg

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